Wäre denn hier jemandem geholfen gewesen, wenn die Feiertage offiziell verteilt worden wären? Normalerweise kommt doch dabei eine Regelung raus wie jährlich abwechselnd oder ein Elternteil Heiligabend, ein Elternteil 1. Feiertag. Was nützt das, wenn das Kind generell nicht Weihnachten zum Vater will?
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Ergebnis 651 bis 653 von 653
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13.01.2017, 15:41Inaktiver User
AW: Unterhaltsanspruch klären lassen? Ist eh kein Geld zu erwarten wg. pleite "gerech
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13.01.2017, 15:53
AW: Unterhaltsanspruch klären lassen? Ist eh kein Geld zu erwarten wg. pleite "gerech
das mag deine meinung sein, enspricht aber nicht der gesetzlichen regelung in diesen situationen
https://dejure.org/gesetze/BGB/1629.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html
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13.01.2017, 17:16
AW: Unterhaltsanspruch klären lassen? Ist eh kein Geld zu erwarten wg. pleite "gerech
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Wie soll es seinen Vater kennen lernen, wenn es ihn nicht sieht - weil die Mutter etwas dagegen hat?
Das Gericht hat die starre Regelung alle zwei Wochen festgelegt. Du, Halleluja, tust gut daran, im nächsten Jahr nicht daran zu rütteln.
Gib das Kind dem Vater, egal ob es krank ist oder gesund. Ruf nicht an und kommuniziere nicht mehr per Telefon, WA und oder SMS mit dem Vater. Wenn etwas Wichtiges ist, dann schreib einen Brief und schick ihn dem Vater und eine Kopie ans Jugendamt.


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