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  1. Inaktiver User

    AW: Re: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    Zitat Zitat von Marditta
    Sie muss dem Vater auch nicht hinterherrennen. Sie könnte z.B. den Vater schriftlich auffordern bis zu einem bestimmten Datum zum anstehenden Thema Stellung zu nehmen, ansonsten setzt sie sein Einverständnis voraus.
    So einfach ist das leider nicht! Hier mal ein Beispiel auf eine anstehende OP bezogen: KEIN Arzt, der nicht von allen guten Geistern verlassen ist, würde ein Kind operieren, sofern ihm nicht die Zustimmung BEIDER Sorgeberechtigter in Form derer Unterschriften vorliegt.

  2. Inaktiver User

    AW: Re: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    Zitat Zitat von Tante_Karla
    Meiner Meinung nach geht es der Mutter hier um das Ausspielen von Macht und nicht das alleine SORGErecht sondern um das alleine BESTIMMUNGSrecht.
    Es kann aber auch gut sein, dass ein VATER ständig querschiesst, weil er der Mutter Steine in den Weg legen will. Dem geht es dann ganz offensichtlich auch nicht ums Kindeswohl. Bestes Beispiel ist meine derzeitige Situation: KV hat seinen Sohn seit 8 Monaten nicht abgeholt und sich auch ansonsten einen Scheissdreck drum gekümmert (wenn man von einem Geschenk/Kurzbesuch zu seinem Geburtstag, einer "Aufpassertätigkeit" bei der Geburtstagsfeier, ca. vier Anrufen und einem mehrstündigen Stelldichein am 1. Weihnachtstag absieht). Ich warte aber schon drauf, dass er erster Mann an der Spritze ist, wenn es mal wieder was zu ENTSCHEIDEN gibt. M.E. sollte SorgeRECHT auch SorgePFLICHT beinhalten...aber davon scheint mein Ex noch nix gehört zu haben Und ich finde es traurig, dass in so einem Fall das SG nicht auf mich übertragen werden würde. Von daher spare ich es mir, vor Gericht zu gehen.

  3. Inaktiver User

    AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    Zitat Zitat von Marditta
    So ganz einverstanden wäre die Mutter nicht, denn dann kann sie ihre Wohnung nicht mehr halten, so ihr O-Ton. Das dann nämlich der KU wegfällt ist ihr auch bewusst.
    Seit wann fällt der KU weg, wenn man das Sorgerecht für sich alleine bekommt? Das Eine hat doch mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun.

  4. User Info Menu

    AW: Re: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Dir kann er nichts verbieten. Es geht hier um die Rechte des Kindes und da seid Ihr beide gefragt, einen vernünfigen Weg zu finden.

    Ich denke nicht, dass Du mit der Argumentation ins Ausland umzusiedeln, durchkommen würdest. Das hat vor kurzem eine prominente Fussballergattin mit den Kindern versucht und ist gescheitert.
    Na, dann bin ich mal gespannt, wie ein 5jähriger allein so lebt. Er will ihn nämlich nicht betreuen...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Für eine spezielle Kinderbetreuung wird nicht gezahlt. Dazu ist der Kindesunterhalt zu verwenden, der vom Gericht festgesetzt oder ohne offizielles Zutun privat ausgehandelt werden kann.
    Es ging hier um die Betreuung WÄHREND der Ehe. Der letzten 4 1/2 Jahre! Natürlich zahle ich die KiGa-Beiträge etc. jetzt vom Kindesunterhalt, das ist klar.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich habe auch keine Beruf aufgegeben, arbeite voll und kümmer mich ausreichend um meinen Sohn. Das ist gar nicht nötig.
    Da bin ich dann gespannt, wie er den Kurzen um 16.15 aus dem KiGa abholt, wenn sein Geschäft um 18.30 schließt. Und was dann Samstags und an verkaufsoffenen Sonntagen und in den Schulferien ist...
    Aber da er daran eh kein Interesse hat, ist das auch müßig.

    Darf ich fragen, was Du so arbeitest, wenn Du offensichtlich trotz voller Stelle mit den Betreuungszeiten hinkommst? Oder hast Du ein paar praktische Tipps? Das steht ja nun in absehbarer Zeit hoffentlich auch bei mir an, schließlich will ich nicht ewig abhängig sein und ihm 'auf der Tasche liegen'. Und ich finde einfach, dass Oma und Opa ihre Kinder groß haben und nicht für eine stetige Kinderbetreuung und auch nicht für meine finanzielle Unterstützung da sind... auch, wenn sie jederzeit alles für uns tun würden.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn Du etwas von ihm möchtest, solltest Du es einfordern. Da wäre der Weg übers Jugendamt und eine Mediation zu empfehlen.
    Genau das werde ich auch machen. Habe mich um eine Mediation gekümmert...ich hoffe, da wird ihm mal ein Licht aufgehen. Ich habe schlicht den Eindruck, ich stehe einem 14-jährigen gegenüber, nicht einem fast-40-jährigen ;-| Er rennt momentan mit Scheuklappen durch die Welt und denkt kein bisschen nach über Handlungen, Folgen und vor allem nicht über Wirkungen auf andere.
    Das ist echt traurig, er macht schon jetzt viel mehr mit der Tochter seiner 'Ex-und-wieder-Freundin' als mit dem Kleinen, fährt mit denen 2 Wochen in Urlaub, aber eine Woche mit dem Kurzen verbringen war schon zu viel verlangt...
    Weißt Du, darum tut es mir vor allem leid. Zu sehen, wie der Kleine leidet, wie er ihn vermisst, und parallel, wie schnell der KV kein Interesse mehr hat, etwas für ihn zu tun, ein wenig Zeit zu opfern, nicht mal nachfragt, wie es ihm geht...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Und in der IT-Branche gibt es in Deutschland mittlerweile wieder viele Arbeitsplätze und Firmen, die händeringend auf der Suche nach ausgebildeten Kräften sind.
    Ja, aber leider ist es bei uns im Raum wirklich sehr, sehr schwer. Kenne einige sehr qualifizierte Leute, mit Berufserfahrung, die Wochenendfamilien haben, weil sie hier nix finden, und seit mehr als 3 Jahren händeringend was suchen...
    Und ich bin zudem auch kein 'Kellerprogrammierer', ich will mit Menschen zu tun haben, mit Kunden arbeiten, Projekte machen, organisieren, analysieren, Akquise, ...

    Was das Ausland angeht, ist das ja auch Zukunftsmusik. Aber ich denke schon, dass es Kindern grundsätzlich nicht schadet, andere Kulturen und Sprachen schon früh kennenzulernen und war immer für eine bilinguale Erziehung etc.... der Kleine lernt seit einem halben Jahr mit Begeisterung Englisch und will unbedingt unsere Freunde in USA besuchen... wenn wir denn nen Pass kriegen. (Der Reise hat der KV erst zugestimmt, als dann die Tickets gebucht waren, war er auf einmal nicht mehr einverstanden...)

    Es muss natürlich alles immer von mehreren Seiten betrachtet werden. Und ich will dem Kurzen auf keinen Fall schaden, und wenn er nicht will, würde ich nie gegen seinen Willen gehen. Und er hat seinen eigenen Kopf, das kannste mir glauben ;-)
    Ist ja auch gut so.

    Ich hoffe, es ist klar geworden, dass mein Ziel nicht ist, mich am KV zu rächen, sondern mein Leben einigermaßen selbstbestimmt zu leben und mir einen Neuanfang zu ermöglichen.
    für ein buch und für freunde ist immer zeit

  5. Inaktiver User

    AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wichtig sind die Unterschriften auch bei den weiterführenden Schulen, da wird auch darauf bestanden, da man ja zwischen unterschiedlichen Schularten wählen kann.
    Ich habe meinen Sohn heute auf der weiterführenden Schule angemeldet und brauchte die Unterschrift des KV nicht. Mal davon abgesehen, dass ich danach nicht gefragt wurde, war auf dem Antrag auch nur die Unterschrift EINES Erziehungsberechtigten vorgesehen.

  6. Inaktiver User

    AW: Re: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    M.E. sollte SorgeRECHT auch SorgePFLICHT beinhalten...aber davon scheint mein Ex noch nix gehört zu haben Und ich finde es traurig, dass in so einem Fall das SG nicht auf mich übertragen werden würde. Von daher spare ich es mir, vor Gericht zu gehen.
    Absolut. Sobald er seine Pflichten nicht erfüllt, sollten ihm auch alle Rechte entzogen werden. Wenn ich den Pflichten im Arbeitsvertrag nicht nachkomme, wird mir schliesslich auch gekündigt. Es kann keiner von meinen Arbeitskollegen verlangen, meine Unzulänglichkeiten auszubügeln. Sowas gibts nur beim Sorge- und Umgangsrecht. Da hat einer immer absolutes Narrenrecht.

  7. User Info Menu

    AW: Re: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    Unsere Kindsmutter droht auch mit dem Sorgerecht, allerdings nicht uns sondern dem Kind.
    Kann mir mal jemand erklären, was das soll?

    Das Mädchen war auf jeden Fall verschreckt und ich habe ihr erst einmal erklärt, was dies bedeutet und das es für uns sogar zum Vorteil sein kann.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Absolut. Sobald er seine Pflichten nicht erfüllt, sollten ihm auch alle Rechte entzogen werden. Wenn ich den Pflichten im Arbeitsvertrag nicht nachkomme, wird mir schliesslich auch gekündigt. Es kann keiner von meinen Arbeitskollegen verlangen, meine Unzulänglichkeiten auszubügeln. Sowas gibts nur beim Sorge- und Umgangsrecht. Da hat einer immer absolutes Narrenrecht.
    Dann wäre es bei uns wohl soweit.

  8. User Info Menu

    AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    Hallo Ihr,

    nun melde ich mich nach längerem auch mal wieder zu Wort.
    Das Jugendamt war endlich nach Absagen und Terminverschiebung Ihrerseits hier und hat mit den Kindern gesprochen.
    Ich hatte angeboten aus dem Raum zu gehen, damit es nachher nicht heißt, ich würde sie beeinflussen oder sowas.

    Sie waren ca. eine Stunde hier und haben sich mit uns unterhalten.

    Ich weiß zwar, dass mein Ex-Mann auch beim Jugendamt vorgeladen war, allerdings nicht ob vor oder nach unserem Termin hier.

    Meine Bedenken und Angst vor diesem Gespräch lösten sich nach ein paar Minuten in Luft auf, da sie wirklich auf die Kinder eingegangen sind und sich alles in Ruhe angehört haben.

    Sie haben Ihnen auch gesagt, dass sie Ihre Aussagen evtl vor Gericht wiederholen müßten. Als beide sagten das wäre kein Problem wurden sie "entlassen".

    Nach diesem Gespräch meinte die nette Dame vom Jugendamt zu mir, dass sie ihren Bericht schreiben würde und nicht einmal glaubt , dass überhaupt eine Notwendigkeit besteht die Kinder der Gerichtstortur auszusetzen, da der Fall eigentlich recht klar ist.
    Mir fiel auf, dass sie das Verhalten zur gemeinsamen Tochter (18 Monate) meines Lebensgefährten und mir sowie zu ihm beobachtet haben und waren (meiner Meinung nach) sehr angetan über die Lobesreden der Kids und die Beziehung zu der Kleinen, die wirklich auch der Sonnenschein der Jungs ist.

    Da wir seit Jahren eine intakte neue Familie sind, sehe ich dem Gerichtstermin nun ein wenig gelassener gegenüber.

    Jetzt hoffe ich einfach nur noch, dass es schnell geht.

    Ich hoffe, mit diesem Beitrag konnte ich wenigstens dem Ein- oder Anderen ein wenig Hoffnung geben

    Ich werde Euch natürlich weiter auf dem Laufenden halten

  9. User Info Menu

    AW: Re: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    @Sandra

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    So einfach ist das leider nicht! Hier mal ein Beispiel auf eine anstehende OP bezogen: KEIN Arzt, der nicht von allen guten Geistern verlassen ist, würde ein Kind operieren, sofern ihm nicht die Zustimmung BEIDER Sorgeberechtigter in Form derer Unterschriften vorliegt.

    Das ist nicht so ganz wahr.
    Mein Sohn wird Mitte dieses Monats operiert. A hat der Arzt mich mit keinem Wort gefragt ob ich das alleinige Sorgerecht habe und B steht tatsächlich auf dem Zettel für die Narkose und die Aufklärung nur :
    Unterschrift EINES Erziehungsberechtigten

    LG die Hexe

  10. Inaktiver User

    AW: Re: Alleiniges Sorgerecht beantragen

    Liebe Hexe,

    wahrscheinlich ist das eine krankenhäusliche Erfahrung um vielen Kindern überhaupt die Operation zu ermöglichen. So wenden sie sich eben an den Erziehungsberechtigten, der die Verantwortung tatsächlich wahrnimmt - und ja in der Situation wie auch das Kind schon genug seelisch belastet ist und nicht noch in eine nachfamiliäre Pulverfasssituation geraten soll - wie es ja meistens ist.

    Ich war mal wegen mir mit einer Noteinweisung im Krankenhaus. Als die Ärzte sagten: Der Vater wird informiert, dass er die Kinder nehmen soll, habe ich gesagt, wenn er mit ins Spiel kommt, gehe ich jetzt nach Hause und komme nicht wieder. Ich brauche Ruhe und Frieden und dass der jetzt aufhört, weiß nur ich und kann niemand verstehen.

    "Klar", haben sie gesagt und "Wir wollen, dass sie bleiben und nicht noch zusätzlich belastet werden." und der Vater wurde von mir zwar informiert, dass ich im Krankenhaus bin, falls mir was Endgültiges zustößt, aber das Krankenhaus hat mir geholfen die Situation zu regeln und ein Professor und eine Ärztin und zwei Ärzte haben mir versichert, dass dieser meinige Anspruch völlig gerechtfertigt ist und ich mich da gar nicht rechtfertigen muss.

    Ich habe gemeinsames Sorgerecht mit Einschränkungen: Alle wichtigen Entscheidungen sind mir zugeordnet und auch ich kann sie nur wahrnehmen, denn nur ich trage die Verantwortung und habe ein Erziehungskonzept. Das hat sich bei uns bewährt.

    Die Entscheidung liegt bei uns einfach bei dem, der die Erziehungsarbeit und den Alltag trägt. So wie ich bei dem Vater meiner Kinder ja auch nicht auf seine Arbeitsstelle gehe und für seine Arbeit Entscheidungen treffe.

    Das hat nichts mit Besitz zu tun - und auch da gibt es ja den Satz: Eigentum verpflichtet.

    LG

    LG herbstblatt2

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