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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsanspruch klären lassen? Ist eh kein Geld zu erwarten wg. pleite "gerech

    Wäre denn hier jemandem geholfen gewesen, wenn die Feiertage offiziell verteilt worden wären? Normalerweise kommt doch dabei eine Regelung raus wie jährlich abwechselnd oder ein Elternteil Heiligabend, ein Elternteil 1. Feiertag. Was nützt das, wenn das Kind generell nicht Weihnachten zum Vater will?

  2. gesperrt

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    AW: Unterhaltsanspruch klären lassen? Ist eh kein Geld zu erwarten wg. pleite "gerech

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Ja, ich meinte das etwas anders: Der, der das alleinige Sorgerecht hat, hat die volle Verantwortung für das Kind und damit das letzte Wort. Die normale Umgangsregelung soll davon nicht beeinträchtig werden, aber wenn es zu "unnormalen" Situationen kommt, die mit der vereinbarten Umgangsregelung nicht abgedeckt sind, müsste meiner Meinung nach der Sorgeberechtigte darüber die Verantwortung haben. Und das schließt z.B. auch ein, dass die Sorgeberechtigte genau weiß, wo sich das Kind am WE aufhält, wenn es den Vater besucht. Das wurde ja bei Halleluja auch schon mal "angezählt", dass sie das wissen will. Mit dem alleinigen Sorgerecht stellt sich das für mich aber dann auch anders da. Da teilen sich eben nicht mehr beide Eltern die Verantwortung, sondern sie muss von einem Elternteil voll übernommen werden. Kann praktische Vorteile haben, ist aber sicher auch nicht immer so leicht zu "tragen".
    das mag deine meinung sein, enspricht aber nicht der gesetzlichen regelung in diesen situationen
    https://dejure.org/gesetze/BGB/1629.html
    https://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html

  3. gesperrt

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    AW: Unterhaltsanspruch klären lassen? Ist eh kein Geld zu erwarten wg. pleite "gerech

    Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Wie soll es seinen Vater kennen lernen, wenn es ihn nicht sieht - weil die Mutter etwas dagegen hat?

    Das Gericht hat die starre Regelung alle zwei Wochen festgelegt. Du, Halleluja, tust gut daran, im nächsten Jahr nicht daran zu rütteln.
    Gib das Kind dem Vater, egal ob es krank ist oder gesund. Ruf nicht an und kommuniziere nicht mehr per Telefon, WA und oder SMS mit dem Vater. Wenn etwas Wichtiges ist, dann schreib einen Brief und schick ihn dem Vater und eine Kopie ans Jugendamt.

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