Halleluja,
gut, dass du den Kindsvater endlich angezeigt hast. Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache.
Was ich nicht verstehe, ist dein Terz wegen Besuchen. So wie es momentan abgeht zwischen euch, kann das nicht funktionieren.
Erstens: ER will die Besuche. Also hat er sich zu kümmern. Nicht du, sondern er hat sich zu melden. Wenn die Besuchstermine bereits feststehen, dann ist das okay und du hast dich zwischendrin nicht zu melden. Weswegen auch? Es gibt nichts zu bereden.
Zweitens: Sei froh, wenn der Kindsvater sich endlich aus der Erziehung heraushält. Es gibt nicht Blöderes für ein Kind als zwei Elternteile, die gegeneinander arbeiten.
Drittens: Wenn der Kindsvater die Besuche absagt, dann tanz vor Freude in deiner Wohnung.
Aber - (damit das auch so bleibt) meldest du weiterhin Wünsche übers Jugendamt an: dass der Vater sich regelmäßig ums Kind kümmert, dass er das Kind alle x Wochen am Wochenende zu sich nimmt, dass der Kindsvater zahlt.
Der Kindsvater muss über zwei Wege erreichbar sein. Das ist er postalisch und übers Festnetz oder Handy. Wenn er seine Mails nicht liest, dann schick ihm keine mehr, sondern lass jeden Brief in Kopie ans Jugendamt laufen.
Antworten
Ergebnis 441 bis 450 von 653
-
29.06.2016, 14:50
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
-
29.06.2016, 15:03
AW: Und wieder eine neue Baustelle, Vater ist telefonisch nicht mehr zu erreichen.
Nichts. Jedenfalls in Richtung des Kindsvaters.
Du schreibst diese Geschichte nieder und gibst sie bitte im Jugendamt zu den Akten.
Wenn überhaupt hat sich der Kindsvater rechtzeitig bei dir zu melden. Tut er das nicht, gibt es kein Besuchswochenende. Das fixierst du ebenfalls schriftlich und gibst es zu den Akten im Jugendamt.
Meldet er sich bei dir, dann ist alles okay. Aber der KV muss sein Kind schon rechtzeitig holen und bringen.
Wieso bist du nicht froh darüber, dass er sich weniger um sein Kind kümmert?
-
29.06.2016, 15:33
AW: Und wieder eine neue Baustelle, Vater ist telefonisch nicht mehr zu erreichen.
Oh, ich bin sehr froh für jede Stunde, die mein Kind weniger beim Vater ist. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, weil er nicht arbeitet. Da kann man schon mal ans Telefon gehen ...
-
29.06.2016, 15:37
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Hallo, es geht darum, dass das soziale Leben unseres Sohnes integriert werden muss. Die Termine stehen, aber es ergibt sich halt immer was. Geburtstage, Sport, worauf der Vater nach richterlicher Ermahnung auch Rücksicht nimmt.
-
29.06.2016, 16:06Inaktiver User
-
29.06.2016, 16:29
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Es reicht vollkommen aus, wenn du eine Woche vor dem Besuch den Kindsvater schriftlich über die Termine des Kindes informierst. Kopie ans Jugendamt, fertig.
Keine SMS, keine Mails, keine Anrufe - einfach "nur" einen Brief (mit Kopie ans Jugendamt).
Dann gehen eben Termine flöten wie Geburtstagsfeiern oder Wettbewerbe. Ja, doof fürs Kind. Irgendwann wird der Sohn nicht mehr zum Vater wollen. (Ist das nicht dein Ziel?)
-
29.06.2016, 17:01
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Klingt erst mal nach einem guten Plan, leider ist es nicht ganz einfach. Ich bin ebenfalls darauf hingewiesen worden, dass ich als Mutter den Umgang nicht nur zu ermöglichen sondern auch zu fördern habe. Dazu gehört auch, das Kind zum Vater zu schicken, wenn das Kind nicht möchte.
-
29.06.2016, 17:27
AW: Und wieder eine neue Baustelle, Vater ist telefonisch nicht mehr zu erreichen.
Da konnte er wohl die Telefonrechnung nicht mehr bezahlen.
-
29.06.2016, 17:47
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Bei dieser doofen Vorgeschichte solltest du nach außen hin korrekt "arbeiten", sprich du verhinderst keinen Termin zwischen Vater und Sohn. Wenn andere Termine fürs Kind anstehen, informierst du den Kindsvater schriftlich darüber. Dann muss und kann und darf er entscheiden, ob das Kind zu einer Geburtstagsfeier oder einem Wettbewerb geht. Oder nicht.
Fördern solltest du den Umgang nicht. Denn du weißt, dass dieser Vater seinem Kind eher schadet. Also solltest du dich hüten, irgendwie enthusiastisch über den Vater zu sprechen. Es reicht, wenn du ihn nicht negativ darstellst (was schwierig genug sein wird).
-
29.06.2016, 18:43
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
-
VIP
- Grund
- Wg. Zusammenlegung der Stränge


Zitieren

