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  1. Inaktiver User

    ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    Hallo liebe Forumsgemeinde, ich brauch mal einen Rat...

    Ich lebe in meiner eigenen Wohnung. Meine Partnerin auch.
    Wir haben unsere eigenen Einkünfte und unsere eigenen Konten.
    Wir sind seit 2 Jahren zusammen, fahren gemeinsam in Urlaub und verbringen die Freizeit zusammen - sind aber auch oft alleine (jeder für sich... was ich nicht so gut finde, aber das ist ein anderes Thema).

    Wir haben ein Gemeinschaftskonto, von dem wir ein gemeinsames Hobby bezahlen. Auf das Konto zahlen wir je zur Hälfte ein.

    Nun ist ein Kind unterwegs - es kommt in vier Wochen zur Welt.

    Meine Freundin sagt nun, sie gelte als alleinerziehend. Ich sehe das nicht so. Ich erkenne die Vaterschaft an und will gemeinsames Sorgerecht.

    Sie verlangt nun von mir Unterhaltsanspruch nach §1516 in Höhe ihres Bedarfes. Ihr Bedarf richtet sich nach ihrem Verdienstausfall durch die Geburt und die nachfolgende Elternzeit.

    Rechtlich finde ich das auch alles nachvollziehbar und einklagbar.

    Nun die Frage: Ist das üblich bei nicht ehelichen Partnern, die zusammen sind (aber in getrennten Wohnungen leben) und gemeinsam das Leben gestalten und sich um Kind kümmern?

    Ich hoffe mein "Fall" ist nicht zu kompliziert...

    Vielen Dank für das Lesen und vllt antworten...

    Martin

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    AW: ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    Hallo Martin,

    mal eine Gegenfrage: wie würdest du dir das denn vorstellen?
    "Üblicherweise" wohnt man als Familie ja zusammen. Ist das nicht vorgesehen?

    Soweit ich weiß, gibt es mittlerweile nur noch gemeinsames Sorgerecht.
    Und alleinerziehend bedeutet ja nicht automatisch alleiniges Sorgerecht.
    Wie habt ihr das denn mit der Betreuung des Kindes geplant? Einen Säugling kann man ja auch nicht ständig hin- und herschicken.

    Dass sie nun genau definierte Geldbeträge haben möchte, klingt für mich sehr rational und nicht danach, als ob "eine gemeinsame Perspektive" besteht... (?)

    Viele Grüße

    Capbreton

  3. Inaktiver User

    AW: ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    Also was üblich ist kann ich dir nicht sagen.

    Mein Partner und ich leben zusammen, haben aber auch getrennte Konten.

    Wir sind in der Familienplanungsphase und haben hier fest vereinbart, dass er in Elternzeit geht und ich ihm dafür eine finanzielle Kompensation überweise. Zusätzlich wird es neben dem Haushaltskonto noch ein Babykonto geben, damit er nicht die Kosten der Betreuung allein tragen muss. Ich bin der Meinung, sechs Monate daheim müssen reichen, er will zwölf Monate.. Es gibt also noch Diskussionsbedarf. :)

    Ich sehe bei Euch ein wenig den finanziellen Nachteil, zwei Haushalte unterhalten zu müssen. Da ich aber Eure finanzielle Situation nicht kenne, kann ich natürlich nicht sagen, ob das eine spürbare Belastung für Euch sein wird.

    Besteht deine Partnerin auf dem Status als Alleinerziehende aufgrund der Unterhaltsberechnung oder weil sie ihre Selbstständigkeit dir gegenüber betonen möchte?

  4. Inaktiver User

    AW: ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    um was geht es dir?

    die finanzen oder an welchem punkt du auch im leben von mutter und kind vorkommst?


    da ihr nicht verheiratet seid, so verstehe ich das zumindest- solltest du dich vielleicht mal familienrechtlich beraten lassen.

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    AW: ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Forumsgemeinde, ich brauch mal einen Rat...

    Ich lebe in meiner eigenen Wohnung. Meine Partnerin auch.
    Wir haben unsere eigenen Einkünfte und unsere eigenen Konten.

    Meine Freundin sagt nun, sie gelte als alleinerziehend. Ich sehe das nicht so. Ich erkenne die Vaterschaft an und will gemeinsames Sorgerecht.

    Sie verlangt nun von mir Unterhaltsanspruch nach §1516 in Höhe ihres Bedarfes. Ihr Bedarf richtet sich nach ihrem Verdienstausfall durch die Geburt und die nachfolgende Elternzeit.

    Nun die Frage: Ist das üblich bei nicht ehelichen Partnern, die zusammen sind (aber in getrennten Wohnungen leben) und gemeinsam das Leben gestalten und sich um Kind kümmern?
    Üblich ist zumindest nicht, dass ein Paar getrennt wohnt und ein Kind bekommt. Ihr habt eine völlig getrennte Kontoführung und Deine Freundin trägt somit ganz offensichtlich und deutlich allein das finanzielle Risiko - niedrigeres Elterngeld, später evt. TZ. Der Unterhaltsanspruch fängt das ab. Von der Seite her finde ich das völlig logisch und konsequent.

    "Üblich" finde ich, dass man mit der Geburt des ersten Kindes radikal die Finanzierung des gemeinsamen Lebens überdenkt, wenn es bis dahin getrennte Konten und/oder das 50/50-Modell gab.

    Mir ist auch ehrlich gesagt nicht klar, wie man mit getrennten Wohnungen über die ersten 2-3 Kindesjahre kommen will. Wie soll das konkret laufen bei Euch? Wohnt ihr immer abwechselnd zusammen in einer Wohnung? Was spricht zumindest gegen eine gemeinsame Kontoführung?
    Geändert von Halina (24.01.2013 um 21:55 Uhr)

  6. Moderation

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    AW: ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    Zitat Zitat von Capbreton Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, gibt es mittlerweile nur noch gemeinsames Sorgerecht.
    Nein, nicht automatisch bei nicht verheirateten Eltern. Die Gesetzesänderung hat bewirkt, dass (i.d.R.) Väter das gemeinsame Sorgerecht beantragen und bekommen können, wenn die Mutter das nicht möchte.

    Steuerlich ist deine Freundin alleinerziehend, aber ich käme nie auf die Idee, mich innerhalb einer (funktionierenden) Beziehung so zu bezeichnen.

    Ist denn in Zusammenleben geplant?

    Oder könntet ihr, wenn es denn getrennte Wohnungen bleiben sollen, z.B. zwei Wohungen im gleichen Haus mieten?
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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  7. Inaktiver User

    AW: ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    erstmal Danke für die bisherigen Antworten... meine Ergänzungen dazu:
    - wir wollen gerne zusammenziehen, aber wir haben noch nichts adäquates gefunden (5 Zimmer > 150 qm)
    - ich würde gerne 24h 365 Tg im Jahr zusammen verbringen - sie nicht. Wenn das Kind da ist, werden wir (hoffentlich) in einer Wohnung übernachten und uns mit dem Kind abwechseln (eine Nacht sie / eine ich)... tagsüber bin ich arbeiten...
    - das mit rational und Perspektive sehe ich auch so, aber es ist wie es ist sagt die Liebe...
    - das mit den zwei Wohnungen kriegen wir hin, zumal nicht allzuviel Entfernung dazwischen liegt (500m).
    - sie mag ihre Selbstständigkeit nicht aufgeben
    - mir geht es darum, dass man als Paar doch eigentlich die Kosten in den Griff kriegt und sich nicht Beträge überweist, die Verlustausfall ersetzen, oder bin ich da zu altmodisch? (ich bin 47)
    - geplant ist, dass sie Elterngeld und Kindergeld erhält und ich ihr die Differenz zu ihrem Nettoeinkommen dann ausgleiche... damit fahren wir dann das 50:50 Konto weiter ab... meine finanziellen Möglichkeiten sind damit aber vollends ausgeschöpft.... (kann noch nicht abschätzen, ob überstrapaziert)...aber es ist ja nur Geld.

    Danke erstmal für die ersten Antworten...

  8. Inaktiver User

    AW: ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    erstmal Danke für die bisherigen Antworten... meine Ergänzungen dazu:
    - wir wollen gerne zusammenziehen, aber wir haben noch nichts adäquates gefunden (5 Zimmer > 150 qm)
    - ich würde gerne 24h 365 Tg im Jahr zusammen verbringen - sie nicht. Wenn das Kind da ist, werden wir (hoffentlich) in einer Wohnung übernachten und uns mit dem Kind abwechseln (eine Nacht sie / eine ich)... tagsüber bin ich arbeiten...
    - das mit rational und Perspektive sehe ich auch so, aber es ist wie es ist sagt die Liebe...
    - das mit den zwei Wohnungen kriegen wir hin, zumal nicht allzuviel Entfernung dazwischen liegt (500m).
    - sie mag ihre Selbstständigkeit nicht aufgeben
    - mir geht es darum, dass man als Paar doch eigentlich die Kosten in den Griff kriegt und sich nicht Beträge überweist, die Verlustausfall ersetzen, oder bin ich da zu altmodisch? (ich bin 47)
    - geplant ist, dass sie Elterngeld und Kindergeld erhält und ich ihr die Differenz zu ihrem Nettoeinkommen dann ausgleiche... damit fahren wir dann das 50:50 Konto weiter ab... meine finanziellen Möglichkeiten sind damit aber vollends ausgeschöpft.... (kann noch nicht abschätzen, ob überstrapaziert)...aber es ist ja nur Geld.

    Danke erstmal für die ersten Antworten...
    Hallo Martin,
    Klar, in einer perfekten romantischen Welt wärt ihr verheiratet, hättet ein gemeinsames Haus/Wohnung, einer würde liebend gern daheim bleiben und das Geld wandert in einen großen Topf ohne Rechnerei.
    Das ist eine Vorstellung, diemoft zu finden ist bei Paaren, die jung zusammenkamen oder bei denen bspw. das Einkommensgefälle so hoch ist, dass die verheiratete Frau mit LSt-Klasse 5 erstmal nur arbeiten würde, um die Betreuung zu organisieren und dann vielleicht noch fürs zweite Auto und den dritten Urlaub.

    Je mehr man in seine eigene Ausbildug gesteckt hat und je länger diese dauerte, möchte man doch seine Eigenständigkeit und evtl. Karrierrerückschritte kompensiert sehen. Ich finde es völlig ok, Geld und Liebe zu trennen.

    Allerdings: ihr habt euch ja beide fürs Kind entschieden und werdet damit beide einen finanziellen Verlust fahren. Dass sie zu 100% kompensiert wird, halte ich für die falsche Rechnung.
    Ich kann wieder nur für uns sprechen: wir teilen den Einkommensverlust hälftig auf. Kindergeld kommt bei uns direkt aufs Kinderkonto. Das Geld für Fremdbetreuung bekommt mein Partner in der Zeit, in der noch keine echte Fremdbetreuung stattfindet, später dann die Krippe auch hier hälftig aufgeteilt).

  9. User Info Menu

    AW: ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    aber wir haben noch nichts adäquates gefunden (5 Zimmer > 150 qm)
    ... Ist das die zwingende Voraussetzung für ein gemeinsames Familienleben? Wieso das denn??

  10. Inaktiver User

    AW: ist mein Fall so aussergewöhnlich? Brauche mal einen Rat, bitte...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sie verlangt nun von mir Unterhaltsanspruch nach §1516 in Höhe ihres Bedarfes. Ihr Bedarf richtet sich nach ihrem Verdienstausfall durch die Geburt und die nachfolgende Elternzeit.


    Ich finde die Forderung (nicht nur rechtlich) sehr nachvollziehbar.

    Ich habe mich damals (in ähnlicher, nicht gleicher ) Situation mit einem nahezu lächerlichen Betrag abgefunden, weil man ja


    gemeinsam das Leben gestalten und sich um Kind kümmern
    will.

    Das hatte nicht nur finanzielle Konsequenzen.

    Das schlimme war:

    Ich war abhängig, kam mir wie eine Bettlerin vor. Das führte zu sehr unschönen Situationen. Bisher war ich es gewohnt, selbstständig für alles aufkommen zu können.

    - sie mag ihre Selbstständigkeit nicht aufgeben
    Die wird sie schrittweise durch ein Kind ohnehin aufgeben. Lass das mal langsam auf sie zukommen.

    Und für dich bringt das auch Vorteile. Wenn mich nicht alles täuscht, kannst du diesen Unterhalt doch steuerlich absetzen. Aber da bin ich nicht die Expertin.
    Geändert von Inaktiver User (25.01.2013 um 20:08 Uhr)

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