Eben, das alleinige Sorgerecht wirst du so einfach nicht bekommen, dazu müssten ganz andere Dinge passieren.
Es ist zwar lästig, aber dann bleibt eben nur der Weg übers Gericht.
Auf diese Art "rächen" sich halt etliche, indem sie Unterschriften nicht bzw. nicht pünktlich leisten und dadurch Stress verursachen. Sind halt immer zwei Seiten derselben Medaille: bei Behörden/Schulen, die etwas laxer sind und nicht auf beide Unterschriften bestehen, beschweren sich Väter oft, dass Mütter Fakten schaffen und sie außen vor sind bei der Entscheidung.
Vielleicht hat ein Anwalt Tipps, wie in solchen Situationen, wenn die Zeit drängt, konkret zu agieren ist ?
Gruß, Elli
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11.01.2013, 21:25Inaktiver User
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
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11.01.2013, 21:35Inaktiver User
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
Mich wundert es gar nicht, dass aus dieser Situation sich solche Procedere entwickeln. Wenn ein Vater an wichtigen Entscheidungen beteiligt sein will, soll er halt kommen. Wenn nicht, soll er sich nicht beklagen.
Ich finde es für mich sehr gut, dass ich nicht ständig wieder irgendwohin laufen muss, um sein Recht sicherzustellen.
Auch wenn es lax ist seitens der Behörden.
Ich habe mal gelernt, von nichts kommt nichts. Manche haben das wohl vergessen.
sonnenschein32
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13.01.2013, 12:43
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
Ich finde, da machst du es dir zu einfach. Dazu muss er nämlich zumindest davon wissen, oder?
Mein Bruder hat bei einer Kindergartenaufführung so ganz nebenbei durch das Programmheft erfahren, dass seine Tochter nun den neuen Ehenamen der Mutter führt. Diese gab beim Jugendamt einfach an, der Vater sei einverstanden und nachgefragt oder ihn informiert hat niemand.
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13.01.2013, 13:15Inaktiver User
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
Ich gehe davon aus, dass der KV informiert wurde , wenn ich schreibe, er zeigt kein Interesse. Ich habe jahrelang den KV informiert, also unterstell mir nicht seine Unwissenheit.
Wenn dein Bruder das nebenbei erfährt, hat das wohl eine Ursache. Umsonst geht die KM diesen Weg nicht.
sonnenschein32
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14.01.2013, 18:37Inaktiver User
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
Als erstes solltet ihr einmal genau unterscheiden, ob der Vater sich interessiert oder nicht.
Aber das:
verbunden mit dem:
ist ja wohl ein Hammer.
Es wäre, sowohl für die Mutter als auch für das JA, ein leichtes gewesen, beim Vater einmal nachzufragen. Eine solche Verzögerung hätte das Verfahren nicht behindert.
Entweder Annikas Bruder hat gelogen oder die Umnennung ist eine Frechheit des JA und der Mutter ohnegleichen.
So wie ein Vater sein Sorgerecht missbraucht, wenn er entsprechende Unterschriften bzw. die Teilnahme an den Entscheidungen verweigert, missachten es auch Mütter sträflich, die den Vater über diese notwendigen Dinge nicht informieren.
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14.01.2013, 18:53Inaktiver User
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
Woher weiss Annika, dass es beim Jugendamt genauso ablief? War sie dabei? Hat sie dort Auskunft erhalten?
Also bitte: bevor hier wieder ein Fass für die armen ausgebooteten Väter aufgemacht wird, sollte man genau hinsehen. Umsonst gibt es solche Dinge nicht.
Ich kann sagen: mein Exmann war jahrelang über alles informiert. Teilgenommen hat er trotzdem nicht. Sich dann hinterher hinzustellen und zu beschweren, dass er nicht gefragt wurde, ist ein Witz.
Für mich steht fest: so lange ich mit diesem Verfahren durchkomme, handhabe ich es genauso. Ob das Aussenstehenden passt oder nicht.
sonnenschein32
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14.01.2013, 21:45Inaktiver User
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
Geändert von Inaktiver User (14.01.2013 um 21:50 Uhr) Grund: Blümchen ergänzt
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13.02.2013, 13:13
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
Sind die Eltern zusammen mit gemeinsamer Sorge, dann ist nur eine Unterschrift notwendig.
Sind die Eltern getrennt mit gemeinsamer Sorge, dann sind zwei Unterschriften notwendig.
Die Mutter muss der Schule die Situation bei Anmeldung mitteilen.
Verschweigt eine Mutter die Trennung, kommt sie mit einer Unterschrift durch.
Die Schulen können wegen der vorgeschriebenen Verfahrensweise in diesem Fall nichts dafür. Die Sorgeerklärung muss meines Erachtens nicht vorgezeigt werden. Im Grunde schützt der Gesetzgeber den übergangenen Elternteil (und damit das Kindeswohl) nicht ausreichend.
Dem übergangenen Vater bliebe letztlich nur Klage, da die Mutter dann lt. Gesetz entgegen dem Kindeswohl gehandelt hat. Eine Rücknahme wird im Regelfall aber nicht stattfinden, weil man auch hier wiederrum wegen dem Kindeswohl dem betroffenen Kind eine weitere Schulanmeldung ersparen will.
Das gemeinsame Sorgerecht wird so zum Papiertiger.
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13.02.2013, 17:05Inaktiver User
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
Mal angenommen, der andere Elternteil verweigert die Zustimmung zur Schule, wo wird das Kind dann beschult, bis die Unterschrift vorliegt?
Das gemeinsame Sorgerecht ist der allergrößte Mist, den der Gesetzgeber eingeführt hat, denn im Zweifelsfall läßt er das Kind im Regen stehen.
Gegen kluge Gegenargumente habe ich nichts, nur zu :-)
sonnenschein32
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13.02.2013, 17:59Inaktiver User
AW: gemeinsames Sorgerecht - Vater kümmert sich um nichts
Du bekommst bei Problemen recht schnell Eilbescheide der Gerichte. Wenn es das ein oder zweimal gegeben hat, hast Du sicher auch gute Argumente das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Der Missbrauch solcher Rechte kann nicht als Rechtfertigung für den Abbau dieser Rechte genutzt werden.



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