Wesentlicher ist jedoch, dass hier einige User- besonders frank60- die Rechtslage und nichts anderes gilt, aufzeigen, du aber immer wieder in der emotionalen Kiste wühlst.
Unterhaltsrecht und Emotionen sollte und muss man streng trennen.
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Ergebnis 31 bis 35 von 35
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03.10.2012, 10:36
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
Geändert von Godelind (05.10.2012 um 20:13 Uhr) Grund: ...es ist alles gesagt.
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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03.10.2012, 11:28
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
ja, da siehst du, lehrer sind auch menschen und machen fehler. um die tinte nicht zu verschwenden, schreibe ich nicht so viel.
ich danke denen, die für mein anliegen verständnis hatten. ich bin vielleicht falsch rübergekommen, aber angreifen lassen muss ich mich nicht.
ich werde die sache lösen- so oder so. schreiben werde ich hier nicht mehr. ich war sachlich und wollte eine einschätzung. und bevor jetzt kommt- ja, sie kann kritik nicht vertragen. das kann ich, aber nicht so.
ich hoffe, dass jeder den unterhalt für sein kind bekommt, der ihm zusteht.
gruß borne
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03.10.2012, 18:18Inaktiver User
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
Ich möchte mal wissen, was die Tippfehler mit der Frage der TE zu tun haben.
Es gibt Väter, die sich leider mit allen Mitteln vor der Unterhaltszahlung drücken und notfalls sogar auf EU Rente gehen und heimlich arbeiten, zumindest in dem Fall der TE für seine neue Lebensgefährtin.
Dass das ärgerlich ist und Emotionen hervor ruft, kann ich sehr gut nachvollziehen.
Einfach zu sagen, es ist so entschieden basta, finde ich merkwürdig. Man wird doch das mal hinterfragen dürfen und hoffen zu erfahren, wie andere Mütter mit so einer Situation umgegangen sind.
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03.10.2012, 19:24
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
Okay, dann nochmals von vorne:
Der Kindsvater zahlt nicht und sieht auch nicht ein zu zahlen. Gesetzlich ist er dazu verpflichtet.
Dass er amoralisch handelt, ist ersichtlich. Ausweg: Setz ihm das Kind in jeden Ferien vor die Haustür, damit er sich darum kümmert. Dann leistet er seinen Unterhalt in Naturalabgaben.
Hilfsmöglichkeiten sind folgende:
-Ist ein Unterhaltstitel vorhanden und eine Beistandschaft eingerichtet, dann wird das Jugendamt alle zwei Jahre versuchen, die Zahlungsmöglichkeit des Kindsvaters zu überprüfen und die ausstehenden Forderungen einzutreiben. Jeder Hinweis der Kindsmutter, woraus der Kindsvater finanziell schöpft, sind hilfreich, vom staatlichen Unterhaltsvorschuss wegzukommen und den Unterhalt für das Kind aus den Finanzen des Kindsvater sicherzustellen.
Nicht anrechenbar sind Zuwendungen der Lebensgefährtin. Wohnt er kostenfrei in ihrer Wohnung, dann mindert das seinen Selbstbehalt, aber wenn er Mietzahlungen nachweist, muss das Gericht ihm glauben. Wie viel seine Lebensgefährtin verdient, ist im Bezug auf den Kindesunterhalt vollkommen außer Belang.
-Der Kindsvater erhält EU-Rente. Wenn er davon seinen kompletten Lebensunterhalt betreiten kann und gleichzeitig unter der Bemessungsgrenze für Kindesunterhalt liegt, dann ist er zahlungsunfähig und muss nicht zahlen. Nebeneinkünfte sind anrechenbar, müssen aber von der Kindsmutter nachgewiesen werden und eindeutig ihm zugute kommen.
-Seine Mutter ist, weil sie direkte Linie ist, unterhaltspflichtig. Sie kann für die Zahlungsunwilligkeit ihres Sohnes, sprich des Kindsvaters, herangezogen werden, damit der Staat, sprich die Steuerzahler, einen Fall zahlungsunwilliger Väter weniger hat. Liegt sie auch unterhalb der Bemessungsgrenze, muss sie nicht zahlen. Ist Eigentum vorhanden wie eine Wohnung oder ein Grundstück, so wird dieses verkauft, damit der Kindesunterhalt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei Studium bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) gesichert wird.
Es reichen die Angaben der Kindsmutter zu den finanziellen Verhältnissen der Großeltern, so dass die Beistandschaft des Jugendamtes tätig werden kann.
Hat die Kindsmutter ein gutes Verhältnis zur Oma, so ist dies sicherlich kein guter Weg, um Frieden in der Familie zu haben.
In so einem Fall wäre eine Möglichkeit, dass die Großeltern ihr Eigentum den Enkeln testamentarisch vermachen. Das ist rechtens, vor allem mit dem Hinweis, dass damit die Unterhaltsschulden des Sohne, Kindsvaters, abgegolten sind. Komplette Absicherung für diesen Fall bieten spezialisierte Anwälte und Notare.
Ich kenne die Diskussion über zahlungsunwillige Väter aus dem FF. Sie war früher ermüdend, ist es heute noch und wird es auch in hundert Jahren sein.
Seht doch bitte endlich mal die andere Seite: Solche Väter kümmern sich keinen Deut um die Erziehung. Sie nölen nicht bei jeder Kleinigkeit. Und das geht z.B. los, wenn sie mitbestimmen wollen, in welchen Kindergarten ihr Sprössling geht oder dass die Mutter das Kind zu den Besuchszeiten hinzubringen hat.
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04.10.2012, 10:56
AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)
Och, das kann man sicher so sehen und ich muss zugeben, dass das sicher für mich nicht soooo unangenehm war, dass ich schalten & walten konnte, ohne dass mir jemand Stöcke zwischen die Füsse geschmissen hat. Andererseits hat man dafür aber auch die komplette Verantwortung alleine und es kann auch belastend sein, wenn man alles allein entscheiden muss, ohne mit dem anderen Elternteil Rücksprache halten zu können.
Lustig ist dann aber auch, wenn dem Vater bzw. Erzeuger des Kindes nach knapp 16 Jahren einfällt, dass er sich jetzt doch einbringen will inkl. Treffen mit mir als Mutter des Kindes, weil (Achtung O-Ton) *man ja einen Konsens in Bezug auf das Kind finden muss*. Nur zu Erinnerung -> das "Kind" wird nächste Woche 16
. Noch 2 Jahre und dann ist sie volljährig.
Was für einen Konsens ist da bitte noch fällig? Kopf schüttel
. Von seinem Geschleime in meine Richtung mal ganz abgesehen. Ich hätte echt ko**en können
.
Dazu muss man sagen, dass er immer Unterhalt gezahlt hat, nachdem der Vaterschaftstest durch war. Was er mir in dem Telefonat vor einiger Zeit natürlich auch wieder auf's Butterbrot schmierte. Der Vaterschaftstest hätte ja immerhin 3.000 DM gekostet -> Kommentar von mir dazu: das wäre sein Problem gewesen, wenn er mir nicht glaubt, dass nur er als Vater in Frage kommt. Punkt!
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.


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