Strafanzeige bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtsverletzung?
Eventuell wird er verurteilt, sich eine Erwerbstätgkeit zu suchen, mit der er seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.
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03.01.2014, 19:24Inaktiver User
AW: Urteil gibt es, Vater zahlt weiter nicht, hat auch Kontakt zu seinem Kind abgebro
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03.01.2014, 19:27
AW: Urteil gibt es, Vater zahlt weiter nicht, hat auch Kontakt zu seinem Kind abgebro
wenn er ein Konto in der Schweiz hat, dann zeig ihn doch an, wenn es dir das wert ist. Ist ja dann im Grunde Steuerhinterziehung und natürlich Betrug in Sachen Unterhaltspflicht.
oder du tanzt nach seiner Pfeiffe,
oder du katapultierst ihn entgültig aus euer aller Leben.
Mehr Möglichkeiten sehe ich da grad nicht.
Grüße
A.
Wenn man bedenkt,wie oft ich in diesem Leben schon falsch abgebogen bin, ist es ein Wunder, dass ich mich überhaupt noch auf diesem Planeten befinde.
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03.01.2014, 20:13
AW: Urteil gibt es, Vater zahlt weiter nicht, hat auch Kontakt zu seinem Kind abgebro
So wie ich es verstehe, hat der Vater des Kindes bereits eine EV abgelegt und lebt unterhalb der Pfändungsgrenze. Er kann somit keinen Unterhalt bezahlen. Der Selbstbehalt hat seine Daseinsberechtigung.
Deinem Post ist auch zu entnehmen, dass es während der Beziehung gemeinsame Schulden als auch Schulden allein von ihm gab. Es kann also schon während der Beziehung finanziell nicht so rosig gewesen sein.
Wie du die jetzige Freundin des Kindsvaters als Drittschuldnerin belangen willst, ist mir schleierhaft. Sie kann weder für den Unterhalt noch für die Schulden des Kindsvaters belangt werden.
Auch dass eure Stereoanlage im Haus der Freundin steht führst du an, Halle Julia.
Warum? Er wird doch sicher nicht nur seine Unterhosen in eure Beziehung eingebracht haben. Der Hausrat wird bei Trennung geteilt. Du hast sicherlich auch Dinge mitgenommen, die gemeinsam angeschafft wurden.
Zudem gibt es eine so genannte Loyalitätspflicht, die besagt, dass du positiv auf die Förderung des Umgangs zwischen Kind und Vater einwirken musst. Auch Väter die in mies eingerichteten Wohnungen leben sollen ihre Kinder sehen dürfen.
Ich weiß, dass dieses Posting für dich jetzt etwas provokativ wirken muss. So ist es aber nicht gemeint. Ich finde nur, dass du Punkte ansprichst, denen durchaus Beachtung geschenkt werden sollte.
coco
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03.01.2014, 22:30
AW: Urteil gibt es, Vater zahlt weiter nicht, hat auch Kontakt zu seinem Kind abgebro
Hallo liebe Mitleser,
ich bin selber selbständig, habe meinem Ex gut bezahlte hochqualifizierte Arbeit angeboten. Diese hat er u.a. abgelehnt mit der Begründung, dass er dann seine Kunden verlieren würde. War etwa vor 2 Jahren und hätte ihm 100.000€ p.a. bei einer 4 Tage Woche einbringen können .... Ich konnte das leider nicht machen, da ich dafür hätte häufig reisen müssen.
Wg der Schweiz, ich weiß, dass er dort vor 4 Jahren einen Skiurlaub unterbrach, um ein Konto zu eröffnen. Aber wo und bei welcher. Bank weiß ich nicht. Also wo und wem sollte ich was sagen?
Seine 1. Frau hat ihn vor gut 2 Jahren bereits angezeigt wg. falscher EV usw. Es gab ein Strafverfahren was dank seines guten Strafverteidigers mit Zahlung von 6 mal 250€ an seine Tochter eingestellt wurde. Und damals wurden von den Ermittlern mindestens 10 Konten mit hohen Zahlungseingängen ermittelt .... Aber da das Geld stets mit Karte abgehoben wurde, hätte es ja auch jemand anders sein können ..... So der RA im Verfahren ....
Und wg der Stereoanlage .... Die ist High End, hat über 30.000€ gekostet. Und wäre für ähnlich viel Geld zu verkaufen. Das fänd jeder GV toll!
Gemeinsame Schulden sind u.a. entstanden durch ein Auto, welches ich geleast hatte und er erst nach mehrfacher Aufforderung 4 Monate nach Vertragsende als Schrottkiste zurückgab oder durch Abschlussrechnungen etwa von Strom in unserem ehemals gemeinsam bewohnten Haus mit Verträgen auf unserer beider Namen (2.400€) und und und ....
Klar kann er als Papa in einer miesen Wohnung wohnen .... Aber vor Gericht müsste er lt. Sozialberatung in einer Verhandlung schildern, wo und wie unser Kind bei Treffen untergebracht wäre. Strom und Bett sollte schon
sein.
Wg. Drittschuldner. Lt. Anwalt kann es eine Verfügung geben, dass die Freundin weder bar noch in Naturalien an ihn Geld auszahlen darf. Wäre dann z.b. spannend, wenn er Aufträge über sie abwickelt.
Alles sehr komplex .... So wie dieser Mann
Gute Nacht
Halle Luja
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04.01.2014, 12:33
AW: Urteil gibt es, Vater zahlt weiter nicht, hat auch Kontakt zu seinem Kind abgebro
Solange der Kindsvater sich arm rechnet, hast du den Titel und wirst nie Geld sehen. Pfände ihn nach Belieben, dann hast du für dein Kind später den Nachweis, dass der Vater kein Geld gezahlt hat und dass dein Kind später keinen Vaterunterhalt zahlen muss.
Leben die Eltern deines Ex noch?
Wenn ja, dann verlange Rechtsauskunft über deren Einkünfte und beantrage, dass sie den Mindestunterhalt für das Enkelkind übernehmen. Das ist rechtlich so vorgesehen. In direkter Linie ist jede(r) unterhaltspflichtig.
Vielleicht ist dann der Unterhalt für dein Kind vom Tisch.
Sei froh, dass er sein Kind nicht sehen möchte. Er könnte dir dazwischengrätschen, dass du nicht mehr weißt, wo hinten und vorne ist.
Und es ist völlig egal, ob seine Persönlichkeit gestört ist. Er hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und du forderst nur die Pflichten ein. Mehr nicht.Geändert von chryseis (04.01.2014 um 12:35 Uhr) Grund: Erweiterung
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04.01.2014, 12:50
AW: Urteil gibt es, Vater zahlt weiter nicht, hat auch Kontakt zu seinem Kind abgebro
Hallo,
das ist ein interessanter Denkansatz.
Aber da der Vater selber entweder durch eigene Ausraster bedingt oder einfach weil er etwas Besseres vorhatte, immer wieder den Kontakt zum Kind, auch sehr lange unterbrochen hat, sehe ich mich da nicht wirklich verantwortlich. Ich finde es schon heftig, einen Kontakt über anderthalb Jahre abzubrechen. Und sowohl vorher als auch nachher war es immer sehr augenfällig, dass unser Sohn ungefähr 2-3 Tage brauchte, um sich wieder zu fangen. Das habe nicht nur ich so gefühlt, auch die Erzieherinnen haben mich auf ihre Wahrnehmung angesprochen.
Und unser Sohn reagierte er eben auch sehr empfindlich auf den ständigen Freundinnenwechsel. Das passierte teilweise im zwei Monats-Rhythmus. Und unser Kind war immer gleich umfänglich das ganze Wochenende mit einer neuen Freundin zusammen. Er hat von sich aus gesagt, dass er das nicht möchte.
Ich finde es sehr schwierig, in so einer Konstellation beide Interessen und zwar nicht meines, sondern das meines Kindes und des Kindsvaters im Auge zu behalten. Im Zweifelsfalle begreife ich mich aber als Anwalt meines Kindes.
Liebe Grüße
Halle Luja
PS. Pfändungen, Titel etc. läuft alles automatisch über das JA
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04.01.2014, 15:48
AW: Urteil gibt es, Vater zahlt weiter nicht, hat auch Kontakt zu seinem Kind abgebro
Habe ich das richtig gelesen, dass er dich geschlagen hat? Wenn das so ist, würde ich über einen Umgang seinerseits mit dem Kind nicht mal ansatzweise nachdenken...
Schreib den Spinner ab. Geld wirst du sowieso nicht sehen. Es ist einfacher, ohne Kontakt zu solchen Männern zu leben. Da kannst du wenigstens machen, was du willst.
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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04.01.2014, 16:43Inaktiver User
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04.01.2014, 16:44Inaktiver User
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05.01.2014, 21:26
Sind Männer, die ihre Frauen schlagen, gleich per se schlechte Väter?
Hallo,
aus gegebenem Anlass möchte ich mir mal ein Meinungsbild verschaffen.
Ich hatte kurz in einem Posting erwähnt, dass der Kindsvater meines jüngsten Sohnes mich auch geschlagen hat. Da gab es dann durchaus einige Positionen, die eher dahin tendierten, diesem Kindsvater auch keinen Umgang mehr mit seinem Sohn zu ermöglichen. Das hat mich zum Nachdenken gebracht.
Natürlich ist Schlagen immer ein grundsätzlich verachtenswertes Verhalten. Allerdings gibt es da natürlich durchaus Abstufungen. Damit möchte ich auf keinen Fall zum Ausdruck bringen, dass leichte Entgleisungen weniger schlimm wären.
In meinem konkreten Fall gab es drei Attacken. Eine war eine Ohrfeige mit Umschubsen und Würgen als ich hochschwanger war, eine andere ein sehr schmerzhafter würgender Griff an den Hals mit Hochziehen, aus dem mich nur seine Tochter befreit hat, die dritte war wieder Umschubsen mit Schubsen und immer weiter Wegschubsen Richtung Haustür.
Er hat weder jemals Hand an seine Tochter, an seinen kleinen Sohn oder meinen großen Sohn, der einen anderen Vater hat, gelegt.
Was meint Ihr? Haben sich Männer, die ihre Frauen schlagen, als Väter grundsätzlich disqualifiziert? Und zwar so, dass man auch, wenn es geht, den Umgang mit den Kindern einschränken sollte?
Ich bin gespannt
Liebe Grüße
Halle Luja


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