Hallo,
mein seit 3 Jahren geschiedener Mann hat unsere Kinder (6 und fast 8) jedes zweite WE bei sich. Bis jetzt habe ich die Kinder Freitags eine halbe Stunde zu ihm gefahren und er sie Sonntags wieder zurück. Jetzt sind wir eitwas weiter weggezogen, die Fahrt dauert jetzt ca. eine Stunde. Und gestern sagte mir mein toller Ex, dass ihm das zu weit sei, ich müsse die Kinder nicht nur bringen sondern auch wieder abholen. Schließlich würde er mir ja auch Unterhalt für die Kinder zahlen (seiner Meinung nach viel zu viel, einen Gerichtstitel haben wir bis jetzt nicht, werde ich jetzt aber anstrengen).
Er sagte dann, er werde die Kinder am Sonntag einfach nicht bringen. Darauf antwortete ich, dass ich sie dann ja auch in zwei Wochen einfach nicht ZU ihm bringen könnte, worauf hin er antwortete, dass sei rechtlich nicht möglich, er habe ja ein Umgangsrecht (gemeinsames Sorgerecht).
Meine Frage ist, wer ist eigentlich für die Fahrerei zuständig? Ich fand es einigermaßen gerecht, es aufzuteilen. Es fallen ja Transportkosten an, wenn auch in unserem Fall meiner Meinung nach lächerlich geringe, aber es wird ja sicher Familien geben, in denen es sich um weitere Entfernungen und größere Kosten handelt. Und dazu gibt es doch sicher eine Rechtssprechung. Meiner Meinung nach können die Kosten und der Aufwand doch nicht mit dem Unterhalt abgegolten sein, nach dem Motto er zahlt, dafür muss ich sie ihm bringen und wieder abholen?
Abgesehen davon ärgere ich mich einfach total! Ich habe als seit fast 4 Jahren Alleinerziehende exakt 4 Tage im Monat Zeit für mich, und an denen soll ich dem Herrn auch noch seine Kinder quasi "servieren"! Grrrr!
LG puzzled.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 14
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18.08.2012, 15:22
Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
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18.08.2012, 15:40Inaktiver User
AW: Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
Das kommt auf die getroffene Besuchsregelung an. Wenn diese vorsah, dass du die Kinder hinbringst und der Vater sie zurückbringt, dürfte sich bei einer geringfügigen Änderung der Entfernung nichts ändern. Wenn sich die Fahrzeit nun aber durch deinen Umzug verdoppelt, muss vermutlich eine neue Besuchsregelung getroffen werden.
Ich finde das Hinbringen allerdings ungewöhnlich. Ich kenne das eher so (aus dem Bekanntenkreis, ich bin keine Juristin): Der Elternteil, der das Besuchsrecht hat, hat das Kind pünktlich an der Wohnung des anderen Elternteils abzuholen und es pünktlich wieder nach dort zu bringen.
Die Kosten der Transportes und der Besuche selbst trägt der umgangsberechtigte Elternteil. Er ist nicht berechtigt, deswegen oder weil sich das Kind vorübergehend bei ihm aufhält, den zu zahlenden Kindesunterhalt zu kürzen.
Wenn der Vater die Kinder einfach da behält, dürfte er Schwierigkeiten bekommen. Sofern du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Allerdings willst du die Kinder vermutlich nicht von der Polizei abholen lassen
Aber grundsätzlich ist es leider so: wenn man sich nicht gütlich einigen kann, muss man alles, aber wirklich alles, gerichtlich festlegen lassen. Die Höhe des Unterhalts, das Umgangsrecht. Und das kostet dann auch wieder Zeit, Geld und Nerven.
Vielleicht kannst du dem Vater ja doch noch klarmachen, dass du ihm schon die ganze Zeit außergewöhnlich entgegengekommen bist, in dem er die Kinder nicht abholen (lassen) muss.
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18.08.2012, 15:48
AW: Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
Hilft dir das weiter? 123recht.net/Wer-traegt-die-Kosten-des-Umgangsrechts-_a10945. html
Ich kenne es auch nur so, dass derjenige, der das Umgangs- bzw. das Besuchsrecht hat, die Kosten (und den Weg) tragen muss. Alg II-Empfänger bekommen einen Zuschlag, damit sie ihr Umgangsrecht ausüben können. Der würde sicher nicht gewährt werden, wenn die Kosten der anderen Seite aufgebürdet werden könnten.Geändert von xanidae (19.08.2012 um 07:19 Uhr) Grund: Musste Direktlink wg. Shop entfernen
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18.08.2012, 17:39
AW: Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
Ja, danke, das hilft mir sehr weiter! Trotzdem werde ich als nächstes mit dem Jugendamt in Kontakt treten um eine Besuchsregelung festzuschreiben. Es muss auch endlich mal juristisch geklärt werden, wieviel Unterhalt er zahlen muss, daher muss ich eh den offiziellen Weg gehen. Bisher zahlt er weniger als er müsste. Das ist nicht schlimm, auf die paar Euro kommt es Gott sei Dank nicht an, aber er wiederum ist der festen Überzeugung er müsse fast gar nichts zahlen und hat bis jetzt nur deshalb keinen Rechtsstreit angefangen um keine schlechte Stimmung zu machen. Bis das nicht geklärt ist kann ich eben auch mit Fahrtkosten usw. nicht kommen, da er immer wieder sagen wird er zahle ja eh zu viel.
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18.08.2012, 17:43
AW: Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
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18.08.2012, 18:42Inaktiver User
AW: Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
Anscheinend bist du ihm bisher sehr entgegengekommen - hast dich mit weniger Unterhalt (für deine Kinder!) zufrieden gegeben und die Hälfte der Fahrten und Fahrtkosten übernommen. Als Dank erpresst er dich jetzt, auch noch die andere Hälfte der Fahrtkosten zu übernehmen und droht mit Kindesentzug.
Das würde ich dringend und genau so dem Jugendamt mitteilen. Ebenfalls dringend den (rechtlich gar nicht zulässigen Verzicht auf einen Teil des Kindesunterhaltes) schriftlich aufheben. Dann - und das ist eine Selbstverständlichkeit - darauf bestehen, dass er das Umgangsrecht wahrnimmt, auch mit der Pflicht, die Kinder abzuholen oder zu bringen. Eine Stunde Fahrzeit stellt da ganz bestimmt keine Härtefallregelung dar. Und natürlich wird das nicht vom Unterhalt abgezogen.
Wie hat er dich denn überhaupt dazu gebracht, solche "Vereinbarungen" mit dir zu treffen? Wenn du dich nicht gegen ihn durchsetzen kannst, dafür ist das Jugendamt da - und täte eventuell ein Anwalt gut. Es dauert ja noch so viele Jahre, bis die Kinder volljährig sind. Und dann wird das Problem Unterhalt nur auf sie verlagert. Und bedenke: wenn du deinen Mann jetzt von Teilen des Unterhalts freistellst, dann übernimmst du damit die Verpflichtung, spätere eigene Unterhaltsforderungen der Kinder ihrem Vater gegenüber auszugleichen! DU erstattest ihm dann den Unterhalt, den er den Kindern zahlen muss.
So sehr ich für Mediation und Gespräche und einvernehmliche Regelungen bin - es sollte aber keiner über den Tisch gezogen werden - und es darf nichts zu Lasten der Kinder gehen!
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18.08.2012, 19:04
AW: Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
Danke. Ja, ich komme auch immer mehr zu der Einsicht, dass es nichts bringt, dem seelischen Wohl der Kinder wegen auf möglicherweise unschöne Streitereien der Eltern um diese Dinge zu verzichten. Es geht mir finanziell gut, ihm nicht so. Daher habe ich nichts gesagt, wenn er ca. 10% weniger Unterhalt zahlt als er eingentlich sollte. Aber jetzt diese Geschichte mit der Fahrerei ist der Anlass für mich, da doch klare Verhältnisse zu schaffen. Na klar, mein neuer Partner verdient auch ok, es geht uns finanziell gut und meinem Ex und seiner neuen Ehefrau eben nicht. Ist aber nicht meine Schuld, dass mein Job besser bezahlt ist als seiner. Es ist auch seine Sache ein weiteres Kind zu zeugen (Argument seinerseits, er habe ja schließlich auch kein freies Wochenende, das Baby sei immer da :-O ).
Jetzt geht's zum Anwalt, Punkt. Geschieden sind wir natürlich schon.
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18.08.2012, 22:30
AW: Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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19.08.2012, 08:42
AW: Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
Ohne Unterhaltstitel. Bis jetzt hat es immer ganz gut geklappt, dass er in etwa das zahlt was für ihn auf der Düsseldorfer Tabelle steht. Da er mir aber immer wieder erzählt, seiner Meinung nach müsse er das gar nicht werden wir das jetzt dann eben doch offiziell festsetzen lassen.
Solche Sachen wie dass die Kinder sonst später Geld von mir einfordern können habe ich Naivchen bisher nicht gewusst.
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20.08.2012, 22:42
AW: Wer ist für Transport der Kinder zum Vater-WE zuständig?
Da, wo es immer wieder zu Diskussionen kommt und man sich uneins ist, ist es tatsächlich gut, durch "offizielle Stelle" Klarheit zu schaffen.
Ist denn bei den Unterhaltszahlungen berücksichtigt, dass er noch ein drittes Kind hat?
Das ist mir neu. Wer sagt das denn?Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)


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