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    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    Zitat Zitat von borne Beitrag anzeigen
    hallo chryseis,

    ja, ich arbeite vollzeit als lehrerin und ja, ich verdiene nicht schlecht, habe jahrelang studiert und mache meine arbeit sehr gern. was macht eine frau, die viel weniger verdient, arbeitet und 3 kinder hat und wo der ausgangspunkt ähnlich ist? ich komme auch ohne die 180 euro zurecht. darum geht es auch nicht.
    Worum geht es dir dann?

    Als Lehrerin begegnest du in deinem Alltag vielen Alleinerziehenden, dei Probleme mit dem Unterhalt haben. Den solltest du mit Rat und Tat zur Seite stehen können.


    Zitat Zitat von borne Beitrag anzeigen
    ich lese in deinem beitrag immer nur, was ich tun soll. und er? wir sind beide eltern und wie geschrieben- er sagt, ich könnte zahlen, will aber nicht. hier geht es um ehrlichkeit. väter, die sich um unterhalt drücken und das zugeben, müssten viel härter bestraft werden.
    Nun, du hast nun einmal einen Kindsvater, der nicht zahlt.
    Wir können hier stundenlang diskutieren, ob das moralisch vertretbar ist. Es wird aber nichts daran ändern, dass er keinerlei Veranlassung sieht, den Mindestunterhalt zu zahlen. Und ja, er kann sich momentan darum drücken.

    Er will seine Vaterrolle an deinem Kind nicht übernehmen. Warum willst du ihn dazu zwingen?

    Sei doch froh, dass er dir nicht bei jedem Pfurz reinredet und dir jedes Besuchswochenende tausendmal umschmeißt.

    Vielleicht sieht er sich als erzwungener Vater, weil du die Pille einfach so abgesetzt hast und plötzlich schwanger gewesen bist. *Ironie aus*


    Zitat Zitat von borne Beitrag anzeigen
    ich verstehe mich gut mit der schwiegermutter und werde sie mit ihren fast 90 jahren nicht damit behelligen.
    Sie könnte übrigens ihr Vermögen auf ihr Enkelkind überschreiben und ihren Sohn übergehen. Damit wären dann die Unterhaltszahlungen abgegolten. Lass dich mal ausgiebig bei einem Anwalt beraten.

    Deine Schwiegermutter ist sicherlich nicht so blöd, dass sie nicht weiß, welches Spiel ihr Sohn spielt. Wenn sie an ihrem Enkelkind hängt, wird es ihr nicht egal sein, wie er aufwächst.

    Zitat Zitat von borne Beitrag anzeigen
    du machst es dir mit deiner antwort sehr einfach.

    noch ein wort zu dem mithalten und das gehirn aufräumen. ich musste ein wenig lächeln. ich muss nicht mithalten, das ist nicht angedacht und aufgeräumt ist bei mir alles.
    Findest du?
    Ich kenne das Spiel mit dem Mindestunterhalt und der Zahlungsunwilligkeit.

    Hast du einen vollstreckbaren Titel in der Hand?
    Die Zahlungsfähigkeit überprüft eine Beistandschaft alle zwei Jahre.

    Übrigens mindert ein Zusammenleben, in deinem Fall fast schon als eheähnlich angesehen, seinen Selbstbehalt erheblich, so dass er durchaus zum Mindestunterhalt verpflichtet werden kann.

  2. VIP

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    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    Übrigens mindert ein Zusammenleben, in deinem Fall fast schon als eheähnlich angesehen, seinen Selbstbehalt erheblich, so dass er durchaus zum Mindestunterhalt verpflichtet werden kann.
    Genau. Wäre er verheiratet, müsste er Unterhalt zahlen.
    Um diese Überprüfung zu erreichen, muss du - borne - vorstellig werden, beim Jugendamt und Anwalt.

    Leider scheint die letzte Berechnung so auszufallen, dass er keinen Unterhalt zahlen muss. Das ist gesetzlich geregelt. Auch wenn er hier anscheinend auch was dafür tut, damit er nicht zahlen muss.

    Den Vorschlag finde ich gut:
    "Unser Sohn wird in 6 Jahren 18 Jahre alt.
    Dann bekommt er Post vom JA zur Beendigung der Beistandschaft.
    Ein Einschreiben mit UH-Urkunde und einer UH-Abrechnung mit einer riesengroßen Zahl vor dem Komma.
    Und dann lieber Vater, wirst du unserem Sohn erklären müssen, warum du - trotz ....- in den letzten Jahren keinen Unterhalt gezahlt hast.
    Wenn du ihm das erklären und ihm danach noch in die Augen schauen kannst, dann soll unser Sohn selbst entscheiden, ob er noch weiterhin Kontakt zu dir hält."
    Dennoch glaube ich, dass du zum Anwalt gehen musst, um zumindest das Recht auf Unterhalt für deinen Sohn zu erstreiten. Ob da dann tatsächlich Bares dabei rausspringt, wird sich zeigen.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  3. Inaktiver User

    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    Zitat Zitat von twix25 Beitrag anzeigen
    Meiner Freundin wurde bisher mehrfach gesagt, dass die Großeltern nicht zahlen müssen...
    Wer sagt das...ein Anwalt? Der sollte es eigentlich besser wissen. Zu erwähnen ist allerdings, dass nicht ausschließlich die Eltern des KV in die Unterhaltspflicht genommen werden können...die anderen Großeltern - in diesem Fall die Eltern deiner Freundin- sind ihrem Enkel gegenüber ebenso unterhaltspflichtig (entsprechendes Einkommen vorausgesetzt).

  4. Inaktiver User

    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    Ich würde eine Detektei beauftragen, die überprüfen soll, ob er außer EU Rente weitere Einkünfte hat und ob er für seine Lebensgefährtin unentgeltlich arbeitet.

    Die Lebensgefährtin hat natürlich nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun (obwohl es Stiefväter gibt, die nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich für den Unterhalt ihrer Stiefkinder aufkommen müssen), aber der Selbstbehalt des Kindesvater ändert sich, wenn er mit jemand zusammen lebt.

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    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    ich danke euch ganz herzlich.

    ja, worum geht es mir? er sagt, er könnte zahlen- lächelt dabei und sagt- ja, ich kann ja nicht, weil ich nicht so viel habe. und er hat es. durch die ferienwohnung und ein paar nebeneinkünfte- trotz insolvenz- ich kann es nicht beweisen.

    und das ist für mich diese macht- ich könnte- will aber nicht.

    eine beistandsschaft ist eingerichtet. er zahlte ein jahr 226 euro bis zur eu- rente. er macht nach außen ein auf großen mann und dann versteckt er sich hinter der eu- rente. ich werde zu einer anwältin gehen und auch zum jugendamt.

    werde dann berichten.

    lg borne

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    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    @ sandra,

    Sie hats vom Jugendamt und auch von einem Anwalt - beide sagte, NUR wenn sie Hartz IV bekäme, ging ers an die Großeltern (ihr Eltern sind beide tot)

    Sie hat einen 25Stundenjob und 2 freiber. Tätigkeiten und kommt damit halt irgendwie hin, aber es darf halt nix dazw. kommen

    nebenbei auch ärgerlich, weil er als Großkotz dauernd Tipps gibt und sich in alles einmischt
    UND : seine Mama ihn mit Urlauben und sonstigen nicht direkten Finanzspritzen gut unterstützt, so dass der auch keinen Grund hat arbeiten zu gehen (falls ers mal "in sich spürt")

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    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    ---
    Geändert von Fender (01.10.2012 um 08:40 Uhr) Grund: Egal...
    Frauen sind nicht kompliziert. Sie wollen einfach nur geliebt werden.
    Und tolle Überraschungen. Und Schuhe. Und Schmuck.
    Und andere Dinge, die man erraten muss.

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    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    Zitat Zitat von borne Beitrag anzeigen
    …... ich will auch nicht, dass sie zahlt........
    Zitat Zitat von borne Beitrag anzeigen
    …… mutter vom kv bezieht rente um die 600 euro. selbst wenn sie mehr hätte, ich würde moralisch nichts verlangen…..
    er war und ist schon immer ein machtmensch.
    Worum geht es dir? Um Unterhalt für DAS Kind?
    Ich habe eher den Eindruck, es geht um Verletzungen und Machtspielchen, genau diese Spielchen die du ihm unterstellst. Allerdings sitzt er am längeren Hebel, was dich nun umtreibt.
    Wäre es nicht so, dann wäre es dir egal, ob die Lebensgefährtin, Großmutter zahlt oder nicht.
    Oder möchtest du nur nicht die „freiwilligen“ Zahlungen der Lebensgefährtin für deinen Sohn annehmen? Wenn das Jugendamt oder ein Gericht sie dazu zwingen würde, dann würdest du sicher das Geld, was im Übrigen für deinen Sohn ist, annehmen.

    Oder ist der Unterhalt immer nur dann für deinen Sohn, wenn es um die Vollstreckung geht?

    Schlimm, wie viele Kindesmütter die Kinder als Waffe“ gegen den Ex einsetzen. Noch schlimmer die Argumentation, für das „Wohl des Kindes“.

    Die erweiterten Unterhaltspflichten der Großeltern dürften sich wohl auf die Volljährigkeit bzw. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der Kindeseltern beschränken.
    Wäre es so einfach, dann sind die Jugendämter verpflichtet dieses Geld einzutreiben, andernfalls der Steuerzahler dafür aufkommen muss.
    Zitat Zitat von twix25 Beitrag anzeigen
    …..UND : seine Mama ihn mit Urlauben und sonstigen nicht direkten Finanzspritzen gut unterstützt, so dass der auch keinen Grund hat arbeiten zu gehen (falls ers mal "in sich spürt")
    Nennt man Naturalunterhalt und kann bzw. wird dem verfügbaren Einkommen hinzugerechnet.

  9. Inaktiver User

    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    Zitat Zitat von frank60 Beitrag anzeigen

    Schlimm, wie viele Kindesmütter die Kinder als Waffe“ gegen den Ex einsetzen. Noch schlimmer die Argumentation, für das „Wohl des Kindes“.

    .
    Den Vater, der sich seinen Unterhaltspflichten entzieht, empfindest du anscheinend gar nicht schlimm. Wenn man Kinder in die Welt setzt, dann ist man denen gegenüber unterhaltspflichtig und kann nicht ein gut finanziertes Leben führen und dabei nicht ans Kind denken.

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    AW: Kann mir jemand helfen ( Unterhalt)

    liebe ulina,

    ich danke dir herzlich. er entzieht sich- kann- will aber nicht.

    frank 60 -woher nimmst du deine einschätzung über mich?

    das ist nicht mein niveau. wo betreibe ich machtspiele ?

    WIR haben beide ein kind und er kann, will aber nicht zahlen. und das findest du in ordnung ?

    gruß borne

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