Ich hoffe, du weißt, dass dann nicht nur geprüft wird, ob die Eltern des KV Unterhalt zahlen können, sondern auch bei DEINEN Eltern wird geprüft...
Würde ich mir gut überlegen, hätte bei uns für mächtig Ärger gesorgt...
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21.11.2011, 16:59Inaktiver User
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
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22.11.2011, 09:36
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
@grace.... das ist mir bewusst und mit meinen Eltern geklärt...
auch die sind der Meinung, dass wenn schon, dann alle Grosseltern mithelfen.... und den Ex-Schwiegereltern ist es egal, ob die Kinder Zahnspangen, Nachhilfe usw. bekommen... aber dem Sohn, der absichtlich arbeitslos ist, um nicht zahlen zu müssen, dann jeden Monat !! Geld geben
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22.11.2011, 10:25Inaktiver User
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
Wenn das geklärt ist, dann steht dem ja nichts im Wege!
Dann viel Erfolg!
Wäre denn bei den Eltern des KV etwas "zu holen"?
Arbeiten sie noch, sind sie Rentner?
Die Eltern des KV in unserem Fall lassen den Sohn auch umsonst wohnen u. kassieren die Miete von der ARGE. Aber beweiß das mal...
Offiziell ist auch noch eine Hypothek auf dem Haus, Geld bekämen wir nicht.
In der Realität wird zweimal jährlich für 6 Wo. nach Tunesien gereist u. Geld wird natürlich auch dem Sohn noch zusätzlich zugesteckt...
Es ist verdammt ungerecht, aber sie kommen alle damit durch...
Ich habe das Klagen jetzt dran gegeben. Das hat mich nur zusätzlich eine Menge Geld für Anwälte u. Gerichte gekostet, Geld gesehen habe ich hingegen keinen Cent.
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23.11.2011, 22:06
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
Hast du dich schon mal bei deinem zuständigen Jugendamt zum Thema Einrichtung einer "Beistandschaft" gem. § 1712 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB- erkundigt?
Die Beistandschaft (für das minderjährige Kind) ist in der Regel kostenlos.
Ich empfehle die Broschüre zur Beistandschaft, die leider nur noch als Download beim Bundesfamilienministerium abrufbar ist.Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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24.11.2011, 08:47Inaktiver User
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
Ja, das ist im Prinzip eine gute Sache.
Nur wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen...
Ich glaube nicht, dass mein Ex nochmal etwas anderes macht, als Hartz 4 zu beziehen...
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25.11.2011, 09:27
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
... meiner wird auch ein Looser bleiben.... ich werde jetzt einen Antrag auf PKH stellen und der wird sicher abgelehnt werden, da ich 5,-€ über einer Grenze liege mit meinem Einkommen.... dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht und ich werde aufgeben... ich hoffe, ich kann mich damit abfinden..... einfacher wäre es sicher, wenn er aus meinem Leben verschwinden würde, aber meine Kinder sind regelmässig bei ihm und er lässt sich als Superpapi feiern ....
hat nicht mal ein Geschenk zu Weihnachten und Geburtstag für die Beiden....
aber ohne ihren Vater wollen und können meine Beiden dann auch nicht....
.... ich wünschte er wäre einfach weg, das wäre für alle am Besten, da er einfach ein so schlechter Mensch ist
Am schlimmsten ist, dass Leute, die genau wissen, dass er nicht für seine Kinder aufkommen WILL, ihm auf die Schulter klopfen und kein Mensch da Anstoss nimmt.... was für eine Welt.... und die arbeitende Bevölkerung kommt für so etwas auf....
ach alles mist....
Euch allen ein schönes WE und einen gemütlichen 1. Advent...
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13.12.2011, 15:06
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
Hallo Nela,
DU musst anders vorgehen.
Der KV kann zwar den Betrag des KU als einkommensmindernd angeben, aber er muss es nicht,
solange er nicht mehr als H4 bezieht. Zwingen kannst Du ihn nicht.
Aber:
Du kannst versuchen seinen eigenen Unterhaltsbedarf zu drücken, denn wenn er aufgrund der Arbeitsstelle 160,-- Euro als Freibetrag über H4 hat (und den hat er aufgrund seiner Beschäftigung), kannst Du an dieses Geld heran kommen.
Du sollstest d r i n g e n d eine Beistandschaft bei JA einrichten, das kostet Dich keinen Cent und dort kann Dir geholfen werden.
Alternativ:
Prozeßkostenhilfe bekommt das Kind, nicht Du.
Du bist nur gesetzlicher Vertreter des Kindes und ich glaube kaum, dass Dein Einkommen so hoch ist, dass Du für Dein Kind in Vorleistung gehen musst.
Lass den Kopf nicht hängen.
Gruß
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14.12.2011, 11:26
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
Liebe Agraffe, danke für Deine Antwort

Leider ist es so, dass ich inzwischen zwei Job´s mache und denke, dass ich damit über dem Satz liege, aber soll ich diesen nun hinschmeissen? Das geht gar nicht.... denn die Erfolglosigkeit ist quasi schon vorprogrammiert. Im Januar werde ich nochmal mit meiner Anwältin sprechen, wenn die Prozesskostenhilfe durchkommen sollte.
Ansonsten gebe ich nun wohl auf.... ich kann nun langsam einfach nicht mehr...
Beistandschaft habe ich bereits beantragt, wurde aber schriftlich an meinen Anwalt verwiesen, weil die es aufgrund hohen Arbeitsaufkommens nicht schaffen würden, etwas für uns zu tun ... vielleicht versuche ich es sonst nochmal so rum....
aber erst im nächsten Jahr
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15.12.2011, 16:41
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
Hallo Nela,
ich halte es trotzdem für fraglich, ob Du Deinem Kind ohne KU vom KV überhaupt Prozeßkostenvorschußpflichtig und -fähig bist.
Hast Du denn alles soweit mit angegeben?
Versicherungsbeiträge, Fahrten zur Arbeitsstelle, evtl. Kinderbetreuungskosten wegen Deiner Arbeit,
evtl. Nachhilfe .... .
Wenn ich so lese, dass Du nun versuchst Unterhalt bei den Großeltern zu bekommen, solltest Du Dich zunächst einmal selbst näher mit der Thematik beschäftigen.
Nach dem Vater bist Du als Mutter als nächstes für das Kind verantwortlich und erst wenn Du auch nichts hast, kommen die Großeltern dran.
Ein steiniger Weg liegt vor Dir ...
*Daumendrück*
Gruß
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21.12.2011, 10:35Inaktiver User
AW: Kindsvater ALG2 und Titel liegt vor---KU wird einkommensmindernd eingesetzt?
nela, lass dich nicht abwimmeln vom Jugendamt, die müssen was für dich tun. Schon alleine, weil du ja deine Anwältin sicher bezahlen musst. Prozesskostenhilfe bekommen deine Kinder, die bekommen die sicher, weil ja ohne Unterhalt kein eigenes Einkommen.
Ich hab das alles durch, erst bei mir, dann mit meiner Schwester. Bei meiner Schwester wollte sich das Jugendamt mit dem Verweis auf den Anwalt auch aus der Affaire ziehen. Hab ich ihnen nicht durchgehen lassen. Dann haben die ein halbes Jahr gebraucht, um vor dem Familiengericht zu klagen. Und das auch nur, weil ich ihnen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und ihrerseits mit einer Klage wegen Untätigkeit gedroht habe.
Nicht aufgeben!!!!!


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