Wieso zögerst du eigentlich? Er ist der Vater. Kümmert er sich sonst um sein Kind?
Es geht doch nicht um eine so hohe Summe - das der Mann deswegen sogar einen EV falsch ablegt deswegen ist kriminell.
Ich würde das machen....
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27.05.2015, 12:59Inaktiver User
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
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27.05.2015, 13:12
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Hallo dharma,
die vielen Daten unter Deinem Post berühren mich ... vor allem das ganz frische Datum .....
Der Vater kümmert sich nur an den Besuchswochenenden. Schule, Alltag etc. interessiert ihn nicht. Sorgerecht hat er nicht. Auf das Nachholen von Wochenendtreffen durch etwa Urlaubsreisen mit mir und meinem Kind hat er explizit verzichtet.
Im Gerichtstermin zur Unterhaltsregelung regte ich an, dass er sein Kind auch alle zwei Wochen unter der Woche für 2-3 Tage bei sich haben könnte, damit nicht immer nur Partyalarm ist. Das wollte er auch nicht.
Vom Hort gab es jetzt eine Anfrage wg. Notdienst an drei Wochen in den Sommerferien. Da müssen beide Eltern vom Arbeitsgeber bescheinigen lassen, dass sie arbeiten müssen oder bei Selbstständigen, dass sie arbeiten.
Ich werde wohl arbeiten müssen, habe ihn deshalb angefragt, ob er in der Zeit unser Kind tagsüber betreuen könne, da er ja nicht arbeitet .... Kam nur als Antwort "Sorry, das ist leider nicht möglich" ...
Soviel dazu.
LG
Halle Luja
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27.05.2015, 13:38Inaktiver User
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Der Ausgang dieser Ermittlungen hängt auch von der Einstellung des ermittelnden Staatsanwaltes ab. Viele denken da, sie sollen dem anderen Elternteil nur die Arbeit abnehmen.
Manche habe da noch nicht verstanden, um was es da geht.
Wenn Du denkst, der verdient wo Geld, dann mache das. Am besten Du listet alles auf, was Du dazu weißt.
Du könntest auch mit einem Gerichtsverfahren auf Unterhalt Druck machen, oder ist das schon gelaufen? Er ist doch gesund und steht in Saft und Kraft. Dann hat er auch alles in seiner Macht stehende zu tun, eine Arbeitsstelle zu finden, die in in die Lage versetzt zumindest den Mindestunerhalt zu zahlen.
Auf der anderen Seite, wo nichts zu holen ist, nützt auch ein Unterhaltstitel nichts.
Falsche Angabe in einer EV stellen ebenfalls eine STraftat dar.
Und liste auf, was Du alles machst, um an Unterhalt für Deinen Sohn zu bekommen. Das kann ihm eines Tages helfen, wenn der Kindesvater versucht, von ihm Elternunterhalt zu verlangen.
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27.05.2015, 13:51Inaktiver User
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27.05.2015, 14:10
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Die Erklärung ist doch ganz einfach: Die Freundin spendiert großzügig die Dreisterneunterkunft.

Wenn du freundlich bist, dann schreib ihm, dass er als Skilehrer im Sommer keine Arbeit hat und deswegen Bereitschaft, sein Kind zu betreuen.
Andernfalls soll er dir umgehend seine Bescheinigung schicken, dass er von seiner Arbeitsstelle unabkömmlich ist.
Wenn du "gemein" bist, dann schreibst du ihm nur, dass er als Skilehrer im Sommer unbeschäftigt ist und er deswegen sich um sein Kind in den Sommerferien zu kümmern hat. Wenn er sich weigert, wertest du das als Umgangsverweigerung.
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27.05.2015, 16:01
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Hallo du,
Vieles von dem, was du schreibst kommt mir bekannt vor. Ich habe den vater meiner kinder auf unterhalt verklagt - habe nun auch ein urteil und einen titel, aber wirklich was bei rum kommt für uns nicht
Er ist offiziell arbeitslos, das aber schon seit anderthalb jahren. Hat angeblich immer wieder vorstellungsgesprache, bei denen aber bis jtezt nichts rumgekommen ist. Gepfändet wurde bei ihm auchschon mehrfach...es juckt ihn nicht (mehr), da er angeblichnichts hat. Trotzdme bewohnt er alleine eine wohnung, fast doppelt so groß wie unsere, großes auto, riesen flachbildschirm daheim, den großteil unserer gemeinsam angeschafften möbel (ich konnte bei auszug fast nichts mitnehmen), urlaub. Zahlt aber alles seine familie für ihn. Frust über die ungerechtigkeit, da er innerhalb eines jahres nur einmal (!) unterhalt bezahlt hat, bleibt trotzdem.
Bei dir sind es ja zu beweisende straftaten, das würde ichauf jeden fall nicht verschweigen.
Der uv reicht bei uns auch gerade so, im winter eine gesamte garderobe anzuschaffen, plus lebenshaltungskosten war unmöglich. Mitmindestunterhalt hätte ich auch. 200€ mehr pro monat. Und das ist, wenn man kaum was hat, ne ganze menge.
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27.05.2015, 16:06Inaktiver User
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28.05.2015, 15:20
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Mach es, wenn du einiges zu belegen hast, ansonsten wären das Kosten, die auf dich zukommen, die dann eventuell unnötig waren, weil dann doch nichts dabei rum kommt.
denn, je nach Einkommen, kann es sein, dass du Gerichtskostenbeihilfe bekommst, die dann wieder zurück gezahlt werden muss.
Und wenn man eh schon wenig hat und am Ende nur die Kosten und kein zusätzliches Geld hat, war alles umsonst.da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
Lieber groß gemustert, als keinkarriert
BVB 
Cuba oder Kuba
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28.05.2015, 17:46Inaktiver User
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Ich hab das damals gemacht. Trotz der Aussage von JA "bringt eh nix"
Der ermittelde Beamte hat sich auch wirklich reingehangen. Hast du nicht immer. Manchmal stellen die die Ermittlungen ein, ohne einen Handschlag zu machen.
Kosten tut dich das nix. Kosten tuts erst, wenn die Ermittlungen ergeben, dass da tatsächlich was faul ist und es zur Verhandlung kommt. Aber dann kannst du für dein Kind Prozesskostenhilfe beantragen. Ich würde es auf jeden Fall machen.
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28.05.2015, 22:45
AW: Anzeige wg Verletzung der Unterhaltspflicht - hat das jemand gemacht?
Das gesamte Strafverfahren kostet Dich nichts, eine Verhandlung kostet nur etwas im Zivilrechtsstreit, dh wenn Du ihn auf Zahlung verklagst.
Bei einer Anzeige geht es eigentlich darum, ob der Kindesvater für die Nichtzahlung in der Vergangenheit bestraft wird.
Das bringt Dir an sich nichts, aber bei Unterhaltspflichtverletzungen ist es häufig, dass das Verfahren gegen die Auflage, Unterhalt, im besten Fall rückständigen Unterhalt zu zahlen, oder dass es zu einer Verurteilung kommt, bei der eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wiederum verbunden mit der Auflage (dann Bewährungsauflage), dass Unterhalt gezahlt wird.
Kann Dir also durchaus etwas bringen, kommt aber natürlich auf den jeweiligen Polizeibeamten, Staatsanwalt und Richter an.
Je genauer Du bei Deiner Anzeige alles angibst, was Du weisst (mögliche Arbeitgeber, alle Erkenntnisse zu Verdienst- und Einkommensverhältnissen), umso besser.
Viel Glück!


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