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  1. User Info Menu

    Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Hallo,
    ich bin allein erziehende Mutter eines bald 23 Jahre alten Sohnes, der seit fast 3 Jahren in einer weit entfernten Stadt studiert.
    Das Problem, das ich aufgreifen möchte, ist die meiner Meinung nach, ungerechte Behandlung der allein erziehenden Elternteile, wenn es um die steuerklassen geht.
    Wir alle wissen schon- mit Kind, Steuerklasse 2; mit einem Partner dazu, unverheiratet, aber auch nur mit einer Freundin, Familienangehörigen oder sonst jemanden zu wohnen (und zusammen zu haushalten) entledigt uns der Steuerklasse 2- wir landen in der steuerungünstigeren 1.
    So weit, so gut.
    Nun soll es auch so sein, daß ein weggezogenes Kind, im Konkretfall wegen dem Studium/ Lehre, uns auch der Steuerklasse 2 berauben soll, weil... das Kind nicht mehr in unserem Haushalt lebt. Daß es dafür woanders und kostenintensiver untergebracht werden muß, weil nicht jeder dicht an seinem Wohnort bzw. Wohnort des Elternteils, studieren/ lernek kann und will, interessiert kein Finanzamt.
    Ich finde, es ist zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit!
    Die Frage nach dem Wohnort eines studierenden Kindes wird bei keiner Steuerklasse 3 oder 4 gestellt, was wiederum beweist, die verheirateten Eltern werden finanziell sanfter angefasst.
    In meinem Fall, steht mir dann der restliche halbe Kinderfreibetrag am Jahresende zu, weil der Vater meines Kindes keinen Unterhalt zahlt.
    Wie geht es euch, den anderen alleinerziehenden und Alleinernährern, in gleichen Situationen?
    Die Seele nährt sich von dem, worüber sie sich freut. Augustinus

  2. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Ich hab keine Ahnung von der Materie.

    Ginge es, Deinen Wohnort als Erstwohnsitz des Kindes anzugeben, um somit in der günstigeren Steuerklasse zu bleiben?

  3. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Wo es lebt ist zunächst mal unerheblich, solange es den Erstwohnsitz bei dir hat.

    Eheleute werden ja auch nicht getrennt veranlagt weil einer aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz hat.

    Im übrigen gibt es sowas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen den kein Gesetz verstoßen darf. Ich hab wegen sowas einen Musterprozeß gegen das Landratsamt geführt und gewonnen, es ging bei mir um unterschiedliche Behandlung von Unterhaltsansprüchen von Kindern in bestehender und geschiedener Ehe. Laut Gesetz wär ein Kind aus geschiedener Ehe anders behandelt worden, das ist aber nicht zulässig.

  4. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Bei der Steuerklasse geht es nur um den Vorabzug der Steuer durch den Arbeitgeber. Von demher ist sie vergleichsweise wurscht, man zahlt Steuern nach seinen familiären und sonstigen Verhältnissen: die tatsächliche Steuerschuld wird nach der Steuererklärung am Jahresende festgelegt.

    Ich dachte immer, die Steuerklasse 2 kriegt man eh nicht mehr, sobald ein Kind volljährig ist. Da sie irgendwie mit dem Betreuungsfreibetrag zusammenhängt. Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren und gucke hier wieder rein.

    Gruß, Elli

  5. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich dachte immer, die Steuerklasse 2 kriegt man eh nicht mehr, sobald ein Kind volljährig ist.
    du kannst die Steuerklasse II (wieder) beantragen solange dein Kind "Kindergeldberechtigt" ist... und keine weitere erwachsene Person in deinem Haushalt lebt...

  6. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    du kannst die Steuerklasse II (wieder) beantragen solange dein Kind "Kindergeldberechtigt" ist... und keine weitere erwachsene Person in deinem Haushalt lebt...
    Danke für diese Info !

    In zwei Jahren werde ich mich wieder dran erinnern !

    Gruß, Elli

  7. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Bei der Steuerklasse geht es nur um den Vorabzug der Steuer durch den Arbeitgeber. Von demher ist sie vergleichsweise wurscht, man zahlt Steuern nach seinen familiären und sonstigen Verhältnissen: die tatsächliche Steuerschuld wird nach der Steuererklärung am Jahresende festgelegt.
    Die Steuerklasse ist tatsächlich was die Endabrechnung angeht egal - nicht egal fürs Ehegattensplitting ist aber ob du zusammen oder getrennt veranlagt wirst, und das hängt eben wie bei der Stkl II nicht davon ab ob du ständig zusammenwohnst oder nicht, sondern ob du noch einen gemeinsamen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt hast - dann kann dein Mann auch als Kapitän 8 Monate im Jahr sonstwo übernachten.

    Daher meine ich, das kann dann bei einem Kind nicht anders sein. Du bekommst ja auch für ein Internatskind Kindergeld, obwohl es auch nicht immer bei dir lebt.

  8. Moderation

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    AW: Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Ihr werft ein paar Dinge durcheinander.

    Die Steuerklasse 2 beinhaltet gegenüber allen anderen Steuerklassen den sogenannten "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende", der wird gewährt, wenn

    - Elternteil alleinerziehend ist
    - Kind bei diesem Elternteil wohnt (2. Wohnsitz reicht)
    - Anspruch auf Kindergeld besteht


    Vorliegend muss also der Sohn einen Wohnsitz bei der Mutter melden und schon steht ihr für die entsprechenden Monate dieser Entlastungsbetrag zu und auch die Lohnsteuerklasse 2.


    Damit erhalten Alleinerziehende einen Freibetrag, den zusammenlebende Eltern nicht erhalten.
    Die erhalten "nur" Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag.

    Und für die endgültige Berechnung der Einkommensteuer spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle und als Bezieherin von Kindergeld (ich nehme mal an, das wird gezahlt) muss die TE sowieso eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  9. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Ist schon klar - was ich nur sagen wollte: entscheidend ist für vieles nicht, ob jemand 24/7 die Wohnung teilt sondern ob es einen gemeinsamen Wohnsitz gibt.

    Man kann also auch einen gemeinsamen Wohnsitz haben ohne ständig dort gemeinsam wohnen zu müssen. Entscheidend für die ST Kl II darf also nicht sein, ob ein Student während des Semesters ein Zimmer in seiner Unistadt hat.

  10. User Info Menu

    AW: Steuerklasse 2 vs Wohnort des Kindes

    Ich bekräftige mal, was Promethea schreibt und schicke noch die Einzelnorm hinterher.

    EStG - Einzelnorm
    Now, bring me that horizon.

    Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.

    Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
    NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
    Kein Foster - keine Rettung.
    Smashie starb am 17.09.2016.
    Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
    Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.

    Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.

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