nach meinem thread vom Juni:
meine Tochter, 18, ist jetzt ausgezogen, das Jugendamt hat einen Unterhaltsanspruch von 670 festgelegt. Davon wird das Kindergeld abgezogen, die restlichen 486 wurden auf die beiden Elternteile aufgeteilt, mein Anteil sind 230.
Die Ferien endeten am 31.7., offiziell.
Sie hatte sich um eine Ausbildungsstelle gekümmert, hat im August Praktikum dort gemacht, hätte am 1. September angefangen, am 29. August ist alles geplatzt.
Zur Zeit macht sie nichts, sucht nach einer Praktikumsstelle. In unserer Gegend will sie sich nicht auf noch offene Ausbildungsstellen bewerben, da die ihr Zeugnis der 11. Klasse sehen wollen, die hat sie nicht geschafft.
Ihr Realabschlußzeugnis war gut.
Nun stehe ich vor der Tatsache, dass das Kindergeld nicht mehr weiter gezahlt wird. Bisher wurde es mir - im Öffentlichen Dienst - direkt ausgezahlt, ich habe ihr gesagt, für die Zukunft muß sie sich beim Arbeitsamt selber kümmern. Ich sehe mich nicht in der Lage, den Unterhalt zu zahlen. Gesetzlich gesehen muß ich das auch nicht, da sie ja keine Ausbildung macht.
Vor allem stehe ich im Moment vor einem "zwischenmenschlichen" (?) Dilemma.... Meine Kosten laufen alle weiter, auch wenn sie ausgezogen ist, alle Zuschüsse fallen weg....
Ich hätte einfach gerne Eure Kommentare
Danke!
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Thema: Unterhalt für Volljährige
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15.09.2011, 10:30
Unterhalt für Volljährige
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15.09.2011, 10:40
AW: Unterhalt für Volljährige
Hallo,
manchmal kann es hart sein, die eigenen Kinder wachrütteln zu müssen...,aber es gehört wohl zum Erwachsenwerden dazu.
Es kann m.M. nach nicht verkehrt sein, wenn Deine Tochter, die ja auch durch ihren Auszug signalisiert, dass sie glaubt nun auf eigenen Beinen stehen zu können, auch dafür gerade steht und unternimmt, was nötig ist...
Wenn sie glaubt, keine Bewerbungen schreiben zu müssen, dann muss sie sich halt anderweitig kümmern, aber doch bitte nicht auf Kosten der Eltern.
LG
Lucy
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15.09.2011, 13:07
AW: Unterhalt für Volljährige
Hallo,
Deine Tochter schon zwei Wochen, nachdem sie ihre Ausbildungsstelle verloren hat, darauf zu verweisen, dass Du keinen Unterhalt zahlen möchtest, weil sie nicht in Ausbildung ist, finde ich ziemlich hart. Und auch unterhaltsrechtlich nicht in Ordnung - sie kann sich eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle im Moment ja nicht schnitzen. Du bist auch während einer Orientierungsphase unterhaltspflichtig.
Ich würde sie darauf hinweisen, dass Du bis Ende November den Unterhalt bezahlst, dann aber nur (soweit das unter Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung noch erforderlich ist), wenn sie in Ausbildung ist. D.h. sie hat bis dahin Zeit, entweder eine Ausbildungsstelle oder aber einen Job zu finden, mit dem sie sich selbst finanzieren kann.
So oder so solltest Du Dich Deiner grundsätzlichen Unterhaltspflicht für Deine Tochter bewusst sein und Deinen Lebenszuschnitt entsprechend anpassen, wenn das nötig ist (d.h. ggf. umziehen). Der errechnete Unterhalt geht davon aus, dass Dir Dein Selbstbehalt und damit ein Existenzminimum bleibt.
Mandelblüte
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15.09.2011, 14:16
AW: Unterhalt für Volljährige
Aus welchem Grund hat es denn nicht mit der Ausbildung ab Anfang September geklappt?
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16.09.2011, 08:40
AW: Unterhalt für Volljährige
Sie wußte seit Februar, daß sie die Schule nicht schafft.
Sie hat sich insgesamt etwa auf 4 Stellen beworben. Seit April war sie auf die eine Stelle fixiert. Sie hat dort 2x Praktikum gemacht, nach dem ersten Mal war doch keine Stelle frei, dann ist jemand abgesprungen: ein Vertrag war noch nicht unterschrieben.
Korrekt ist es dort sicher nicht gelaufen.
Das Problem ist auch, daß die Berufsschule bereits angefangen hat und natürlich daher auch zeitlicher Druck entsteht....
Und sie hat sehr gute Ansätze gemacht, hat Firmen angerufen usw., richtig gut, und sich dann doch nicht beworben, weil sie nicht will, dass die ihr 11er Zeugnis sehen. Aber das ist doch nächstes Jahr auch nicht anders?!?
Ich bin mir meiner Unterhaltspflicht bewußt. sber ein bißchen muß sie schon beisteuern.....
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16.09.2011, 08:53Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige
Hat Deine Tochter nun eine eigene Wohnung oder ist sie irgendwo untergekommen?
Bist Du Dir sicher, dass Du keinen Unterhalt zahlen musst?
So ganz habe ich nicht verstanden, warum die Ausbildung nicht geklappt hat.
Ich bin der Meinung (aber sicher bin ich mir nicht), dass Du bei Nichtverschulden des Kindes (wegen der geplatzten Ausbildung) unterhaltspflichtig bist.
Ich bin der Meinung, wenn jemand mit 18 ausziehen möchte, dann muss er auch zum Großteil für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Dass man etwas beisteuert als Elternteil, ist selbstverständlich.
Wenn Not am Mann ist.
Aber nicht dafür, weil der 18jährige meint, er braucht seine Freiheit und die lasse ich mir fesch von meinen Eltern finanzieren.
Einerseits ist nun eine Person aus Deinem Haushalt weg, für den Du nicht mehr aufkommen musst.
Das Geld wird nur irgendwie verlagert.
Wie sieht es denn im OeD aus, wenn das Kindergeld nicht mehr direkt an Dich gezahlt wird? Entfallen dann auch die anderen familienbezogenen Zulagen? Da Du ja noch unterhaltspflichtig bist?
Ausbildung, Schule und eigene Wohnung halte ich persönlich für fast unmöglich. Zuviele Baustellen für einen jungen Menschen.
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16.09.2011, 09:00Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige
du hast eine unterhaltspflicht- und sie hat die gesetzliche verpflichtung im rahmen ihrer möglichkeiten für ihren unterhalt zu sorgen.
wenn sie nichts tut, keine bewerbungen abschickt, bei der arge nicht arbeitssuchend gemeldet ist- hat sie keinen rechtlichen anspruch auf unterhalt.
(beide töchter sind über 18 und ich arbeite auch im öffentlichen dienst)
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16.09.2011, 09:06
AW: Unterhalt für Volljährige
Hi,
wo hast Du Dich denn da über Deine Rechte informiert??
Das Kindergeld fällt nicht sofort weg, es gibt auch da Übergangsfristen. Du wirst noch eine ganze Weile unterhaltspflichtig bleiben, solange Deine Tochter sucht und eine Richtung hat. Ich kenne eine junge Frau, die über ein Jahr Praktikum gemacht hat (unbezahlt), um danach eine Schule zu machen (die sie nicht genommen hat). Sie bekam das komplette Jahr ihren Unterhalt weiter und wohnte auch nicht mehr zuhause. Wobei Deiner Tochter evt. zugemutet werden kann, dass sie wieder bei Dir einzieht. Das ändert aber nicht viel an ihrem Unterhaltsanspruch, Du könntest dann nur die Kosten, die Dir entstehen, wieder bei ihr einfordern.
Also informiere Dich mal ein bisschen besser, Deine Tochter ist 18, volljährig, aber noch längst nicht erwachsen und hat ja offenkundig auch einiges getan, um eine Ausbildung zu bekommen.
Ihr jetzt gleich Geld streichen zu wollen, ist rechtlich nicht haltbar und menschlich verkneife ich mir lieber meinen Kommentar.
amazone
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16.09.2011, 09:27
AW: Unterhalt für Volljährige
Sie hat ein Zimmer in einer WG
Erschlagen bin ich im Moment, weil
mir diesen Monat das zuviel ausgezahlte Kindergeld vom letzten Monat abgezogen wird und ich Panik bekomme, dass ich von dem Rest den Unterhalt noch leisten soll, außerdem fällt der Zuschlag weg und
sie immer wieder Gründe findet, nicht zum ARbeitsamt zu gehen und die Bewerbungen schleifen lässt
Ich will ihr doch den Unterhalt nicht radikal streichen, ich stehe hier im Moment eher hilflos. Ich versuche einfach, von ihrer Erwartungshaltung Abstand zu gewinnen, daß ich für alles in die Bresche zu springen habe.
Ja, es gibt Übergangsfristen: aber bei mir wird z.B. die Kindergeldzahlung eingestellt, solange sie sich nicht ausbildungssuchend meldet, solche REalitäten versuche ich immer wieder, zu vermitteln...
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16.09.2011, 09:31Inaktiver User
AW: Unterhalt für Volljährige
hallo brunhilde, die rückzahlung des kindergeldes- oh ja. das kenne ich.
mein arbeitgeber hat sich auf ratenzahlung eingelassen.
hole dir rechtssicherheit. frage mal bei caritas, pro familia, frauenbüro nach- wegen kostengünstiger rechtsberatung im fach familienrecht.
da ich im rahmen der scheidung eh einen anwalt hatte- hat er mir da geholfen.
die junge frau hat nicht nur rechte- sie hat auch pflichten!


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