ihr lieben,
ich habe einen 11 jährigen sohn, der im oktober 12 wird. seit 4 jahren bekomme ich unterhaltsvorschuss, der ja ab november nicht mehr gezahlt wird.
sein vater ist insolvent und erhält eu- rente. er hat eine lebensgefährtin über die alles finanzielle läuft. sie vermieten eine luxuriöse ferienwohnung - auf ihren namen. sie hat vor 2 jahren ein haus gekauft - auch auf ihren namen.
unterhalt kann er nicht zahlen- liegt mit der eu-rente unter dem selbstbehalt.
die ferienwohnung befindet sich im haus und wenn der monat gut läuft- einnahmen über 2000 euro.der belegungskalender ist im internet ersichtlich.er beruft sich auf seine rente und das er von den einnahmen nicht provitiert- es läuft ja auf sie. sie leben gemeinsam im haus.
mir fehlen dann 180 euro und ich finde das so ungerecht. kann es sein, dass ich das so hinnehmen muss? alles geht über sie und geld ist da. was ist das für eine einstellung.
ich gehe vollzeit arbeiten und er sagt oft- geh doch aufs jugendamt. ich habe nichts. geld kennt keine moral.
hat jemand einen rat für mich ?
herzlichen dank, borne
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 35
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26.09.2012, 19:08
Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
Geändert von borne (26.09.2012 um 19:13 Uhr)
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26.09.2012, 19:13Inaktiver User
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
der vater ist unterhaltspflichtig- nicht die lebensgefährtin.
an ihre einnahmen wirst du nicht rankommen.
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26.09.2012, 19:16
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
so ungerecht es auch ist,
aber die Lebensgefährtin des Vaters ist in keinster Weise zu Unterhalt verpflichtet.
Da offensichtlich der Vater eine Rente unter dem Selbstbehalt erhält, ist kein Unterhalt zum Fordern da. Sicherlich wird er auch von den evtl. guten Einnahmen der Lebensgefährtin profitierten, aber da ist nix zu holen.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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26.09.2012, 19:18
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
danke dir. aber sie wirtschaften auch zusammen und dann zählt nur seine rente. das kann moralisch nicht sein.......
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26.09.2012, 19:20Inaktiver User
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
es geht nicht nach moral- es geht nach den gesetzen.
frage doch mal beim jugendamt- denn wenn die ansatzweise die möglichkeit wittern, das geld das ja als "vorschuss" gezahlt wurde- zurückzubekommen- werden sie das durchaus tun.
wenn das jugendamt dir schon sagt: da geht nichts. dann geht da nichts.
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26.09.2012, 19:22
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26.09.2012, 19:34
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
er könnte freiwillig zahlen, sagt er, er will aber nicht- sagt er auch. er spielt ein spielchen. ich will auch nicht, dass sie zahlt.ferienwohnung- groß angebriesen im internet,haus mit allen kosten und für seinen sohn keinen cent.......
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26.09.2012, 19:48
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
Nun, freiwillig zahlen könnte er ja wohl nur, wenn er das Geld seiner Lebensgefährtin einsetzt, um Euer Kind zu ernähren.
Wieso sollte SIE das zulassen??
Wenn Dein Mann erwerbsunfähig ist, hast Du keine Chance.
Wie ist denn sein Verhältnis zu Eurem Sohn?? Haben sie Kontakt, kann er sich wenigstens um ihn kümmern, wenn er schon nicht zahlt??
Dann hättest Du wenigstens ein bisschen Unterstützung...
Lg, amazone
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26.09.2012, 19:53
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
Dass dir das Geld fehlt, ist nachvollziehbar.
Lösung: Du erhöhst deine Stundenzahl, arbeitest mehr und bekommst mehr 'raus.
Kennst du seine Eltern?
Die Großeltern sind in direkter Linie unterhaltspflichtig. Wenn also der Kindsvater nicht zahlt, aber seine Eltern genügend Rente erhalten oder Grundbesitz haben, dann kannst du dir von ihnen den Unterhalt holen. Am leichtesten geht das über das Jugendamt: Beistandschaft einrichten, Finanzen der Großeltern und Adresse angeben und darum bitten, dass das Jugendamt diese in die Pflicht nimmt. Das Jugendamt wird sich zuerst den Unterhaltsvorschuss wiederholen und dann dir den Mindestunterhalt sichern. Unter Umständen wird die Rente gepfändet, weil der Kindesunterhalt vorgeht.
Wenn die Großeltern nett sind, ist das kein empfehlenswertes Vorgehen.
Übrigens: Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, ist das Kind später auch nicht verpflichtet, Elternunterhalt zu berappen.
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27.09.2012, 07:03
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
Richtig. Für den Nachweis braucht man allerdings einen Titel. D. h. es muss gerichtlich versucht werden, den Unterhalt einzuklagen, wenn dort bescheinigt wird, dass der Vater nicht zahlen kann, dient der Titel a) dafür Geld einzuholen, wenn der Vater zu Geld kommt und b) als Nachweis, wenn das Kind Unterhalt für den Vater zahlen müsste.Übrigens: Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, ist das Kind später auch nicht verpflichtet, Elternunterhalt zu berappen.
Deshalb ist der Gang zum Jugendamt und der gerichtliche Weg zu empfehlen. Ist nicht schön, aber man sollte als Mutter alles tun, damit das Kind zu seinem Recht kommt.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte


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