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    Umgangsregelung


    Hallo,

    ich gehöre nun auch schon seit ca. 1,5 Jahren zu den Alleinerziehenden. Nun habe ich folgende Probleme:

    1. Bisher war es so, dass der KV die Kinder alle 14 Tage das Wochenende von Freitag bis Sonntag 18 Uhr bekam. Jetzt will er die Hälfte aller Feiertag und die Ferien anteilig. Bisher bekam er die Kinder 4 Wochen in den Ferien aber höchstens 14 Tage am Stück.

    Meine Tochter ist das jetzt schon zuviel und jammert und heult sich die Augen aus. Sie ist gerade 5 jahre alt geworden. Bisher hat sie gerne Urlaub beim Vater gemacht und jetzt ist sie echt fertig.

    Ach, verklagt hat er mich, bzw. seine Tochter, da er ja 3 Wochen mit Ihr wegfahren will.

    Wer kennt sich aus. Auf was muss ich mich gefasst machen...


    2. Abholen und bringen. KV will das ich eine Strecke fahren soll. Ich bin schließlich 60 km zu meiner Familie gezogen. Nur...er zahlt nicht einen Euro Unterhalt für mich..wovon soll ich denn das Geld nehmen.

    So, jetzt bin ich mal gespannt wer auch schon so alles vom KV verklagt worden ist.

    Danke

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    Re: Umgangsregelung


    2. Abholen und bringen. KV will das ich eine Strecke fahren soll. Ich bin schließlich 60 km zu meiner Familie gezogen. Nur...er zahlt nicht einen Euro Unterhalt für mich..wovon soll ich denn das Geld nehmen.

    Ich finde es richtig, dass Du ihm eine Strecke entgegenkommst, wenn Du diejenige bist, die weggezogen ist.

    Zum Umgang: Erkundige Dich mal beim Jugendamt, die können Dir sicher weiterhelfen.

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    Re: Umgangsregelung

    Hallo Mondstern,

    Zm abholen und bringen ist immer der Umgangsberechtigte, also in deinem Fall
    der Vater, verpflichtet. Auch wenn du weggezogen bist, da ist nix dran zu rütteln, so rein rechtlich gesehen (es kann dann ja jeder handhaben wie er möchte).

    Zu den Feiertagen kann ich dir nicht allzuviel sagen, finde es aber wichtig für Kinder, dass sie "größere" Feiertage dort verbringen wo sie auch wohnen. Bei uns ist es so geregelt, dass der Kleine die Feiertage bei seinem Vater verbringt die eh auf einen Besuchstag fallen, außer Heilig Abend, oder Geburtstag. Für Ostern hatten wir auch eine andere Regelung getroffen.
    Mir hat rechtlicher Beistand in der Situation ziemlich weiter geholfen. Der Vater meines Sohnes hatte auch sofort mit einer Klage gedroht, ist damit aber ziemlich lang auf die Nase gefallen.
    Würde mich da wirklich mal bei einem Anwalt erkundigen (auch was den Unterhalt betrifft), wenn man finanziell nicht so gut dasteht, besteht auch die Möglichkeit Beratungskostenhilfe zu beantragen.

    So, ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen!?

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    AW: Re: Umgangsregelung

    Hallo,

    habe dir eine PN geschrieben.

    Lieben Gruss!

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    AW: Re: Umgangsregelung

    Vielen Dank für eure Antworten. Klar bin ich weggezogen und klar komme ich ihm entgegen. Aber er hat mich ja eh verklagt und wer ist dann noch freundlich gestimmt. Nichts desto trotz, will ich nicht das meine Kinder leiden.

    Hat einer denn Erfahrung in Sachen verklagt werden? Umgangsrecht, Feiertage und Ferien...der will 6 Wochen und davon noch drei Wochen am Stück...seit das so ist, hat meine kleine Tochter noch weniger für Ihn übrig...und das war noch nie so viel.

    Also...wer ist schon mal auf Umgang verklagt worden. Es wäre nett wenn ihr mir mitteilen könntet, womit ich zu rechnen habe.

    Grüße

    Bea

  6. Inaktiver User

    AW: Umgangsregelung

    Ich kann dir nicht raten, da ich nicht von meinem Ex verklagt worden bin - und bei uns ist es so mit dem Umgangsrecht, dass der KV sich zwar durchaus kümmert, aber nur soviel, wie er muss.

    Ich gebe dir jetzt folgendes zu bedenken:

    Sei froh, dass der Vater deiner Tochter sich kümmert und kümmern will!! Besser so - auch für deine Tochter - als wenn er gleichgültig wird.

    Es kann ja sein, dass du ihn aus eurem Leben entfernen willst - durchaus verständlich in den meisten Fällen. Aber denke an das Kind. Und die Zeit mit dem Kind wird nicht einfacher! Ich sage nur Pubertät! Da braucht deine Tochter auch den Einfluss des Vaters - und auch du wirst über Unterstützung froh sein.

    Was das Empfinden deines Kindes angeht:
    Meiner Erfahrung nach gehen Kinder immer dann mit solchen Gegenheiten unkompliziert um, wenn man sie als selbstverständlich handhabt. Also kein großes Gerede oder gar Bedauern ("o du arme Maus, MUSST du wieder zum Papa!?!?!?"). Es ist so wie es ist und einem Kind tut es immer gut, wenn es mit seinem Vater zusammen ist!

    Gruß - Marie

  7. Inaktiver User

    AW: Umgangsregelung

    Bei uns ist es gesetzlich so geregelt :

    er holt unsere Tochter (4 Jahre) alle 14 Tage von Freitags 17h bis Sonntags 15h

    Ausserdem steht ihm jeder 2. hohe Feiertag zu ( Weihnachten, Ostern,Pfingsten)
    Diese Regelung mit den hohen Feiertagen ist wohl gesetzlich so üblich.

    ZU den Ferien haben wir keine Regelung getroffen, da das Kind zu Prozeßzeiten erst 3 Jahre alt war und man allgemein erst ab Schulalter die Ferien aufteilt.
    Normalerweise, stehen ihm die Hälfte der Schulferien zu.

    Und zu dem Abholen und Bringen:
    Irgendwo hier wurde gesagt, dass es immer Aufgabe dessen sei, bei dem das Kind nicht lebt.
    Das stimmt nicht !!!
    Wenn es so, wie bei dir ist, dass du mit den Kindern weggezogen bist, bist du generell schon dazu verpflichtet dich an den Fahrtkosten, bzw. an den Fahrten zu beteiligen. Wär ja auch sonst unlogisch und ziemlich unfair.

    In deinem Fall wird es aber mit Sicherheit auch eine andere Regelung geben, da du keinen Unterhalt bekommst.

    ANsonsten, entscheidet das Gericht eigentlich immer auf das jeweilige Kind zugeschnitten. Wir haben damal beide die gesetzliche Vorlage anerkannt und somit blieb es bisher dabei. Jedes Gericht kann aber auch anders entscheiden, es liegt im Ermessen des Richters, und in der Argumentation der Parteien. Es wird natürlich immer das Alter des Kindes sowie die Situation allgemein betrachtet.

    Mascha

  8. User Info Menu

    AW: Umgangsregelung

    Hallo,
    also was das Abholen und Bringen der Kinder betrifft: Bin mir da ziemlich sicher, daß nur der Umgangsberechtigte die Kosten zu tragen hat (bzw. die Kinder abholen und bringen muß).
    Mein Anwalt hats so gesagt genau wie das Jugendamt und dann habe ich noch ein Buch (Eltern und Kinder bei Trennung und Scheidung) in dem steht es auch so. Nur wenn die Kosten ungewöhnlich hoch sind, was ja bei 60 km nicht der Fall ist, kann es evtl. mit dem Kindesunterhalt verrechnet werden.

    Hat denn der Vater Deiner Kinder schon geklagt, oder droht er bislang nur damit?
    Der Vater meines Kindes wollte klagen, obwohl das Kind an 2 Tagen pro Woche bei ihm ist. Zur Zeit aber noch ohne Übernachtungen. Er hätte es aber gerne mit Übernachtungen. Er ist dann aber schon an der Prozesskostenhilfe gescheitert (der Antrag hätte keine Aussicht auf Erfolg) und selber wollte er den Prozess dann auch nicht bezahlen.
    Sowas zieht sich natürlich über eine ganze Weile hin, da bei uns auch ersmal etliche Briefe zwischen den Anwälten hin und her gingen. Es war schon eine ziemlich stressige Zeit, weil man ja auch vorher nicht weiß was alles auf einen zu kommt. So im Nachhinein bin ich aber froh, daß erstmal alles geregelt ist. Ohne seine "Klage" würden unsere Anwälte wohl heute noch munter Briefe hin und her schreiben.

    Wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute!

    Phila

  9. User Info Menu

    AW: Re: Umgangsregelung

    Hallo Bea,
    aus deinen Beiträgen höre ich die typische mütterliche Besorgtheit und Entgegenkommen heraus. Das könnte der Vater sich doch eigentlich zu Nutze machen und es mal mit Gespräch versuchen. Dieses ewige Bemühen der Gerichte ist nur furchtbar. Wenn du aber selbst schon so "zahm" bist, brauchst du wenigstens eine Fachanwältin, die nüchtern ist und die Fakten kennt. Ich bin eine unterhaltzahlende Besuchsmama von drei Jungen (15,13,10), und wenn der KV könnte, würde er mich darauf verklagen, mit den Kindern so viel Urlaub zu verbringen wie möglich. Da ich aber ganz viel arbeite, um den ganzen Kindesunterhalt irgendwie aufzubringen und dann nur noch wenig für mich selbst über bleibt, von dem ich mit den Jungs was machen könnte, beschränke ich mich auf 2 Wochen in den Sommerferien, 1 Woche Herbst oder Frühjahr und die 2. hohen Feiertage neben den üblichen Umgangswochenenden.
    Einerseits hört es sich ja nett an, dass eurer KV so viel Urlaub mit den Kids machen möchte, aber ich denke auch, das Kindeswohl steht immer am höchsten. Wenn ihnen 3 Wochen noch zu lang sind, sollten es auch 2 tun. Natürlich hat der Vater ein Recht auf Umgang, wenn er so ein Korinthenkacker ist, solltet ihr das vielleicht am besten gerichtlich genau festmachen für einen begrenzten Zeitraum. Nach meiner Erfahrung können Kinder mit festen Regelungen ganz gut leben, wenn dadurch Streit zwischen den Eltern vermieden wird.,

  10. User Info Menu

    AW: Umgangsregelung

    Ich bin in der unschönen Situation verklagt worden zu sein. Bin zwar kein Spezialist für Familienrecht, aber immerhin Rechtsanwältin und hab ich in eigener Sache - trotz fachlicher Unterstützung - belesen. Grundsätzlich muss der Umgangsberechtigte das Kind von der Mutter abholen und bringen und dafür auch die Kosten tragen - unabhängig vom Unterhalt, kommt bei dir noch erschwerend dazu. Ausnahme nur, wenn es sehr hohe Reisekosten, z.B. Flug sind, dann muss sich die Mutter beteiligen. Sehe ich bei 60 km nicht. Ist aber immer Einzelfallentscheidung, weil nicht Gesetz.

    Zum Thema welche Feiertage, wie lange Urlaub, kannst du nur versuchen, mit dem Kindeswohl zu argumentieren. Obwohl ich in meinem Verfahren bisher den Eindruck hatte, dass ich die Einzige war, die sich wirklich fürs Kind interessiert. Die Richterin wollte nur ihre Ruhe haben und das wir uns irgendwie einigen, solange sie bloß nicht entscheiden muss. Die Richterin hat entschieden, dass meine damals 2jährige Tochter bei ihrem Vater übernachten muss, obwohl sie hysterisch weinend an meinem Bein hing und nicht mit wollte. Ihr ist sogar schlecht geworden, nur wenn er angerufen hat. Auf meinen Vorschlag, dass der Vater das Kind öfter, aber besser ohne Übernachtung haben kann, hat er sich nicht eingelassen.

    Seit dem erlebe ich eine Überraschung nach der anderen in diesem Verfahren und das trotz meiner juristischen Kenntnisse. Familienrecht ist eben unberechenbar.

    Ich drück dir die Daumen!

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