Hallo,
welche Handhabe hat man, wenn der Kindsvater vom Jugendamt aufgefordert wurde, neben dem Kindesunterhalt für Betreuungskosten aufzukommen, diese aber nicht zahlt?
Das Jugendamt sagt, sie können nichts machen, wenn er nicht will, dann will er nicht.. Der einzige Weg, wäre der übers Gericht, den Mehrbedarf einzuklagen. Gibt es einen zweiten, weniger nervenaufreibenden Weg, außer aufgeben???
LG Schlummi
Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8
-
06.12.2012, 16:17
Mehrbedarf - kann mir jemand helfen?
-
06.12.2012, 17:13
AW: Mehrbedarf - kann mir jemand helfen?
Nein.
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
-
06.12.2012, 17:28
AW: Mehrbedarf - kann mir jemand helfen?
Ach Mann.. Das ist doch zum..
-
07.12.2012, 13:48
AW: Mehrbedarf - kann mir jemand helfen?
@Schlummi: Kann nicht das JA sozusagen da die "Interessen" deines Kindes vertreten und auf den KV zugehen und ggfs. in eurem Namen einklagen?
-
07.12.2012, 15:03Inaktiver User
-
07.12.2012, 15:58
AW: Mehrbedarf - kann mir jemand helfen?
Brighid, ich kenne mich auf diesem Gebiet NICHT aus, wollte nur nachfragen, ob es die Möglichkeit gibt für sozial schwacher gestellte Menschen, das Jugendamt sozusagen als "Interessenvertreter" zu bestellen. Manchmal muss man auch bei Ämtern nachfragen oder beharrlich sein, damit einem so etwas gesagt wird.
Aber danke für deinen freundlichen Hinweis...
-
07.12.2012, 16:16
AW: Mehrbedarf - kann mir jemand helfen?
Ich antworte mal stellvertretend

Man kann beim JA eine sog. Beistandschaft für das Kind beantragen. Dann übernimmt das JA die Unterhaltsberechnung, fordert die berechneten Beträge ein und man hat selbst nichts mehr mit diesen oft belastenden Themen zu tun.
ABER: hier scheint es ja so zu sein, dass der KV den regulären Unterhalt zahlt, sich nur bei zusätzlichen Leistungen sperrt.
Und da hat man eben keine andere Handhabe, als diese Ansprüche einzuklagen, um einen Titel dafür zu erwirken (ich nehme an, für den Unterhalt an sich gibt es diesen Titel schon).
Wobei es immer sehr auf die JÄ ankommt. Einige machen mehr Druck und setzen sich ein, andere lassen es eher mal so laufen.
Lg, amazone
-
07.12.2012, 16:19
AW: Mehrbedarf - kann mir jemand helfen?
@Amazone: Danke für deinen hilfreichen Post!


Zitieren

