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    Vom geschiedenen Mann Sorgerecht entziehen

    Hallo an die erfahrenden Frauen,
    wie funktioniert der Sorgerechtentzug vom geschiedenen Vater?
    Die Scheidung ist seid vielen Jahren erledigt.
    Der Vater hat Unterhaltsschulden bis sonstwohin (ist natürlich nie in der Lage gewesen zu zahlen, der Arme),
    er sieht die Kinder nur wenn er Lust und Zeit hat (2-3 im Jahr)
    und vergißt sowieso alle Geburtstage und Feiertage (wenn nicht die neue Freundin dran denkt). Bei der Scheidung hat sie dummerweise einem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt, was nun zu erheblichen Problemen führt (Kontovollmachten, Personalausweis beantragen etc.
    Wie einfach (schön wärs) geht die letzte Trennung von dem Halunken und wo und wie muß frau das angehen?

    Danke für die Anworten
    Gruß weiblichrund

  2. VIP

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    AW: Vom geschiedenen Mann Sorgerecht entziehen

    Das geht nicht so einfach.
    Am besten wäre eine Beratung beim Jugendamt, die wissen am besten wie die Konflikte zu lösen sind und welche rechtlichen Schritte möglich und nötig.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  3. Inaktiver User

    AW: Vom geschiedenen Mann Sorgerecht entziehen

    so lange er keine gefahr für leib und leben der kinder darstellt- wird das in deutschland schwierig werden.

    nicht unmöglich- aber schwierig.

    jugendamt ist auf jeden fall die erste anlaufstelle.

  4. Inaktiver User

    AW: Vom geschiedenen Mann Sorgerecht entziehen

    Ab zum Anwalt.

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    AW: Vom geschiedenen Mann Sorgerecht entziehen

    Zitat Zitat von weiblichrund Beitrag anzeigen
    Hallo an die erfahrenden Frauen,
    wie funktioniert der Sorgerechtentzug vom geschiedenen Vater?
    Die Scheidung ist seid vielen Jahren erledigt.
    Der Vater hat Unterhaltsschulden bis sonstwohin (ist natürlich nie in der Lage gewesen zu zahlen, der Arme),
    er sieht die Kinder nur wenn er Lust und Zeit hat (2-3 im Jahr)
    und vergißt sowieso alle Geburtstage und Feiertage (wenn nicht die neue Freundin dran denkt).
    All das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Sowas in einem Sorgerechtsprozess anzugeben, kann sehr negativ ausgelegt werden.

    Zitat Zitat von weiblichrund Beitrag anzeigen
    Bei der Scheidung hat sie dummerweise einem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt,
    Wie lange ist die Scheidung denn her? Bei einem ehelichen Kind gibt es keine Sorgerechtserklärung. Sollte eine Partei gegen das gemeinsame Sorgerecht sein, so muss diese klagen. Standard ist das gemeinsame Sorgerecht.


    Zitat Zitat von weiblichrund Beitrag anzeigen
    was nun zu erheblichen Problemen führt (Kontovollmachten, Personalausweis beantragen etc.
    Um diese Probleme besser lösen zu können, sollte erstmal mit dem Jugendamt gesprochen werden. Eventuell gibt es andere Lösungen dafür. Ein Sorgerechtsentzug ist nur schwer zu erreichen.

    Möglicherweise ist es einfacher nicht gleich mit der Keule Sorgerechtsentzug zu drohen, sondern statt dessen sich eine Generalvollmacht vom Vater geben zu lassen. Der Vater meines Sohnes liess sich mit den Argumenten: "Ist ja immer umständlich, wäre doch einfacher, musst du dich nicht immer darum kümmern, falls erforderlich kannst du immer noch nein sagen ..." dazu überreden. Dabei konnte er sein Gesicht waren und war das ganze Gedöns, das ihn letztlich doch eher nervte los.

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    AW: Vom geschiedenen Mann Sorgerecht entziehen

    Hallo,

    wenn der Kontakt mit dem Sorgerechtsmitinhaber nicht völlig abgerissen ist und noch eine sachliche Kommunikation möglich ist, sollten beide ersteinmal miteinander sprechen. Möglicherweise ist er bereit, einer Übertragung des Alleinsorgerechts (oder zumindest Teilbereichen der elterlichen Sorge) auf die Mutter zuzustimmen (ist ja auch eine Entlastung für ihn - hat er kein Generve mehr mit An- und Nachfragen, mitunterschreiben usw). Das Umgangs- und Informationsrecht ist ja vom Sorgerecht unabhängig. Wenn beide Eltern übereinstimmend die Übertragung auf einen allein beantragen, spielen Jugendamt und Familiengericht in aller Regel auch mit (es sei denn, das Kindeswohl steht entgegen, aber wenn sich beide Eltern einig sind, dann müssten schon ziemlich krasse Umstände dazukommen).

    Mit Blick auf Gesichtswahrung erscheint mir sinnvoll, wenn KM und KV ersteinmal miteinander sprechen, bevor das JA oder eine Anwältin ins Spiel kommen.

    Viel Erfolg!

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    AW: Vom geschiedenen Mann Sorgerecht entziehen

    Was sagt denn der Vater überhaupt dazu, ist ihm das Sorgerecht wichtig oder würde er freiwillig verzichten??

    Keinen Unterhalt und keinen Umgang pflegen reicht als Grund für einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht nicht aus.

    Sollte der LV allerdings mutwillig Unterschriften nicht leisten wollen und damit dem Wohl des Kindes schaden, lohnt es sich, diese Unterschrift beim Familiengericht ersetzen zu lassen (geht z.B., wenn LV nötige Unterschriften für Ausweisanträge etc. nicht leisten will oder für medizinische Eingriffe). Dann ist schon mal klar, dass er nicht im Sinnes des Kindes handelt.

    Kommt das dann öfters vor, kann man auch mal einen Antrag auf Sorgerechtsübertragung stellen.

    Ein als lästig empfundener Kontakt zum LV (von Seiten der Mutter aus), reicht auf gar keinen Fall. Da muss schon definitiv etwas vorgefallen sein, was dem Wohl des Kindes schadet.

    Lg, amazone

  8. Inaktiver User

    AW: Vom geschiedenen Mann Sorgerecht entziehen

    Zitat Zitat von weiblichrund Beitrag anzeigen
    Bei der Scheidung hat sie dummerweise einem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt, was nun zu erheblichen Problemen führt (Kontovollmachten, Personalausweis beantragen etc.
    Sofern er die Unterschriften nicht verweigert, sehe ich für deine Freundin überhaupt keine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Dass er keinen Unterhalt zahlt und seine Kinder nur sehr sporadisch sieht, sind m.W. keine triftigen Gründe für einen Sorgerechtsentzug.

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