Der Junge muss, weil volljährig, seine Unterhaltsansprüche selbst durchsetzen. Da wäre ich als Mutter aber vorsichtig, mit dem anstacheln. Sie muss nämlich ebenfalls Barunterhalt zahlen und, ganz wichtig, im Zuge dieses eventuellen Prozesses ebenfalls nachweisen, dass sie diesen Barunterhalt leistet.
Ich habe mal erlebt, wie der Zahlungsbeleg vom Gericht verlangt wurde, weil das Kind auf die Frage der Richterin, ob denn die Mutter ihren Teil Barunterhalt schon geleistet hat, einfach mit dem Verweis abwinkte, das passt schon.
Das Kind kann nicht nach Gutdünken einen Elternteil vom Barunterhalt frei stellen, während es den anderen Elternteil das Gehalt pfändet.
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Ergebnis 11 bis 17 von 17
Thema: Unterhalt
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04.07.2012, 06:42
AW: Unterhalt
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04.07.2012, 07:59
AW: Unterhalt
Wenn der Volljährige weiterhin bei einem Elternteil wohnt, kann der Baranteil des Elternteils bei dem das Kind lebt mit Unterkunft und Verpflegung verrechnet werden.
Das ist keine Freistellung des Barunterhalts. Entweder es wird verrechnet oder das Kind muss von seinem Barunterhalt Miete zahlen. Ich habe noch keinen Richter erlebt, der nicht bereit war einer Verrechnung zu zustimmen.
Richtig ist, dass das Kind Unterhalt von beiden fordern muss. D. h. beide müssen ihre Einkünfte offen legen. Je nach Gehalt der Elternteile wird auch der Unterhalt von Mutter und Vater berechnet.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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04.07.2012, 08:53
AW: Unterhalt
Die Verrechnung muss aber angemessen sein. Dafür gibt es im Übrigen Verrechnungssätze.
Wenn die Mutter das höhere Einkommen hat, dann kann es passieren, dass sie nicht nur die Unterkunft und Verpflegung sondern noch den Barteil erbringen muss.
Wenn das Kind verzichtet stellt es die Unterhaltsbedürftigkeit in Frage, zumindest wenn es nicht mehr privilegiert nicht.
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04.07.2012, 11:21
AW: Unterhalt
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein
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04.07.2012, 17:30
AW: Unterhalt
Natürlich muss die Verrechnung angemessen sein. Wie kommst du darauf, dass sie es nicht ist? Insbesondere wenn man dies offiziell macht, übers Jugendamt z. B., werden die Verrechnungssätze angelegt.
Ich erlebe es sehr häufig, dass das Elternteil bei dem das Kind lebt, den geringeren Unterhalt zahlen muss, weil weniger verdient wird. Oft ist es so wenig, dass sich der Anteil von Kost und Logis mit dem Unterhalt verrechnet oder eine Summe von unter 100€ zum auszahlen bleibt. Das Kind erhält das Kindergeld plus den Unterhalt des anderen Elternteils.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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05.07.2012, 22:05
AW: Unterhalt
So habe ich das auch verstanden. Denn wenn ich als Mutter Barunterhalt leisten würde oder sollte (in der Höhe, wie die Düsseldorfer Tabelle es vorsieht) wäre es ohnehin so, dass wir das ja irgendwie "verrechnen" müssten. Und da würde unser Sohn immer den Kürzeren ziehen (zumal wir das auch schon besprochen haben - und das sieht er ganz genau so).
Apprenti
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05.07.2012, 22:06



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