Kleinlicher geht es wohl nicht, wir sprechen von dem Vater und einem Kind...und nicht von einem Gegenstand.
Mein Vater hat auch Unterhalt für mich bezahlt...trotzdem hat er immer was extra dazu gesteuert, wenn so was wie Klassenfahrt vor kam...ganz von sich aus.
Du solltest Dich mehr für die Menschliche Seite interessieren als die Rechtliche.
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Thema: Zuschuss zur Klassenfahrt?
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24.02.2012, 02:32
AW: Zuschuss zur Klassenfahrt?
Los lassen ist einer der besten Geschenke die man sich geben kann.
Mckenzie
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24.02.2012, 14:35
AW: Zuschuss zur Klassenfahrt?
Ich finde, beides spielt eine Rolle: die menschliche und die rechtliche Seite.
Grundsätzlich finde ich (meine persönliche Meinung), dass es absolut in Ordnung ist, wenn der Vater die Klassenfahrt mit bezahlt. Klar, er zahlt Unterhalt, aber das deckt nicht mal ansatzweise das ab, was ein Kind kostet (hälftig).
Wenn ich mal durchrechne, dann zahle ich nach wie vor den Löwenanteil. Vom Kümmern und der Zeit wollen wir mal gar nicht sprechen.
Ich kann beruflich nicht so weiter, wie ich es tun würde, wenn ich nicht für ein Kind voll und allein verantwortlich wäre. Meine Auswärtstermine muss ich ganz allein hinkriegen, mit Mutter, Schwester, Tante. Der Vater fühlt sich für Sonderfälle nicht zuständig.
Da das bei den meisten alleinerziehenden Müttern so ist, finde ich, dass eine finanzielle Beteiligung total legitim ist.
Das, was der Partner der TE macht, ist nicht wirklich viel. Alle zwei Wochen ein Wochenende und zwei Wochen Urlaub im Jahr. Mein Kind (und die meisten anderen) haben ca. 13 Wochen Ferien im Jahr, die flexiblen Ferientage gar nicht mitgerechnet.
Die Betreuung, die dann nötig ist, muss dann entweder die Mutter sichern (weniger arbeiten), sie bezahlen (Ferienangebote, Kita oder dergleichen) oder sonstwie organisieren.
Insofern würde ich der TE raten, den Partner dazu zu ermuntern, sich mehr um seinen Sohn zu kümmern! Er wird gebraucht! Sowohl emotional wie finanziell.Die Osterglocke
Wer nicht sagt, was er will, kriegt es auch nicht.
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24.02.2012, 21:05
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25.02.2012, 18:53Inaktiver User
AW: Zuschuss zur Klassenfahrt?
Wie bereits gesagt, ist das nicht allgemeingültig, sondern Auslegungssache des Gerichts. Es gibt solche und anderslautende Urteile.
Eine Zahnspange oder Brille dürfte eher unter Sonderbedarf fallen als eine Klassenfahrt, da es sich um nicht vorhersehbare Kosten handelt.Allerdings eine Zuzahlung zur Zahnspange/Brille zählt nicht zum Sonderbedarf.
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28.02.2012, 13:06
AW: Zuschuss zur Klassenfahrt?
soweit ich informiert bin, ist eine Konfirmation oder eine Klassenfahrt eine langfristig geplante Veranstaltung, deren Kosten von dem laufenden Unterhalt angespart werden kann, da den Unterhaltsbeziehern diese Kosten weit vor Beginn bekannt sind....... aber es stimmt wohl, dass die Gerichte das unterschiedlich handhaben..... also Konfirmation oder Klassenfahrt sind kein Sonderbedarf und somit muss sich der Unterhaltszahler wegen der Vorhersehbarkeit nicht beteiligen....
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28.02.2012, 13:12
AW: Zuschuss zur Klassenfahrt?
Wenn ich so etwas hier lese, da setzt man Kinder in die Welt trennt sich und dann hat man sich mit Zahlung der monatlichen Unterhaltskosten freigekauft von allen weiteren finanziellen Verantwortlichkeiten.
Wäre man zusammen, würde man die Kosten für Klassenfahrt, Konfirmation doch auch aus dem Familientopf zahlen, also aus dem gemeinsamen Einkommen....
Kann ich nicht nachvollziehen.....Das Leben macht was es will und ich auch!
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28.02.2012, 13:19Inaktiver User
AW: Zuschuss zur Klassenfahrt?
Nein, denn genau dazu ist der Unterhalt da.
Wenns arg knapp wird, kann man sich absprechen, aber das als selbstverständlich vorauszusetzen: Kann ich nicht nachvollziehen.
Wobei die Kinder bei einer Klassenfahrt dann meist in einem Alter sind, wo beide Eltern einer bezahlten Tätigkeit nachgehen.
Wenns arg knapp wird, kann man sich absprechen, aber das als selbstverständlich vorauszusetzen
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28.02.2012, 13:39
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28.02.2012, 14:03Inaktiver User
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28.02.2012, 14:40



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