Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 12 von 12
  1. User Info Menu

    AW: Möchte mich von den vater meines sohnes trennen ...

    Zitat Zitat von Cassis Beitrag anzeigen
    Zum Arbeitsamt solltest du vorbereitet gehen. Eine Sozialberatung bei der Caritas, der Inneren Mission, Pro Familia oder Vamv (Verein alleinerziehender Väter und Mütter) wären ein erster Schritt.
    Oder frage beim Jugendamt nach dem Bezirkssozialarbeiter.
    Das sind alles Leute die dir durch den Antragsdschungel helfen können.
    Wenn du in München wohnst kann ich dir auch per PN ein paar Adressen geben.


    Öffentliche Rechtsberatung wäre auch eine Idee. Ich denke, Dir stünde auf jedenfall mehr, als die angebotenen 350 Euro zu. Sie würden ja neben der Unterhalstpflicht gegenüber eurem Sohn auch den Betreuungsunterhalt für Dich beinhalten.
    ----------------------------------------------------------------------------
    ...Und es ist gar nicht Großmut zu verzeihn,
    Dass andere ganz anders als wir glauben.
    ..(Ringelnatz)




  2. Inaktiver User

    AW: Möchte mich von den vater meines sohnes trennen ...

    Für außergerichtliche Anwaltskosten kann man Beratungshilfe beantragen

    Im Beratungshilfegesetz (BerHG) ist geregelt, in welchen Fällen der Staat die Kosten für eine Rechtsberatung übernimmt. Der Antrag auf Beratungshilfe sollte nach Möglichkeit bereits vor dem Besuch beim Rechtsanwalt gestellt werden, weil der Ihnen dafür eventuell im Fall einer Ablehnung bereits eine Rechnung schickt. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht am Erstwohnsitz. Hier erhält man in der Rechtsantragsstelle die entsprechenden Formulare, die am besten auch wieder persönlich abgegeben werden, um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden. Dem Antrag sind Dokumente beizulegen, aus denen der Grund für die Rechtsstreitigkeit hervorgeht. Außerdem sind entsprechende Einkommens- und Ausgabennachweise zu erbringen. Beim Bezug von Hartz IV reicht der entsprechende Bescheid. Außerdem wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von zehn Euro erhoben, auf die allerdings im Einzelfall auch verzichtet werden kann.
    Hier nachzulesen:
    wer bezahlt den Rechtsanwalt

Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •