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    Unterhaltsfrage

    Hallo,

    ich hab heut irgendwo gelesen, dass beim Kindes-Unterhalt der Unterhaltspflichtige ggf eine Gehaltsklasse höher oder niedriger eingestuft wird. Wovon hängt das ab?

    LG Schlummi

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsfrage

    Zitat Zitat von Schlummi Beitrag anzeigen
    Wovon hängt das ab?
    Hallo Schlummi,

    ich gehe mal davon aus das du nicht die Gehaltsklasse meinst, sondern die Unterhaltsstufe...

    ich habe mich jetzt länger nicht mit der Unterhaltsfrage beschäftigt... aber vor ein paar Jahren war es so, das die DDT (Düsseldorfer Tabelle) auf 3 Unterhaltsberechtigte ausgelegt war... bei weniger Unterhaltsberechtigten wurde man eine Stufe höher (höhere Zahlung) eingeordnet und ich nehme einfach mal an das es bei mehr als 3 Unterhaltsberechtigten andersrum war...

    wie gesagt... mein Wissen ist schon ein paar Jahre alt... ich weiß nicht ob es Heute noch genau so ist.

    Liebe Grüße,
    Max

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    AW: Unterhaltsfrage

    Hmm. Vielleicht zur Erklärung. Anhand von 12 Einkommensnachweisen wurde das Durchschnitts-Nettogehalt des Kindsvaters berechnet. Unter bereinigtem Einkommen mit ca. 1600 Euro aufgelistet. Also zweite Gehaltsklasse. Die Altersgruppe des unterhaltsberechtigtem Kindes ist die Zweite 6-11. In dieser muss er also dem Kind -abzüglich des halben Kindergelds - 291 Euro monatlich zahlen. Da er aber keinem anderen Kind oder so unterhaltsverpflichtet wäre, müsste er dann nicht in die nächst höhere Klasse rutschen?

    Ich möchte kein Geld raus schlagen, sondern nur wissen was richtig ist, um die Rechte meines Kindes durchsetzen zu können.

    LG schlummi

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsfrage

    Zitat Zitat von Schlummi Beitrag anzeigen
    müsste er dann nicht in die nächst höhere Klasse rutschen?
    Guten Morgen Schlummi,

    ich weiß nicht ob er das müsste... es kann ja sein, dass da noch andere Faktoren berücksichtigt wurden.

    Vielleicht schaust du dich einfach mal bei "treffpunkteltern[punkt]de" um... dort wird man dir deine Frage sicherlich fachkundig beantworten können...

    Liebe Grüße,
    Max

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    AW: Unterhaltsfrage

    Danke Max, das mach ich mal!!!

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    AW: Unterhaltsfrage

    Liebe Schlummi,

    ich hatte exakt das Gleiche wie Du: ein Kind, Vater keine weiteren Kinder, GEhaltsgruppe die Gleiche. Und bei mir wurde es um eins hochgestuft, vom Jugendamt.
    Ich bin mir nicht sicher, inwiefern das vom Einzelfall abhängt, aber mir wurde gesagt, dass das die Regel ist. Mein Ex hatte 3 Jahre zu wenig gezahlt... Zurückfordern kann man das allerdings nicht.

    Viel Glück!
    Die Osterglocke

    Wer nicht sagt, was er will, kriegt es auch nicht.

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    AW: Unterhaltsfrage

    Die aktuelle DD-Tabelle beruht auf zwei unterhaltspflichtigen Kindern. Sind also sonst keine vorhanden, wird er um eine Stufe hochgestuft, ist kein KANN, sondern ein WIRD.

    Wobei letztendlich die DD-Tabelle im Ganzen keine rechtsverbindliche Grundlage darstellt, sondern lediglich eine Empfehlung, an die sich aber im Normalfall die meisten Gerichte halten.

    Interessant könnte noch sein, die Beträge, die er für sein bereinigites Netto abgezogen hat, genau anzuschauen. Da gibts nämlich auch keine einheitlichen Regelungen.

    Lg, amazone

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    AW: Unterhaltsfrage

    Hallo,

    also er hat da nichts selbst abgezogen. Sondern beim JA die Sachbearbeiterin hat anhand der Lohnbescheinigungen das bereinigte Netto auf 1600 fest gelegt.. Sein Anwalt sagt auch, dass er in dieser Lohnklasse bleibt. Obwohl kein anderes unterhaltspflichtiges Kind vorhanden ist. Das macht mich nun stutzig...

    LG Schlummi

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    AW: Unterhaltsfrage

    Du hast selbst keinen Anwalt, oder??

    Was der Anwalt Deines Ex sagt, wundert mich nicht, der will ja schliesslich das beste für seinen Mandanten. Sei bitte nicht so naiv zu glauben, dass Du dem vertrauen kannst.

    Beim JA hängt die Berechnung meist von der Fähigkeit der SB ab. Da rechnet jeder mal gerne ein wenig anders.

    Tue Dir selbst den Gefallen, wenn Du keinen eigenen Anwalt beauftragen willst, mach Dich schlau über die aktuellen Regelungen (einfach googlen, es gibt eine Menge Seiten zu dem Thema). Du kannst auch bei den diversen online-Portalen von Anwälten kostengünstig spezielle Fragen stellen.

    Und dann lass Dir sämtliche Belege und Berechnungen vom JA zeigen. Du hast das Recht, diese Papiere zu bekommen und sie auch zu verstehen.

    Lg, amazone

  10. User Info Menu

    AW: Unterhaltsfrage

    Na dann werd ich doch die Sachbearbeiterin nochmal anrufen. Wenn der Anwalt nun ne Neuberechnung evtl machen will.. dann hat sie ja auch noch ein Wort mitzureden. Sie hatte ja nur die Lohnbescheinigungen.. Mal sehen..

    Danke Dir auf alle Fälle..

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