Viele Sorgerechtsstreitigkeiten enden ohnehin mit einem Vergleich und jeder bleibt auf seinen Kosten sitzen, weil die Richter die nächste Instanz nicht belasten wollenZitat von Tahnee
Antworten
Ergebnis 181 bis 190 von 216
-
23.04.2007, 09:28Inaktiver User
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
-
23.04.2007, 09:31
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
Das kommt noch hinzu, Vita.
Zitat von Inaktiver User
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
-
23.04.2007, 10:48
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
Danke Euch beiden,
hört sich alles plausibel an.
Meine Überlegung kommt deshalb...
Da er ja den geforderten Unterhalt für die Kinder nicht zahlt und zahlen möchte,meine Anwältin es nun 1/4 Jahr ruhig und höflich versucht hat mit ihm zu klären es aber nicht fruchtet,reicht sie nun die Klage ein.
Und daher kam die Überlegung meinerseits, das mit dem Sorgerecht gleich mit zu machen.Ich dachte wenn sie schon einmal dabei ist
Gruß
-
23.04.2007, 10:55Inaktiver User
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
Das kannst Du nicht "gleich mit" machen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Verfahren und die kosten zweimal Geld und Nerven und werden unterschiedlich lange dauern. Der Unterhalt dürfte hierbei die kürzere Dauer vor Gericht einnehmen.
Zitat von blumenmeer
-
23.04.2007, 11:14
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
Na dann werde ich wohl erst einmal Nerven sammeln für die Unterhalts-Klage.
Zitat von Inaktiver User
Ist schon komisch was einem im Leben alles so passiert, mal gut das man das nicht alles vorher weiß
Gruss
-
23.04.2007, 12:34
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
Vita hat absolut recht --> 2 verschiedene Verfahren und das Unterhaltsverfahren dürfte eher schneller gehen als die Entscheidung über das Sorgerecht.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
-
23.04.2007, 12:48
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
Huhu!
Also ich persönlich sehe das ein wenig anders als meine Vorrednerinnen. Ich habe es auch durchgezogen und bin mit dem Resultat voll zufrieden.
Die Vorteile des AS sind nun mal bei nicht intakten Vater-Mutter-Verhältnissen:
- man muss keiner Unterschrift mehr hinterher rennen.
- man kann alleine entscheiden, welche schulische Laufbahn die
optimale für die Kinder ist. (Die Väter wissen doch in vielen
Fällen nicht einmal die Noten der Kinder
aber sollen mit entscheiden?)
- die Kinder können mit der Zustimmung der Mutter verreisen
ohne den Vater um Erlaubnis zu bitten. (Meiner hätte es schon
aus Missgunst verboten die Kinder mit in den Auslandsurlaub zu
nehmen.)
- Er hat kein Recht die Sparbücher, die mein Lebensgefährte und
ich für die Kinder angelegt haben ein zu sehen. (im schlimmsten
Fall könnte er sie sogar abräumen, was ich meinem Ex mit
chronischer Geldnot sogar zutrauen würde)
Das war nur ein kleiner Auszug, der mich dazu bewogen hat, den armen Gerichten zur Last zu fallen!
Ich denke, das muss jede Mutter persönlich ihren Bedürfnissen sowie dem Wohl der Kinder anpassen.
Und wie ich schon sagte, für interessierte Väter hat es ansonsten doch keine Nachteile, da das Besuchsrecht extra gehandelt wird.
@blumenmeer, meine persönliche Meinung ist also, wenn es Dir eine Erleichterung in vielen Lebensdingen ist, solltest Du Dich mit einem Anwalt beraten und mit dem Jugendamt besprechen.
Hier wird mir sicher auch niemand widersprechen, dass das Jugendamt sich beide Seiten neutral anhört und danach ihr Urteil bildet, welches es in einem Bericht ans Jugendamt weitergibt.
LG die Hexe
P.S. Bei mir hat das ganze Verfahren, angefangen vom Gang zum Anwalt über Termine mit dem Jugendamt (welche Seitens des Jugendamtes wegen schwerer Krankheit einer Mitarbeiterin um mehrere Wochen verschoben wurden) bis zur Urteilsverkündung etwa 3 Monate gedauert. Dagegen ist die Strafanzeige, wegen der unterlassenen Unterhaltszahlungen, schon bald ein Jahr her. Der erste Gerichtstermin war schon, aber da ist der gnädige Herr nicht erschienen. Nun ist der neue Termin im Juni. Und nein, die Strafanzeige habe ich nicht aus Rache, Wut oder Gehässigkeit gestellt, sondern auf Anraten des Jugendamtes.Geändert von Kleine_Hexe (23.04.2007 um 13:09 Uhr)
-
23.04.2007, 14:14
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
Ich denke auch, dass die Hürden für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts gar nicht so hoch sind wie hier dargestellt.
Anwaltszwang besteht auch nicht. Formloses Schreiben an das Familiengericht verfassen, in dem man die Gründe darlegt.
Bei Anspruch auf Prozesskostenhilfe entstehen ja auch keine Kosten.
Ich würde es auf jeden Fall versuchen. Meine Freundin möchte es auch machen, aber bei ihr kommen noch ein paar andere Dinge hinzu, so dass wir uns immer noch nicht entschlossen haben, gegen ihren Ex zu klagen...
-
23.04.2007, 14:57Inaktiver User
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
Liebe Blumenmeer,
beachte, dass Du den besten Rat von Fachleuten bekommst - und auch die sehen manches völlig verschieden, obwohl es ja nur ein Gesetz gibt (glaube ich).
Bei mir hat ein Richter, als sich Schwierigkeiten in dem Ganzen abzeichneten, das gemeinsame Sorgerecht durch zusätzliche Verfügungen eingeschränkt, so dass ich praktisch das alleinige habe , Dokumente, alles was den Alltag einschließlich Schule betrifft ... - auch was meine Geldanlagen für die Kinder betrifft und das finde ich auch sehr wichtig. Trotzdem hatte ich dann noch mit meiner Bank Schwierigkeiten, die die richterlichen Verfügungen erst nicht anerkennen wollte. Als mich Jahre später der Vater verklagt hat, hat der nächste Richter nochmals eingeschränkt und Schutzmaßnahmen für mich ergriffen (z. B. darf der Vater mich nicht mehr anrufen, seine Kinder nur am Do-Abend, wenn ich im Chor bin). Kommt aber immer auf den Richter, Jugendamtbeschäftigte (ich hatte zeitweise das JA auf dem Hals, das wurde dann durch einen Richter entschärft) etc. an, sagt eine meiner Freundinnen, die Familienanwältin ist und selbst sagt, die Materie ist so eine Verzwickte und sind so viele Emotionen dabei, dass sie es selber mit ihrem Vater ihrer Kinder, der gleichfalls Anwalt ist, sehr unbefriedigend - für beide Eltern wohl - geregelt hat. Ich habe sie übrigens damals über ein Jahr "getrieben", bis sie sich entscheiden konnte ihre eigenen Unterhaltsangelegenheiten mit dem Vater ihrer Kinder ordentlich zu klären.
Frage also wirklich am besten Fachleute - hier im Forum dürften kaum welche sein. Bei mir waren wie gesagt schon mehrere RÄ nicht einer Meinung über die Möglichkeiten - und eine (die für den hiesigen Verein "Frauen helfen Frauen" arbeitet - nicht meine Freundin - war ziemlich empört über meine Ansprüche ... so viel zu "Frauen helfen Frauen").
Meine Freundin hat übrigens auch mal gesagt, so selten wäre es gar nicht, dass die JA-Beschäftigten dann auch noch auf die alleinerziehenden Mütter losgingen, Männer, weil es Männer wären und deswegen aus Geschlechtssolidarität und Frauen, weil sie anderen Frauen nicht gönnten, wenn diese ihre eigenen Angelegenheiten aktiv verträten ... .
Toi, toi, toi ... schon das Gefühl mich selber aktiv um meine Angelegenheiten zu kümmern hat mein Selbstbewusstsein gestärkt. Ist aber alles schon lange her.
Unterhalt ist bei uns sowieso während der Scheidung vom Richter tituliert worden - gegen den Wunsch meines Anwaltes. Nichts geht über den Titel. Wenn der Vater nicht zahlt (hat einen festen guten Job), droht der Anwalt kurz mit Pfändung des Gehaltes und ich schreibe einige wenige Zeilen, dass ich um sofortige Zahlung bitte, weil sie nicht eingegangen sei und das Geld kommt. Denn die Firmen schätzen es nicht, wenn ihre Mitarbeiter wegen unterlassenem Unterhalt Pfändungen aufs Gehalt bekommen. Lieber zahlt dann der Vater, der meiner Kinder jedenfalls, schon wegen seines guten Rufes in der Firma. Und das kommt hin und wieder vor, dass das Geld ausbleibt, dank Titel eben nicht lange. Ich versteh nur nicht, wieso das nicht ohne Titel selbstverständlich ist.
So viel von einer kamperfahrenen Mutter - meine Kinder haben übrigens ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater und mein Jüngerer hat mal gesagt, ich wäre die mutigste Mutter, die er kännte.
Ich würde an Deiner Stelle die Anwältin einfach fragen (und da ein bisschen dranbleiben mit dem Fragen), wenn sie Dich ja ohnehin schon vertritt!
Liebe Grüße herbstblatt2Geändert von Inaktiver User (23.04.2007 um 15:14 Uhr)
-
23.04.2007, 15:02Inaktiver User
AW: Alleiniges Sorgerecht beantragen
Yepp
Zitat von Inaktiver User
Hilly


Zitieren
