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Ergebnis 11 bis 12 von 12
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13.11.2011, 20:27
AW: Möchte mich von den vater meines sohnes trennen ...
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...Und es ist gar nicht Großmut zu verzeihn,
Dass andere ganz anders als wir glauben...(Ringelnatz)
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13.11.2011, 20:57Inaktiver User
AW: Möchte mich von den vater meines sohnes trennen ...
Für außergerichtliche Anwaltskosten kann man Beratungshilfe beantragen
Im Beratungshilfegesetz (BerHG) ist geregelt, in welchen Fällen der Staat die Kosten für eine Rechtsberatung übernimmt. Der Antrag auf Beratungshilfe sollte nach Möglichkeit bereits vor dem Besuch beim Rechtsanwalt gestellt werden, weil der Ihnen dafür eventuell im Fall einer Ablehnung bereits eine Rechnung schickt. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht am Erstwohnsitz. Hier erhält man in der Rechtsantragsstelle die entsprechenden Formulare, die am besten auch wieder persönlich abgegeben werden, um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden. Dem Antrag sind Dokumente beizulegen, aus denen der Grund für die Rechtsstreitigkeit hervorgeht. Außerdem sind entsprechende Einkommens- und Ausgabennachweise zu erbringen. Beim Bezug von Hartz IV reicht der entsprechende Bescheid. Außerdem wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von zehn Euro erhoben, auf die allerdings im Einzelfall auch verzichtet werden kann.
Hier nachzulesen:
wer bezahlt den Rechtsanwalt




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