@bettyblu
du musst dir im klaren sein, dass ihm der wunsch nach aufenthaltserlaubnis von den behörden unterstellt werden wird. darauf muss er / müsst ihr euch einstellen.
auch weil er zum zeitpunkt der geburt so blauäugig war.
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Ergebnis 61 bis 65 von 65
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29.07.2011, 07:41
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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29.07.2011, 10:15
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
die Behörden, also zunächst Konsulat bzw. Botschaft, haben auch die Rechte des Kindes zu wahren, also das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und Unterhaltes- bzw. Erbrechte.
Dein Freund sollte dort auch darlegen, dass er bereit und in der Lage ist, Unterhalt für das Kind zu zahlen.
Die Botschaft wird den Vorgang an das Jugendamt am letzten gemeldeten Wohnsitz der Mutter weiterleiten.
Dann wird das JA mit ihr Kontakt aufnehmen. Möglicherweise wird er selbst bis nach der Vaterschaftsfeststellung keinen direkten Kontakt haben.
Chris
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29.07.2011, 13:56
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Danke, Chris
das ist das, was ich wissen wollte!
Wie das Procedere ist.
Betty
"Wir wussten nicht, dass es unmöglich ist, deshalb haben wir es geschafft!" (Jean Cocteau)
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29.07.2011, 13:59Inaktiver User
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30.07.2011, 14:24
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
nö,
werd jetzt wohl doch erstmal Chris Ratschlag folgen...Betty
"Wir wussten nicht, dass es unmöglich ist, deshalb haben wir es geschafft!" (Jean Cocteau)


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