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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    Zitat Zitat von Angestellte Beitrag anzeigen
    und auch in einem normalen Mietverhältnis muss nicht groß gefragt werden, ob ein Partner einziehen darf. Das ist das Recht des Mieters.
    In Deiner Konstellation mit dem "Recht des Mieters" zu argumentieren finde ich etwas einseitig.
    Es gibt übrigens auch andere Mietsituationen:
    Wenn Du z. B. in einem Zweifamilienhaus mit den Eigentümern unter einem Dach wohnen würdest, könnten sie auf die Aufnahme weiterer Personen durch Kündigung reagieren. Die Kündigung braucht dazu keine Begründung, die Frist wird nur etwas länger.
    Übrigens braucht der Mieter tatsächlich die Erlaubnis des Vermieters (§ 450BGB), z. B. auch für die Anmeldung, hat aber bei Lebensgefährten meist einen Anspruch auf die Erlaubnis (§533 Abs. 1 BGB).
    Und § 553 Abs 2 BGB sagt, dass der Vermieter bei Aufnahme eines Dritten eine angemessene Mieterhöhung verlangen kann, wenn ihm die Aufnahme des Dritten anders nicht zuzumuten ist.
    Wenn er die Miete des Hauptmieters wegen dessen geringem Einkommen subventioniert, könnte er die Subvention deshalb wohl einstellen, wenn ein Dritter einzieht.
    Aber §§§ helfen im echten Leben kaum je.

    Die Kuchenoffensive mit Gespräch ist ein guter Weg. Viel Erfolg!

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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    Zitat Zitat von Chris2008 Beitrag anzeigen
    In Deiner Konstellation mit dem "Recht des Mieters" zu argumentieren finde ich etwas einseitig.
    Es gibt übrigens auch andere Mietsituationen:
    Wenn Du z. B. in einem Zweifamilienhaus mit den Eigentümern unter einem Dach wohnen würdest, könnten sie auf die Aufnahme weiterer Personen durch Kündigung reagieren.
    Dem ist nicht so. Niemand darf irgend jemanden verbieten mit seinem Lebensgefährten zusammen zu ziehen. Schon gar nicht irgend ein Vermieter.

    Evtl. verwechselst Du das mit Untermieter. Da hat selbstverständlich der Vermieter ein Mitspracherecht. Aber auch nur weil es eine zweckfremde Nutzung ist. Er vermietet Dir die Wohnung zum Wohnen und nicht zum weitervermieten.
    Andere Konstellation wäre noch, wenn die Wohnung durch den Zuzug weiterer Personen total überbelegt sein würde.
    §553 BGB betrifft eine evtl. Untervermietung an Dritte, nicht den Lebensgefährten. "Einen Teil des Wohnraums überlassen" Bedeutet die eigene Nutzung an einen Dritten abreten. Beim einem Lebensgefährten geht es um gemeinsame Nutzung des Wohnraums.

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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    @Iulius:
    553 betrifft sowohl den selbständigen als auch den unselbständigen Gebrauch und auch den Lebensgefährten.
    Schau z.B. mal hier beim BGH:
    Aufnahme des Lebensgefährten in die Wohnung -*Urteile*- Berliner MieterGemeinschaft e.V.


    Und im Zweifamilienhaus kann der Eigentümer aus jedem beliebigen Grund oder auch ganz ohne Grund kündigen. (§ 573a).
    Geändert von Chris2008 (05.06.2012 um 12:42 Uhr)

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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    Dem ist nicht so. Niemand darf irgend jemanden verbieten mit seinem Lebensgefährten zusammen zu ziehen. Schon gar nicht irgend ein Vermieter.
    So kenne ich das auch. Bei meiner Freundin zieht ein LG nach dem anderen ein und aus - seit 30 Jahren
    Ich denke aber, dass das nicht das eigentliche Problem der Angestellten ist.
    Kuchen ist auf jeden Fall gut
    Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos...

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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    Zitat Zitat von Angestellte Beitrag anzeigen

    Als ich vor sechs Jahren das nette Angebot meiner Eltern annahm, nach der Trennung mit meinen Kindern in ein kleines Häuschen bei ihnen auf das Grundstück zu ziehen, war es pure Not. Das Angebot war attraktiv: Viel Platz, wenig Miete.

    Von Anfang an war es für mich nur eine Übergangs-Lösung für 2-3 Jahre und ich wollte so schnell wie möglich wieder "unabhängig" sein. Auch bezahle ich von Anfang an Miete und fand diese auch für die Lage und meinen "Tochterstatus" angemessen. Meine Eltern waren auch einverstanden, wollten sogar weniger. Aber mir war es wichtig (fast) den Marktpreis zu zahlen.

    Gestern meinte meine Mutter zu mir, dass ich ja wohl froh sein könnte, dass sie mich so unterstützen und mir diese Wohnung "stellen". Immerhin hätten sie eine Ölrechnung von 3000 Euro gehabt und auch sonst wäre die Wohnung ja gut in Schuss. Sie hätte früher nicht soviel "Hilfe" von ihren Eltern bekommen.

    Ich war geschockt und plötzlich spürte ich, dass ich es mir hier wirklich bequem eingerichtet habe und eigentlich so schnell wie möglich hier weg muss.

    Es war ja eigentlich auch nie mein Ding - wieder zurück zu den Eltern. Und jetzt sind es schon fast 7 Jahre

    Ich könnte in die Stadt ziehen, hätte aber doppelt soviel Miete. Ich könnte in einen Brennpunkt ziehen und hätte eine ähnliche Miete. Jede Lösung würde mit einer Verschlechterung der monetären- oder Wohn-Situation einhergehen. Wäre zur Not aber machbar.

    Aber ich wäre endlich weg aus dem elterlichen Umfeld und müsste mich "durchbeißen". So, wie es alle anderen auch tun.

    Wie seht ihr die Sache? Lieber frei und wenigerGeld/schlechtere Wohnsituation oder eine gewisse Abhängigkeit von den Eltern und eine gute Wohnsituation?
    Ich verstehe die Aussage deiner Mutter nicht. Was wollte sie damit erreichen ? Das du dich unwohl fühlst, dankbar zeigst ?

    Ich würde klare Regelungen treffen und mich an den tatsächlichen Kosten beteiligen. Es spricht ja nichts dagegen, bei den Eltern auf dem Grundstück zu wohnen, wenn es sonst gut funktioniert.
    In allen Dingen ist hoffen besser als verzweifeln
    Johann Wolfgang von Goethe

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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    Zitat Zitat von Peppis Beitrag anzeigen
    Ich verstehe die Aussage deiner Mutter nicht. Was wollte sie damit erreichen ? Das du dich unwohl fühlst, dankbar zeigst ?

    Ich würde klare Regelungen treffen und mich an den tatsächlichen Kosten beteiligen. Es spricht ja nichts dagegen, bei den Eltern auf dem Grundstück zu wohnen, wenn es sonst gut funktioniert.

    Sehe ich auch so. wenn sich 3 Generationen in so einem familiären Umfeld wohl fühlen, warum sollte man das ändern?
    Es ist so besonders, noch in so einer Konstellation zu wohnen oder aufzuwachsen, lebe es, geniessse es. Wer hat das noch????
    Und ja, lass Deine Eltern wissen, dass es besonders ist, wie man schon vorgeschlagen hat.
    Ich beneide Dich.

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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    Interessante Konststruktion. Nachdem Urteil, muß eine Familie nach Geburt ihres Kindes den Vermieter um Erlaubnis fragen, ob sie es mit nach Hause nehmen dürfen....
    Fakt ist jedenfalls, daß ein Vermieter einen Lebensgefährten nicht ohne weiteres den Einzug verweigern kann.

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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    Zitat Zitat von Peppis Beitrag anzeigen
    Es spricht ja nichts dagegen, bei den Eltern auf dem Grundstück zu wohnen, wenn es sonst gut funktioniert.
    Das sehe ich auch so.

    Es braucht lediglich noch ein wenig Feinabstimmung, um alles restlos zu klären.


    @Peppis
    Noch zwei Wochen??
    Alles Gute für Dich!

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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    Sehe ich auch so. wenn sich 3 Generationen in so einem familiären Umfeld wohl fühlen, warum sollte man das ändern? Es ist so besonders, noch in so einer Konstellation zu wohnen oder aufzuwachsen, lebe es, geniessse es. Wer hat das noch???? Und ja, lass Deine Eltern wissen, dass es besonders ist, wie man schon vorgeschlagen hat. Ich beneide Dich.
    Lieben Dank für eure Antworten Gestern habe ich meine Mutter auf der Straße getroffen. Sie fragte zaghaft, ob ich ihr jetzt böse bin. Ich war leider in Eile, habe aber meinen Besuch angekündigt. Der Samstag oder Sonntag scheint mir geeignet. Ich werde berichten, wie wir uns einigen.

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    AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!

    Schafwolle, ja, danke :-)))

    Angestellte,

    ihr müsst nochmal reden. Sender - Empfänger. Vielleicht kommt manches auch einfach dann mal falsch an. Und vielleicht, ich glaube KleinHelga hat es auch so geschrieben, bringst du deiner Mum auch mal einen großen Blumenstrauss mit.

    Sie haben unterstützt, in der Not geholfen, dafür ist Familie da. Ausserdem machen Menschen auch mal Fehler, drücken sich unglücklich aus.

    Kosten würde ich trotzdem (so fern ich es mir leisten kann) so wie sie entstehen, übernehmen.
    Geändert von Peppis (06.06.2012 um 08:57 Uhr)
    In allen Dingen ist hoffen besser als verzweifeln
    Johann Wolfgang von Goethe

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