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07.11.2016, 15:21Inaktiver User
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
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07.11.2016, 17:00
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Hallo, Eiertanz nicht .... aber ich will auch keine Verhörsituation für mein Kind. Das Erlebte reicht und muss nicht noch angereichert werden durch so eine Situation. Sollte das JA etwas von meinem Sohn wollen, fände ich ein vorsichtiges Interview vom Psychologen besser.
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07.11.2016, 17:57
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Halleluja,
wenn du schon wieder bestimmst, meint das Jugendamt, dass du nur daran interessiert bist, das Kind vom Vater fernzuhalten. Genau diesen Eindruck solltest du nicht mehr hinterlassen. Du arbeitest nicht mit dem JA zusammen, sondern stellst dich immer gegen diese Institution.
In diesem Fall pack dein Kind und geh morgen zum JA. Dein Kind kann alleine erzählen, die Mitarbeiter hören gut zu und sind geschult, was sie einordnen können.
Du hast diese einzigartige Chance bekommen - nutze sie. Egal, was dabei herauskommt und wie du meinst, dein Kind schützen zu können. Du kannst es nicht.
Oder hast du dich bereits um einen Termin bei einem Kinderpsychologen gekümmert? Der braucht nämlich zwei, drei Vorläufe, bis er dein Kind zum Thema befragt. Und du zahlst dafür und es ist nicht sicher, ob sich das JA dann auf deine Seite stellt.
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09.11.2016, 11:24
Sohn darf beim Vater weder fotografieren noch filmen.... lol
Hallo,
der Vater ist ein komischer Vogel... gestern erzählt mir mein Kind so nebenbei, dass er vom Vater Verbot bekommen hat, bei ihm zu fotografieren oder zu filmen. Nun hat unser Kind sein erstes Smartphone.... also liebt er diese Funktion. Allerdings darf er ganz nahe Selfies machen.
Aber diese Selfies nützen auch nicht viel, da der Vater in seiner Alibi-Wohnung kein Internet hat, also auch SnapShot nicht geht. Übrigens war die Anregung vom Vater, ich solle unserem Sohn eine Karte mit Internet ins Handy legen...
Er hat zwar eine Karte, allerdings in einem Billig-Handy, was er in die Schule mit nimmt. Eine zweite Karte würde 5€ im Monat kosten.... und das nur für den Vater....
Soviel aus dem Zirkus hier. Von der Staatsanwaltschaft habe ich noch nichts gehört.... Termin JA ist nächste Woche.
Grüße Halleluja
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09.11.2016, 11:40Inaktiver User
AW: Sohn darf beim Vater weder fotografieren noch filmen.... lol
Damit hat er auch vollkommen Recht. Dein Kind sollte sich daran halten. So lernt es, die Privatsphäre anderer Leute zu respektieren und nicht wild rumzufotografieren.
Er sollte lernen, damit umzugehen. Wenn ein Kind ein Smartphone bekommt, sollte man ihm das beibringen.Nun hat unser Kind sein erstes Smartphone.... also liebt er diese Funktion.
Und ein Kind, das ein Smartphone besitzt, ist in der Lage, beim Jugendamt eine Aussage zu machen.
Wie alt ist Dein Kind?
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09.11.2016, 12:08
AW: Sohn darf beim Vater weder fotografieren noch filmen.... lol
Hallo, er ist 9 Jahre und nutzt das Smartphone für Spiele und eben Foto und Video.
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09.11.2016, 12:12Inaktiver User
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09.11.2016, 12:19
AW: Sohn darf beim Vater weder fotografieren noch filmen.... lol
OK, dann muss ich das wohl anders sehen
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09.11.2016, 22:30
AW: Sohn darf beim Vater weder fotografieren noch filmen.... lol
Es geht doch aber nicht um das Zuhause irgendeines fremden Menschen, sondern das des Vaters des Kindes - das normalerweise sein eigenes zweites Zuhause sein sollte. Dort soll der Junge keine Fotos machen dürfen?
Oder hat der Vater Angst, der Kleine könnte aus Versehen den 5000 €-Großbildfernseher, das edle Ledersofa oder andere Gegenstände auf's Bild bekommen, die beweisen könnten, dass er kein armer Schlucker ist?
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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09.11.2016, 22:49Inaktiver User
AW: Sohn darf beim Vater weder fotografieren noch filmen.... lol



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