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    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Mal angenommen, der andere Elternteil verweigert die Zustimmung zur Schule, wo wird das Kind dann beschult, bis die Unterschrift vorliegt?
    Gegen kluge Gegenargumente habe ich nichts, nur zu :-)
    Hallo Sonnenschein, ok, ich versuche mich in klugen Gegenargumenten,
    wie soll denn das Verweigern aussehen? Wirklich ohne jede Begründung?
    Mit Verlaub, mir sieht das nach einem klassischen "Totschlagargument" aus.
    Zu oft wird die begründete Meinung des anderen Elternteils als ungerechtfertigt angesehen. Aus ungerechfertigt kann im Eskalationsprozess schnell die unbegründete "Verweigerung" werden. Und fertig ist der andere zu 100% destruktive Elternteil.

    Die Elternteile, die nichts mit formellen Kindesangelegenheiten zu tun haben wollen, fragt man, dass sie einem der Einfachheit halber eine Vollmacht ausstellen. Dann hat sich das erledigt.

    Zu den anderen "Verweigerungen" zur Einschulung, muss man erstmal über den eigenen Schatten springen, akzeptieren, dass der andere Elternteil mit seiner/ihrer Meinung erstmal das gleiche Recht hat.
    Was wenn es jetzt trotzdem nicht weitergeht? (z.B. weil die Nerven bei Beiden schnell blank liegen, weil sie die letzten Monate schon im Konflikt waren oder einfach nur, weil die Beiden eine andere Spreche sprechen)
    • Rechtzeitig aktiv werden (vor dem 5.Geburtstag) und dem anderen schreiben, dass die Schulentscheidung ansteht
    • um Argumentaustausch bitten
    • die Meinung des anderen Elternteils mit eigenen Worten wiedergeben, um sicher zu stellen, dass es verstanden wurde
    • Fristen setzen (großzügig!), bei Nichteinigkeit eine Mediation oder Einigung im Beisein von Vertrauenspersonen vorschlagen (auch hier flexibel sein, was Termine und Mediationstellen angeht; es bringt nicht eine bestimmte Mediation und bestimmte Zeiten vorzuschlagen, die den anderen Elternteil in Bedrängnis bringen können)


    Die themenbezogene Mediation ist bei Sackgassen essentiell wichtig!
    Schnell wird das Gericht empfohlen. Klingt beim ersten Gedanken befriedigend: Härte wird mit noch mehr Härte vergolten. Aber die Spirale des Familiengerichts lässt sich nicht mehr zurückschrauben. Kostet viel Geld, ebenso Zeit, insbesondere Nerven und Eure Kinder werden Euch dafür nicht dankbar sein, dass ihr ihre andere Identität bekämpft. Schnell gehts ums "Ganze", wird eine Schlammschlacht draus und ihr gebt Eure Erziehungsfähigkeit an die Gerichte ab.
    Spätestens, wenn die Kinder erwachsen werden, werden sie jedem Elternteil eine tatenbezogene Quittung verabreichen.

    Grundsätzlich hat ein Kind ein Recht darauf, dass etwas so wichtiges, wie die Einschulung zur Sicherheit von zwei Menschen (Eltern) vollzogen wird!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das gemeinsame Sorgerecht ist der allergrößte Mist, den der Gesetzgeber eingeführt hat, denn im Zweifelsfall läßt er das Kind im Regen stehen.
    Sehe ist nicht als "Mist", sondern der Gesetzgeber bezweckt bei den Eltern, dass sie mit der gemeinsamen Sorge ihre Erziehungfähigkeit beweisen und somit den Kindern ein gutes Vorbild werden, indem sie Konflikte auch zwischen "unbequemen" Menschen zu lösen vermögen.
    Man muss sich ja nicht mit jedem Menschen verstehen, aber in diesem Falle geht es nicht anders, denn Dein Kind ist Teil von dem, den Du ignorieren willst.
    "im Regen stehen" lassen in diesem Fall die Eltern ihre Kinder.

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    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du bekommst bei Problemen recht schnell Eilbescheide der Gerichte. Wenn es das ein oder zweimal gegeben hat, hast Du sicher auch gute Argumente das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
    Der Missbrauch solcher Rechte kann nicht als Rechtfertigung für den Abbau dieser Rechte genutzt werden.
    Warum ist Dein erster Gedanke das Gericht? Wie kann man das empfehlen?
    • 1000,-€ an den Anwalt
    • 1000,-€ an das Gericht (für weniger 60 Minuten Zeit das Problem zu "lösen")
    • das Jugendamt und andere Stellen (sowie später eure Kinder) lesen Eure private "Wäsche" - Anwaltstexte bleiben in Erinnerung


    Eine Mediation oder Beauftragung von Vertrauenspersonen bedeutet
    • 0,-€ bis 100,-€ Unkosten
    • Ziel: einvernehmliche Lösung
    • während der Besprechung ausreichend Zeit zur Klärung der Fragen, aber im Gesamten viel weniger Zeitaufwand


    Es sind Eure Kinder, es ist Euer Geld.

  3. Inaktiver User

    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Ich kann Dir sagen, warum ich an das Gericht denke. Vielleicht bin ich Rechtsanwalt und verdiene damit mein Geld.

    Nein, es war vorher von Vätern die Rede, die sich verweigern, die abtauchen bei Entscheidungen.
    Ich habe Verständnis, wenn der/die sich kümmernde Sorgeberechtigte dann das alleinige Sorgerecht anstrebt.

    Wenn es um unterschiedliche Meinungen geht, muss das anders geklärt werden, da hast Du mit Deinem Vorschlag einer Mediation recht.

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    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Zitat Zitat von annika Beitrag anzeigen
    Ich finde, da machst du es dir zu einfach. Dazu muss er nämlich zumindest davon wissen, oder?

    Mein Bruder hat bei einer Kindergartenaufführung so ganz nebenbei durch das Programmheft erfahren, dass seine Tochter nun den neuen Ehenamen der Mutter führt. Diese gab beim Jugendamt einfach an, der Vater sei einverstanden und nachgefragt oder ihn informiert hat niemand.
    Hach, wie schön, diese Vorurteile gegenüber Behörden im allgemeinen und besonderen (Jugendamt).

    Liebe annika,

    für die sog. "Einbenennung" eines Kindes sind immer noch die Standesämter in Deutschland zuständig.
    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
    § 1618 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB

    Der Standesbeamte muss den neuen Namen des Kindes öffentlich beglaubigen.
    Welches Prozedere bei einem gemeinsamen Sorgerecht der leiblichen Eltern die Standesämter der Einbenennung des Kindes voranstellen, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Und zur späteren Info-Pflicht? Datenschutz!!

    Hat dein Bruder denn tatsächlich das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter? Führte seine Tochter vor der Einbenennung seinen Namen?

    Mir scheint, in diesem thread halten sich nicht alle an die Überschrift.
    Grundsätzlich hat eine nichtverheiratete Kindesmutter bei der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht.
    Später kann das gemeinsame Sorgerecht mit dem anderen Elternteil vereinbart werden.
    Um ganz sicher zu gehen, dass nachgeburtlich nicht doch noch irgendwann ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, fordern die Schulen , Kindergärten, Sparkassen etc. ein sog. "Negativattest" an.

    Da bist du beim Jugendamt wieder richtig!
    Viele Grüße

    "Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)

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    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, es war vorher von Vätern die Rede, die sich verweigern, die abtauchen bei Entscheidungen.
    Ich habe Verständnis, wenn der/die sich kümmernde Sorgeberechtigte dann das alleinige Sorgerecht anstrebt.
    Lieber Missversteher,
    Dieses "Verweigern" vorher war ein rein fiktives sehr negatives Beispiel.
    Selbst wenn ein getrennter Elternteil sich beschwert der andere Elternteil "verweigert" sich, sagt es nichts über den wahren Vorgang aus. "Verweigern" kann auch sein, wenn man seinen Willen nicht bekommt.
    "Verweigern" ist Interpretation! Ist ja auch OK, aber man sollte dann gleich fragen: Warum verweigerst Du Dich? Was willst Du?

    Nun ist es bei Familiengerichten leider so, dass die Behauptung "Elternteil verweigert sich" ausreicht, um ein Sorgeverfahren in Gang zu setzen. Zeit, Stress und Rechnungen müssen aber beide Elternteile bezahlen.
    Und schnell kann es plötzlich um sehr viel Existentielles gehen. Nämlich dann, wenn ein Elternteil wie Du verständnisvoll sagst, das alleinige Sorgerecht will. Vielleicht, weil der Elternteil es leid ist mit dem/der Ex zu kommunizieren. Dazu müssen die Verfehlungen des anderen Elternteils allerdings noch deutlicher betont werden. Das Fatale ist, in solchem Falle strebt der nichtkommunikative Elternteil das ASR an. Sollte ursprünglich nicht das Gegenteil erreicht werden?
    Schon jetzt ist Schuld/Unschuld kaum mehr plausibel nachweisbar
    Letztlich ist nur sicher. dass man sehr viel Ärger bekommen kann, wenn der Andere es wünscht.

    Problem ist, wer will kann es sofort gerichtlich eskalieren lassen. In der kindschaftbezogenen Justizlandschaft fehlt ein deeskalierender Schutzmechanismus.
    Die Kinder bleiben auf der Strecke.

    Und eventuell wird sich der "Verlierer" in der Revision noch das Sorgerecht zurückholen...
    Dann bleiben Kinder ein zweites Mal auf der Strecke.

    Es wäre besser gewesen 10-mal eine Mediation zur Einschulung zu starten und sich etwas länger in Demut zu üben, als seine Kinder einem solchen Prozess auszusetzen.

  6. VIP

    User Info Menu

    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Deine Ideen in Ehren, Aktiencheck.
    doch zu einer Mediation müssen beide erscheinen damit sie überhaupt funktionieren kann. Gerade wenn Unterhalt aussteht, entscheidet sich der Unterhaltszahler nicht zu erscheinen.

    Wenn weder das versorgende Elternteil noch Jugendamt die Adresse besitzen und auch nicht in Erfahrung bringen können, was ist dann?
    Wie soll das Elternteil für das Kind entscheiden, wenn sich das andere Elternteil entscheidet seine Fürsorge nicht auszuüben?

    Ich habe schon oft erlebt, dass das getrennt lebende Elternteil eine Unterschrift verweigert und auch nicht zum Aufklärungs- Gespräch erscheint. So entstehen immer Probleme für das Elternteil bei dem das Kind lebt und für das Kind erst Recht. Ich habe schon erlebt, dass eine Brille vor Gericht erstritten werden musste, weil das umgangsberechtigte Elternteil seine Unterschrift für die augenärztliche Untersuchung verweigert hat.

    Das gemeinsame Sorgerecht ist leider oft nur Mittel zum Zweck, um dem Ex-Partner eines auszuwischen. Und ums Kind geht es selten, habe ich in vielen Mediationen erlebt.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  7. Inaktiver User

    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Liebe/Lieber Aktiencheck,

    wir können uns jetzt gegenseitig Beispiele vorhalten, die unser beider Positionen bestätigen. Aber mir geht Deine "Verständniskultur" genauso auf den Keks wie Sonnenscheins Extremverweigerung.
    In einem normalen Miteinander redet man, dann strebt man eine Moderation an und anschließend sollte man auch einmal überlegen, ob es dem Kindeswohl dient, einmal seine Meinung zurück zu nehmen. Aber daran dachte ich nicht, sondern an boshafte missbräuchliche Verweigerung. Das habe ich auch formuliert.

    Ich habe bewusst für Sonnenschein ein mögliches Gerichtsverfahren als Ultima Ratio aufgeführt, wenn der Zeitverzug zu Problemen führt. Das sollte nur zeigen, dass es möglich ist, auch dann Entscheidungen herbei zu führen, wenn vorher Gesprächsversuche zu Zeitverzug führen.
    Ich kenne auf beiden Seiten Leute, die es mit ihrem Verständnis oder der Verweigerung übertrieben haben und dann sich oder auch ihren Kindern geschadet haben.
    Geändert von Inaktiver User (14.02.2013 um 07:43 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Nachtrag:

    @Aktiencheck:
    Xanidae hat hier genau das treffende Beispiel angeführt. Dass es auch anderweitig Missbrauch der Gerichte gibt, ist unstrittig.

  9. User Info Menu

    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Deine ablehnende Haltung zur einer von Dir so bezeichneten "Verständniskultur" für Dich in Ehren. Wie unten zitiert hast Du Vertrauen und Verständnis zum Anderen. Das reicht ja.
    Andere Eltern haben das aber nicht und sind auf einer anderen Ebene. Es ist unbedeutend ob gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht vorliegt: Das kindliche "ich" besteht aus beiden Eltern. Mangelnde Akzeptanz und geringes Verständnis zum anderen Elternteil ist schädlich fürs Kind. Das Kindeswohl bezüglich Identitätsfindung sehe ich somit völlig unabhängig vom gemeinsamen oder geteilten Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht begrüße ich deshalb, weil es die Eltern zur Akzeptanz der Realitäten zwingt.

    Ich habe gestern geschrieben, wie teuer ein Gericht ist. Rein pragmatisch macht es Sinn sehr sehr lange andere Wege zu versuchen. Man muss dazu keine "Verständniskultur" vertreten, es reicht aus, seine Entscheidung zugunsten eines zeitlich und finanziell sparsamen Weges zu fällen.
    Was ist kritisiere, ist, dass bei elterlichen Konflikten sehr schnell Familiengericht gerufen wird. Schau Dir die Stränge hier im Forum an: meist wird schon in der ersten oder zweiten Antwort das Gericht "empfohlen".

    Diese "boshafte Verweigerung" ist m.E. ein klassisches K.O. Argument. Ja, das machst Du richtig, man kann nämlich so nur noch das Gericht "empfehlen".

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    .... Aber mir geht Deine "Verständniskultur" genauso auf den Keks wie Sonnenscheins Extremverweigerung.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich wundere mich immer, was meine Ex alles ohne meine Unterschrift geregelt bekommt. Ich habe bisher weder für die Schule, noch für den Ausweis unterschrieben. Einzig auf das Einrichten eines Kontos hat sie verzichtet, weil sie mit mir keinen Termin abstimmen wollte oder (positiv gedacht) mich nicht während der Arbeitszeit zu beanspruchen und dafür über 60 km fahren zu lassen. Bei einer großen Filialbank hätte ich das auch in meinem Heimatort erledigen können.
    Über die Schulwahl haben wir uns abgestimmt, ich habe an den wichtigen Terminen teilgenommen.
    Da das alles gut abläuft und ich ihr in Bezug auf unser Kind vertraue, lasse ich das so stehen, ohne mich über die fehlende Unterschrift zu beschweren. Aber mein Sorgerecht würde ich um keinen Preis aufgeben.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass meine Unterschrift gefälscht worden ist. Aber eigentlich ist schon ein Hammer, wenn sie ohne mein Einvernehmen an einer Schule an- oder abgemeldet werden kann. Es geht ja nicht um die Kenntnisnahme einer einzigen Note.
    Geändert von Aktiencheck (14.02.2013 um 14:31 Uhr) Grund: Tippfehler: nein zu ein

  10. User Info Menu

    AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts

    Mir ist das ein wenig zu negativ, Xanidea. Viele K.O. Situationen. Ja, dann müssen diejenigen wohl Zeit und Geld in eine Klage stecken!
    Aber Konflikte entstehen nicht beim gemeinsamen Sorgerecht. Auch ein alleiniges Sorgerecht bietet genug Potential, dass es zukünfig mit Klagen und Streit läuft. Es besteht Umgang und somit müssen die Eltern immer eine Ebene finden, wie mit Konflikt umzugehen ist. Selbst ohne Umgangrecht kann man immer wegen z.B. kindeswohlgefährdung klagen.

    "unbekannt verzogen", "Elternteil entscheidet seine Fürsorge nicht auszuüben"
    Wenn das unwiederruflich ohne Gegengrund so feststeht, zudem gemeinsames Sorgerecht besteht, worauf der unbekannte Fürsorgeverweigerer auch nicht verzichten will, wirst Du wohl klagen müssen!
    Was ist konkret passiert? Was war die Vorgeschichte?

    Wenn die wegen der augenärztlichen Untersuchung schon vor Gericht sind, wird spätestens hier der Anwalt der "Verweigerers" eine Begründung geliefert haben. Immerhin kostet es auch dem "Verweigerer" Geld und Nerven.
    Was war denn die Begründung?

    Ja, wer gerne klagen will, wird klagen. Wer die Ex-Beziehung nicht verarbeitet hat bzw. die Elternebene davon nicht abtrennen kann, der wird dem Ex-Partner über das Kind "eines auswischen". Ja, es geht hier nicht mehr ums Kind.
    Das gemeinsame Sorgerecht begünstigt das aber nicht, weil man als biologischer Verwandter immer Stress machen kann Die Härte des Boykotts wird nicht durch GSR oder ASR vorgegeben. Das wär zu einfach.

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Deine Ideen in Ehren, Aktiencheck.
    doch zu einer Mediation müssen beide erscheinen damit sie überhaupt funktionieren kann. Gerade wenn Unterhalt aussteht, entscheidet sich der Unterhaltszahler nicht zu erscheinen.

    Wenn weder das versorgende Elternteil noch Jugendamt die Adresse besitzen und auch nicht in Erfahrung bringen können, was ist dann?
    Wie soll das Elternteil für das Kind entscheiden, wenn sich das andere Elternteil entscheidet seine Fürsorge nicht auszuüben?

    Ich habe schon oft erlebt, dass das getrennt lebende Elternteil eine Unterschrift verweigert und auch nicht zum Aufklärungs- Gespräch erscheint. So entstehen immer Probleme für das Elternteil bei dem das Kind lebt und für das Kind erst Recht. Ich habe schon erlebt, dass eine Brille vor Gericht erstritten werden musste, weil das umgangsberechtigte Elternteil seine Unterschrift für die augenärztliche Untersuchung verweigert hat.

    Das gemeinsame Sorgerecht ist leider oft nur Mittel zum Zweck, um dem Ex-Partner eines auszuwischen. Und ums Kind geht es selten, habe ich in vielen Mediationen erlebt.

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