Hallo ihr Lieben!
ich habe einmal eine ... vielleicht naive ... Frage.
Mein Sohn wird in 2 Monaten volljährig. Der Unterhalt wurde von seinem Vater immer pünktlich bezahlt. Es gab nie Probleme.
Allerdings habe ich mich immer darauf verlassen, dass der Unterhaltsbetrag schon stimmen wird. Das heißt, ich habe nie um eine Gehaltsbescheinigiúng oder einen Steuerbescheid gebeten.
Nun habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass unser Sohn ja 18 wird und somit eine Unterhaltsanpassung stattfinden muss. Und ... habe das Gefühl, dass er uns "betuppen" will.
Wie gehe ich da am besten vor? Also wie läuft das denn im Regelfall?
Ich will da jetzt keinen Streit provozieren ... aber muss ich mich dann an das Jugendamt wenden? Oder kann ich von mir aus eine Gehaltsbescheinigung verlangen?
Vielen Dank fürs Lesen![]()
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 17
Thema: Unterhalt
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29.06.2012, 09:55
Unterhalt
Apprenti
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29.06.2012, 09:58
AW: Unterhalt
Wenn ich das richtig sehe, ist das Jugendamt wegen Erreichung der Volljährikeit nicht zustädnig.
Du wirst, wenn Du Änderungen haben möchtest, einen Rechtsanwalt einschalten müssen, um die Ansprüche ggfs bei Gericht durchsetzen zu können.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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29.06.2012, 10:01
AW: Unterhalt
Stimmt ... der wird ja 18 und müsste seine Ansprüche selber geltend machen.
Schon doof, die Situation.Apprenti
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29.06.2012, 10:04
AW: Unterhalt
Richtig, das hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm. Dein Sohn ist jetzt der Anspruchssteller.
Die Situation ist nicht doof, nur der junge Mann wird jetzt lernen müssen, dass Volljährigekit nicht nur Freiheiten bringt, sondern auch die Erkenntnis, sich mal um eigene Dinge kümmern zu müssen.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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29.06.2012, 10:18
AW: Unterhalt
Hi,
wenn Dein Sohn 18 wird, ändert sich einiges an den Unterhaltsregelungen. Zum einen: Dein Sohn hat den Anspruch auf Unterhalt, muss sich also auch selbst darum kümmern. Zum anderen: wenn Du bist jetzt Naturalunterhalt geleistet hast (sprich, er wohnt und lebt bei Dir, KV zahlt), so sind jetzt KM und KV barunterhaltspflichtig.
Sprich: Euer Sohn hat Anspruch auf Geld von Euch beiden und Du musst dann mit ihm aushandeln, wie viel er an Dich für "Kost+Logis" zahlt.
Der Weg zum JA steht ihm frei, auch, wenn er 18 ist. Die kümmern sich meines Wissens bis 21.
Der Weg wäre: JA verlangt von Euch beiden alle erforderlichen Unterlagen (Einkünfte, Ausgaben über bestimmte Posten, die angerechnet werden etc. ). Aus diesen Unterlagen wird der geschuldete Unterhalt berechnet.
Wenn Du ein gutes Verhältnis zum KV hast, könntet Ihr Euch auch erstmal gemeinsam hinsetzen und den Unterhalt selbst berechnen. Hilfe gibts im Internet zuhauf, einfach mal nach "Berechnung Kindesunterhalt Volljähriger" googlen.
Wenn es Streit geben sollte, ist entweder das JA oder ein Anwalt einzuschalten.
Lg, amazone
P.S.
Dein Sohn muss sich nicht selbst kümmern, er kann Dir auch eine Vollmacht ausstellen.
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29.06.2012, 10:28
AW: Unterhalt
Ja, das mit dem Barunterhalt wusste ich schon und wir haben da auch schon eine Regelung gefunden.
Das ist gut zu wissen. Ich werde da einmal nachhorchen.Der Weg zum JA steht ihm frei, auch, wenn er 18 ist. Die kümmern sich meines Wissens bis 21.
Bisher war das Verhältnis gut. Und mein Sohn hat auch ein sehr gutes Verhältnis zu der Herkunftsfamilie seines leiblichen Vaters. Allerdings hat sich der KV seit 2 Jahren nicht mehr bei meinem Sohn gemeldet. Auch nicht zu Geburtstagen oder Weihnachten. Deshalb bin ich ein Bisschen skeptisch ....Wenn Du ein gutes Verhältnis zum KV hast, könntet Ihr Euch auch erstmal gemeinsam hinsetzen und den Unterhalt selbst berechnen. Hilfe gibts im Internet zuhauf, einfach mal nach "Berechnung Kindesunterhalt Volljähriger" googlen.
Danke nochmalP.S.
Dein Sohn muss sich nicht selbst kümmern, er kann Dir auch eine Vollmacht ausstellen.
Apprenti
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29.06.2012, 10:40
AW: Unterhalt
Das klingt gut. Allerdings wird der Gesamtbetrag, der Deinem Sohn zusteht, aufgrund Euer beider Einkommen berechnet. Ihr zahlt dann anteilig nach Einkommen.
Wisst Ihr also das Einkommen vom Vater nicht, könnt Ihr auch nicht berechnen, was er von Dir bekommt.
Ich würde dem Vater ein Schreiben schicken, dass er seine Einkünfte offenlegen soll, weil eine Neuberechnung des Unterhalts aufgrund der Volljährigkeit ansteht. Tut er das nicht, bleibt Euch immer noch die Möglichkeit, zum JA zu gehen.
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29.06.2012, 10:40
AW: Unterhalt
Wenn der Vater bis dato anstandslos gezahlt hat. warum soll es denn jetzt ärger geben.
Zum anderen, ab seinem 18. Geburtstag ist der Sohn selber für seinen Unterhalt zuständig. Bis zum 21. Lj kann er sich beim Jugendamt Hilfe holen.
Ich würde den Vater mal arufen und zu dritt ein Gespräch vereinbaren, wie es mit dem Unterhalt nach dem 18. Geburtstag seines Kindes weitergehen soll. Anwalt und Jugendamt würde ich erst einmal raushalten.
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01.07.2012, 11:28Inaktiver User
AW: Unterhalt
Lebt das volljährige Kind noch im elterlichen Haushalt und befindet sich in der Ausbildung, so kann der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, den Unterhalt auch als Naturalunterhalt entrichten.
Zitat:
"Der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes wegen Ausbildung ist ein Barunterhaltsanspruch. Nunmehr sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs leitet sich aus den Einkommen der Eltern ab, wobei jeder Elternteil im Verhältnis seines Einkommens, also nach seiner Leistungsfähigkeit den Unterhalt zu leisten hat. Dabei haben die Eltern die Wahl, ob sie dem Kind z.B. die Aufnahme in den Haushalt anbieten und so ihren Unterhalt als Naturalunterhalt gewähren. Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind, die einem Zusammenleben mit dem Elternteil entgegenstehen."
Quelle
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01.07.2012, 15:05
AW: Unterhalt
Bei meiner Tochter war es so, auch wenn ich jetzt vielleicht was wiederhole:
das Jugendamt hatte sich bis zum 18. um Unterhaltsfragen gekümmert und sie haben ihr vor ihrem 18. Geburtstag ein abschließendes Gespräch (mit mir zusammen) angeboten. Falls man vorher keinen Kontakt mit dem Jugendamt hatte, kann man um so ein Gespräch bitten. An besagten Termin war ich krank, sie war alleine da. Die Sachbearbeiterin hat ihr erklärt, dass das in Zukunft ihre eigene Sache wäre, sie sie bei Bedarf bis zum 21. Lebensjahr unterstützen und hat dem Vater nach dem Gespräch eine aktuelle Unterhaltsberechnung aufgrund der letzten vorliegenden Unterlagen zugeschickt. Vom 18. Geburtstag ab hat er an sie direkt gezahlt, völlig problemlos - das war in den vorangegangenen Jahren nicht der Fall.
Als es etwas später um den Unterhalt von meiner Seite ging, den ich in Unterkunft, Verpflegung usw. erbrachte, habe ich auf dem Jugendamt um Auskunft gebeten und bekam die Antwort, meine Tochter sei volljährig, alles was ich wissen wolle, könne ich bei über einen Anwalt erfahren.
Als meine Tochter ausgezogen ist, hatte sie einen Termin auf dem Jugendamt, der wurde von ihnen ohne irgendwelche Rückfragen abgehandelt: ihr Lebensminimum beträgt 640 Euro (vielleicht waren es auch ein paar mehr oder weniger), davon wird das Kindergeld abgezogen und der verbleibende Rest lt. Einkommensbescheid anteilig auf die Eltern aufgeteilt. Bis heute, 1 Jahr ist es her, konnte das Jugendamt allerdings noch keinen schriftlichen Bescheid erstellen, d.h. in diesem Fall, der Vater weiß nichts davon, dass er weniger Unterhalt zahlen müsste..


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