In Deiner Konstellation mit dem "Recht des Mieters" zu argumentieren finde ich etwas einseitig.
Es gibt übrigens auch andere Mietsituationen:
Wenn Du z. B. in einem Zweifamilienhaus mit den Eigentümern unter einem Dach wohnen würdest, könnten sie auf die Aufnahme weiterer Personen durch Kündigung reagieren. Die Kündigung braucht dazu keine Begründung, die Frist wird nur etwas länger.
Übrigens braucht der Mieter tatsächlich die Erlaubnis des Vermieters (§ 450BGB), z. B. auch für die Anmeldung, hat aber bei Lebensgefährten meist einen Anspruch auf die Erlaubnis (§533 Abs. 1 BGB).
Und § 553 Abs 2 BGB sagt, dass der Vermieter bei Aufnahme eines Dritten eine angemessene Mieterhöhung verlangen kann, wenn ihm die Aufnahme des Dritten anders nicht zuzumuten ist.
Wenn er die Miete des Hauptmieters wegen dessen geringem Einkommen subventioniert, könnte er die Subvention deshalb wohl einstellen, wenn ein Dritter einzieht.
Aber §§§ helfen im echten Leben kaum je.
Die Kuchenoffensive mit Gespräch ist ein guter Weg. Viel Erfolg!
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05.06.2012, 10:13
AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!
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05.06.2012, 10:37
AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!
Dem ist nicht so. Niemand darf irgend jemanden verbieten mit seinem Lebensgefährten zusammen zu ziehen. Schon gar nicht irgend ein Vermieter.
Evtl. verwechselst Du das mit Untermieter. Da hat selbstverständlich der Vermieter ein Mitspracherecht. Aber auch nur weil es eine zweckfremde Nutzung ist. Er vermietet Dir die Wohnung zum Wohnen und nicht zum weitervermieten.
Andere Konstellation wäre noch, wenn die Wohnung durch den Zuzug weiterer Personen total überbelegt sein würde.
§553 BGB betrifft eine evtl. Untervermietung an Dritte, nicht den Lebensgefährten. "Einen Teil des Wohnraums überlassen" Bedeutet die eigene Nutzung an einen Dritten abreten. Beim einem Lebensgefährten geht es um gemeinsame Nutzung des Wohnraums.
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05.06.2012, 12:38
AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!
@Iulius:
553 betrifft sowohl den selbständigen als auch den unselbständigen Gebrauch und auch den Lebensgefährten.
Schau z.B. mal hier beim BGH:
Aufnahme des Lebensgefährten in die Wohnung -*Urteile*- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Und im Zweifamilienhaus kann der Eigentümer aus jedem beliebigen Grund oder auch ganz ohne Grund kündigen. (§ 573a).Geändert von Chris2008 (05.06.2012 um 12:42 Uhr)
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05.06.2012, 13:04
AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!
So kenne ich das auch. Bei meiner Freundin zieht ein LG nach dem anderen ein und aus - seit 30 JahrenDem ist nicht so. Niemand darf irgend jemanden verbieten mit seinem Lebensgefährten zusammen zu ziehen. Schon gar nicht irgend ein Vermieter.
Ich denke aber, dass das nicht das eigentliche Problem der Angestellten ist.
Kuchen ist auf jeden Fall gut
Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos...
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05.06.2012, 20:14
AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!
Ich verstehe die Aussage deiner Mutter nicht. Was wollte sie damit erreichen ? Das du dich unwohl fühlst, dankbar zeigst ?
Ich würde klare Regelungen treffen und mich an den tatsächlichen Kosten beteiligen. Es spricht ja nichts dagegen, bei den Eltern auf dem Grundstück zu wohnen, wenn es sonst gut funktioniert.In allen Dingen ist hoffen besser als verzweifeln
Johann Wolfgang von Goethe
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05.06.2012, 21:56
AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!
Sehe ich auch so. wenn sich 3 Generationen in so einem familiären Umfeld wohl fühlen, warum sollte man das ändern?
Es ist so besonders, noch in so einer Konstellation zu wohnen oder aufzuwachsen, lebe es, geniessse es. Wer hat das noch????
Und ja, lass Deine Eltern wissen, dass es besonders ist, wie man schon vorgeschlagen hat.
Ich beneide Dich.
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05.06.2012, 23:11
AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!
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06.06.2012, 06:36
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06.06.2012, 08:25
AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!
Lieben Dank für eure AntwortenSehe ich auch so. wenn sich 3 Generationen in so einem familiären Umfeld wohl fühlen, warum sollte man das ändern? Es ist so besonders, noch in so einer Konstellation zu wohnen oder aufzuwachsen, lebe es, geniessse es. Wer hat das noch???? Und ja, lass Deine Eltern wissen, dass es besonders ist, wie man schon vorgeschlagen hat. Ich beneide Dich.
Gestern habe ich meine Mutter auf der Straße getroffen. Sie fragte zaghaft, ob ich ihr jetzt böse bin. Ich war leider in Eile, habe aber meinen Besuch angekündigt. Der Samstag oder Sonntag scheint mir geeignet. Ich werde berichten, wie wir uns einigen.
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06.06.2012, 08:53
AW: 47 - und wieder bei den Eltern wohnend!!!!
Schafwolle, ja, danke :-)))
Angestellte,
ihr müsst nochmal reden. Sender - Empfänger. Vielleicht kommt manches auch einfach dann mal falsch an. Und vielleicht, ich glaube KleinHelga hat es auch so geschrieben, bringst du deiner Mum auch mal einen großen Blumenstrauss mit.
Sie haben unterstützt, in der Not geholfen, dafür ist Familie da. Ausserdem machen Menschen auch mal Fehler, drücken sich unglücklich aus.
Kosten würde ich trotzdem (so fern ich es mir leisten kann) so wie sie entstehen, übernehmen.Geändert von Peppis (06.06.2012 um 08:57 Uhr)
In allen Dingen ist hoffen besser als verzweifeln
Johann Wolfgang von Goethe



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