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14.12.2012, 20:24Inaktiver User
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
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14.12.2012, 22:23
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
Rein aus dem Bauch raus geht es mir absolut wie umpapah. JuliasMama, das was Du/Ihr da vorhabt, ist definitiv hart an der Grenze inkl. des Risikos, dass Dein Freund seinen Job im ÖD verliert. Wie kann man so blöd sein und das riskieren?
Ich persönlich finde es auch arg grenzwertig, dass Du nach der kurzen Zeit zu ihm ziehst. Ein halbes Jahr und das noch als Fernbeziehung -> HALLO??????Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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14.12.2012, 22:34
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
Schreien ist nicht nett - jemanden des Sozialbetrugs bezichtigen, der gar nicht vorhat, einen solchen zu begehen, allerdings auch nicht.
In der von Sandra71 verlinkten Quelle heißt es:
Für die Annahme einer sog. Einstehensgemeinschaft ist Voraussetzung, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige mit einer anderen Person in einem Haushalt lebt, also mit ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet. In einer Haushaltsgemeinschaft führt der Hilfebedürftige mit anderen Personen einen gemeinsamen Haushalt, Einrichtungsgegenstände werden gemeinsam genutzt, ebenso die Gegenstände zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs gemeinsam gekauft und verbraucht. Hiervon zu unterscheiden ist die Wohngemeinschaft, in der getrennt gewirtschaftet wird, insbesondere die anfallenden gemeinsamen Kosten wie Miete, Telefon, Heizung usw. geteilt werden.
Die Frage ist demnach, ob gemeinsam gewirtschaftet wird – nicht, welcher Art die Beziehung der beiden ist.
Dass man auch als Paar in einer Wohnung zusammenlebt, ohne deswegen gleich alles Geld in eine Kasse zu schmeißen, zumal wenn man sich noch nicht sehr lange kennt, halte ich für so ungewöhnlich nicht. Deshalb fände ich es durchaus legitim, einen Untermietvertrag aufzusetzen. Eine "krumme Tour" gegenüber dem Sozialstaat, wie hier im Strang unterstellt wurde, kann ich darin nicht erkennen. Letztendlich käme es den Sozialstaat keinen Cent billiger (vermutlich eher teurer), wenn JuliasMama sich am Wohnort des Freundes eine eigene Wohnung für sich und ihr Kind suchen würde. Die müsste auch das Amt bezahlen, solange sie keinen Job hat.
(Ob das Jobcenter, in dessen Zuständigkeitsbereich JuliasMama umzieht, das auch so sieht und ihre ALG2-Berechtigung anerkennt, steht auf einem anderen Blatt, das vermag ich nicht zu beurteilen. Mir ging es hier nur um die in meinen Augen teilweise harschen Urteile, die von einigen Mitschreibern über sie gefällt wurden.)
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14.12.2012, 23:11
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
Das Kind ist in dem Fall ja JuliasMama zuzurechnen - inkl. aller wirtschaftlichen Konsequenzen, oder?
Wenn sie nun darauf baut die Besuche des KV mit der Hilfe ihres neuen Partner zu finanzieren.... wie wird das aussehen? Regelmäßige Schenkungen? Gemeinsames Wirtschaften - wenn auch nur im Teilbereich?
Und sollte er es drauf ankommen lassen und gerichtlich klären lassen, ob sie mit dem Kind wegziehen darf, sie dann als Kompromissvorschlag angibt "Du kannst das Kind regelmäßig holen. Die hälfte der Kosten finanziere ich Dir (Richter: Sie sind arbeitslos)... Mein neuer Freund würde da helfen"... ich kenne mich da jetzt zu wenig aus... aber ob das gut ankommt?Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
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Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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15.12.2012, 00:42
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
Satyr, mir ging bei Obigem nur darum, das Argument des Sozialbetrugs, das hier fiel, zu entkräften.
Sicher empfiehlt es sich nicht unbedingt, in einem eventuell anstehenden Gerichtsverfahren zu argumentieren, dass ihr Freund Geld für die Fahrkarten dazuschießt. JuliasMama kann argumentieren, dass sie auf Arbeitssuche ist, sie könnte auch in einem kleinen Rahmen hinzuverdienen, ohne dass ihr das ALG2 gestrichen wird (ein geringfügiger Job findet sich ja vielleicht mit einem Kleinkind eher).
Ich möchte auch nicht so verstanden werden, als würde ich JuliasMama dazu raten, zu ihrem Freund zu ziehen - so eine glückliche Lösung finde ich das auch nicht.
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15.12.2012, 13:36
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
Ja, ich verstehe schon. Mein Gedanke war eben Dein Post ein wenig weiterspekuliert... und wenn es dann vor Gericht kommt (was leider sehr wahrscheinlich sein dürfte), sogar angekündigter Sozialbetrug wäre, quasi.
Ob ein kompletter Umzug des Kindes nötig ist, weil sie woanders einen Job sucht, obwohl der KV bereit wäre das Kind zu "übernehmen" und es damit in der gewohnten Umgebung bleiben kann.... hach... ich weiß nicht... Ich bin echt froh das ich kein Richter bin...Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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15.12.2012, 14:25
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
Wenn man mal näher darüber nachdenkt: sollte es zu einem Verfahren kommen, hat JuliasMama schlechte Karten, weil sie sich dann vor Gericht selbst widersprechen müsste.
Sie möchte mit Kind in eine fremde Stadt ziehen. Sie sagt selbst, dass sie zu ihrem Freund ziehen möchte, es ist auch klar, dass er einen grossen Teil der Lebenshaltungskosten übernehmen werden muss (ich nehme nicht an, dass er auf Hartz-IV-Niveau wohnt oder lebt).
Auf der anderen Seite muss sie aber argumentieren, wenn sie weiterhin Geld vom Amt haben möchte, dass sie eben gerade nicht zu ihrem Freund ziehen will, um dort eine Lebenspartnerschaft zu führen, sondern um mit ihm lediglich in einem WG-ähnlichen Probewohnen zu landen.
Wenn ich Richter wäre, wäre ich durchaus versucht zu sagen, dass das Kind während dieses Probewohnens doch genauso gut beim KV bleiben kann. Dann hätte sie Zeit, ihr Leben neu einzurichten, das Kind muss nicht aus seiner gewohnten Umgebung, sie kann in Ruhe einen Job suchen.
Ich wäre mir da absolut nicht sicher, wer im Fall der Fälle das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen würde. Mir wäre das alles viel zu unsicher, finanziell, rechtlich, menschlich
P.S.
Zumal die Rechtsprechung im Moment sehr vaterfreundlich ist, bzw. die Wahrnehmung des gemeinsamen SRs über alles stellt. Und in dem Fall WILL sich der KV ja beteiligen.
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15.12.2012, 15:45
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
Nun ja, immerhin liegt gegen den KV eine Strafanzeige wegen Körperverletzung vor. Ich kann nur hoffen, dass das Gericht, das diesen Fall eventuell zu entscheiden haben wird, diesen Fakt in seine Überlegungen mit einbezieht.
Und dass es das Kind, auch wenn es noch sehr jung ist, selbst befragt, bei wem es leben möchte.
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15.12.2012, 16:36
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
Mag sein. JuliasMama schrieb aber auch, dass sie begleiteten Umgang beantragt hatte. Dem wurde offenbar nicht stattgegeben, der KV sollte sich nur selbst verpflichten, bei Umgängen keine Gewalt anzuwenden. Sooo eindeutig scheint der Richter das also nicht zu sehen. Einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht von seiten des KVs hat es wohl auch schon gegeben, das hat er wohl nicht bekommen. Das heisst aber nicht, dass sich das nicht ändern kann, wenn die TE Fakten schafft, die dem KV letztlich in die Karten spielen.
Wie auch immer, wir können hier spekulieren, so viel wir wollen. Das, was die TE hier geschrieben hat, zeigt mir, dass sie wenig Einsicht in ihre eigenen Problemlagen hat. Zwei schlagende Männer hintereinander, ein Muster scheint sie darin nicht zu sehen, beim nächsten muss jetzt alles anders werden und natürlich läuft dann alles am Schnürchen.
Meine Lebenserfahrung zeigt mir, dass es praktisch nie so läuft. JuliasMama hatte hier angefragt wegen einer rechtlichen Frage, die sie eigentlich schon mit ihrer Anwältin geklärt hatte. Sämtliche kritischen Anmerkungen will sie nicht hören. Die Gefahren, die mit ihrem Verhalten verbunden sind, auch nicht.
Ist doch okay. Ist ja ihr Leben.
amazone
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15.12.2012, 16:46Inaktiver User
AW: Kann Kindsvater Umzug verhindern gemeinsames Sorgerecht
Irgendwie widerspricht sich das doch. Wenn mir ein so genanntes Probejahr eingeräumt wird, in dem ich Anspruch auf Sozialleistungen habe, obwohl mein Partner ausreichend verdient, um mich zu unterhalten, brauche ich keinen Untermietvertrag und muss auch nicht getrennt von ihm wirtschaften. Oder sehe nur ich das als Widerspruch?



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