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Thema: Unterhalt

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    AW: Unterhalt

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Wenn ich das richtig sehe, ist das Jugendamt wegen Erreichung der Volljährikeit nicht zustädnig.
    Du wirst, wenn Du Änderungen haben möchtest, einen Rechtsanwalt einschalten müssen, um die Ansprüche ggfs bei Gericht durchsetzen zu können.
    Der Junge muss, weil volljährig, seine Unterhaltsansprüche selbst durchsetzen. Da wäre ich als Mutter aber vorsichtig, mit dem anstacheln. Sie muss nämlich ebenfalls Barunterhalt zahlen und, ganz wichtig, im Zuge dieses eventuellen Prozesses ebenfalls nachweisen, dass sie diesen Barunterhalt leistet.
    Ich habe mal erlebt, wie der Zahlungsbeleg vom Gericht verlangt wurde, weil das Kind auf die Frage der Richterin, ob denn die Mutter ihren Teil Barunterhalt schon geleistet hat, einfach mit dem Verweis abwinkte, das passt schon.
    Das Kind kann nicht nach Gutdünken einen Elternteil vom Barunterhalt frei stellen, während es den anderen Elternteil das Gehalt pfändet.

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    AW: Unterhalt

    Wenn der Volljährige weiterhin bei einem Elternteil wohnt, kann der Baranteil des Elternteils bei dem das Kind lebt mit Unterkunft und Verpflegung verrechnet werden.
    Das ist keine Freistellung des Barunterhalts. Entweder es wird verrechnet oder das Kind muss von seinem Barunterhalt Miete zahlen. Ich habe noch keinen Richter erlebt, der nicht bereit war einer Verrechnung zu zustimmen.

    Richtig ist, dass das Kind Unterhalt von beiden fordern muss. D. h. beide müssen ihre Einkünfte offen legen. Je nach Gehalt der Elternteile wird auch der Unterhalt von Mutter und Vater berechnet.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    AW: Unterhalt

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Wenn der Volljährige weiterhin bei einem Elternteil wohnt, kann der Baranteil des Elternteils bei dem das Kind lebt mit Unterkunft und Verpflegung verrechnet werden.
    Das ist keine Freistellung des Barunterhalts. Entweder es wird verrechnet oder das Kind muss von seinem Barunterhalt Miete zahlen. Ich habe noch keinen Richter erlebt, der nicht bereit war einer Verrechnung zu zustimmen.

    Richtig ist, dass das Kind Unterhalt von beiden fordern muss. D. h. beide müssen ihre Einkünfte offen legen. Je nach Gehalt der Elternteile wird auch der Unterhalt von Mutter und Vater berechnet.
    Die Verrechnung muss aber angemessen sein. Dafür gibt es im Übrigen Verrechnungssätze.
    Wenn die Mutter das höhere Einkommen hat, dann kann es passieren, dass sie nicht nur die Unterkunft und Verpflegung sondern noch den Barteil erbringen muss.

    Wenn das Kind verzichtet stellt es die Unterhaltsbedürftigkeit in Frage, zumindest wenn es nicht mehr privilegiert nicht.

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    AW: Unterhalt

    Zitat Zitat von amazone41 Beitrag anzeigen
    ...Der Weg zum JA steht ihm frei, auch, wenn er 18 ist. Die kümmern sich meines Wissens bis 21...
    Nach Erreichen der Volljährigkeit steht das Jugendamt nur noch beratend zur Verfügung. Weder werden Unterhaltsberechnungen vorgenommen noch ausstehende Zahlungen angemahnt o.ä.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

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    Zitat Zitat von frank60 Beitrag anzeigen
    Die Verrechnung muss aber angemessen sein. Dafür gibt es im Übrigen Verrechnungssätze.
    Wenn die Mutter das höhere Einkommen hat, dann kann es passieren, dass sie nicht nur die Unterkunft und Verpflegung sondern noch den Barteil erbringen muss.

    Wenn das Kind verzichtet stellt es die Unterhaltsbedürftigkeit in Frage, zumindest wenn es nicht mehr privilegiert nicht.
    Natürlich muss die Verrechnung angemessen sein. Wie kommst du darauf, dass sie es nicht ist? Insbesondere wenn man dies offiziell macht, übers Jugendamt z. B., werden die Verrechnungssätze angelegt.

    Ich erlebe es sehr häufig, dass das Elternteil bei dem das Kind lebt, den geringeren Unterhalt zahlen muss, weil weniger verdient wird. Oft ist es so wenig, dass sich der Anteil von Kost und Logis mit dem Unterhalt verrechnet oder eine Summe von unter 100€ zum auszahlen bleibt. Das Kind erhält das Kindergeld plus den Unterhalt des anderen Elternteils.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Wenn der Volljährige weiterhin bei einem Elternteil wohnt, kann der Baranteil des Elternteils bei dem das Kind lebt mit Unterkunft und Verpflegung verrechnet werden.
    So habe ich das auch verstanden. Denn wenn ich als Mutter Barunterhalt leisten würde oder sollte (in der Höhe, wie die Düsseldorfer Tabelle es vorsieht) wäre es ohnehin so, dass wir das ja irgendwie "verrechnen" müssten. Und da würde unser Sohn immer den Kürzeren ziehen (zumal wir das auch schon besprochen haben - und das sieht er ganz genau so).
    Apprenti

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    Zitat Zitat von frank60 Beitrag anzeigen
    Die Verrechnung muss aber angemessen sein. Dafür gibt es im Übrigen Verrechnungssätze.
    Wenn die Mutter das höhere Einkommen hat, dann kann es passieren, dass sie nicht nur die Unterkunft und Verpflegung sondern noch den Barteil erbringen muss.

    Wenn das Kind verzichtet stellt es die Unterhaltsbedürftigkeit in Frage, zumindest wenn es nicht mehr privilegiert nicht.
    Also, sollte es zu Streitigkeiten kommen (was ich nicht hoffe), wäre ich diejenige, die das geringere Einkommen hätte. Wenn auch nur geringfügig.
    Apprenti

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