@Mandelblüte: Du hast sicher recht, es gibt aber auch eine Klientel, die eher keine staatlichen Leistungen bezieht, sondern von Gelegenheitsjobs lebt (ohne Lohnsteuerkarte). Mit der hatte ich/wir zu tun. Die sind dann schwieriger aufzutreiben. Allerdings haben wir die Firma aufgrund der geringen Menge nicht beauftragt, sondern Google, Facebook und das Telefon bemüht, mit gutem Erfolg. Als möglicherweise nicht deutsch sprechender Ausländer hat man da aber sicher größere Hürden.
Grüße
Kate
Antworten
Ergebnis 51 bis 60 von 65
-
28.07.2011, 08:53
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
-
28.07.2011, 17:13
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
diese Klientel kenne ich natürlich auch. Aber da hilft einem der Wohnsitz in der Regel auch nicht viel, um tatsächlich an Geld zu kommen.
Mandelblüte
-
28.07.2011, 19:52
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Ja, genauso st es
er WILL KEINE Aufenthaltserlaubni WEGEN des Kindes
er will auch NICHT in Deutschland leben...
er möchte lediglich als Vater eingetragen sein und seinen Pflichten nach kommen, also zahlen.
Falls die Mutter partout keinen Umgasng möchte, wird er dem zustimmen und dies aktzeptieren...
dann eben zahlen ohne Umgang zu haben...
ihm gehts aber einzig erstmal drum, dass er offiziell auch der Vater ist und das Kind ihn später finden kann, es das möchte...
Und dazu weiß er nicht recht was er wo wie tun soll/kann...Betty
"Wir wussten nicht, dass es unmöglich ist, deshalb haben wir es geschafft!" (Jean Cocteau)
-
28.07.2011, 19:55
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
er ist davon ausgegangen dass sie ihn eingetragen hat beim amt
er war bei der Geburt dabei
war in Deutschlasnd
spricht aber kein Deutsch
und ein paar Tage nach der Geburt meldete Sie das Kind an....
er ging davon aus, dass sie ihn in den Formularen eingetragen hat.
Hat erst nach seiner Rückkehr nach Spanien erfahren dass das nicht so ist, nachdem sie den Kontakt abgebrochen hat...seitdem versucht er Kontakt zu ihr aufzunehmen, sie zu inden...und weiß nicht was er tun soll/Kann.Betty
"Wir wussten nicht, dass es unmöglich ist, deshalb haben wir es geschafft!" (Jean Cocteau)
-
28.07.2011, 19:57
-
28.07.2011, 20:06
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
er war ja die ersten 2 Lebensmonate noch bei seinem Sohn, dann musste er zurück, weil er nur ein 3 monats-Visum hatte...
er ging davon aus, dass er eingetagen wurde...vertraute der Mutter...
dann kam ihr Verschwinden, nachdem er abgereist war...
es dauerte 6-8 Wochen bis er realisierte, was überhaupt los ist ...da wa das Kind bereits 4-5 Monate alt...
und dann hat er erstmal versucht mit ihr anderweitig Kontakt aufzunehmen Über Facebook, Verwandte und Bekannte und sie zu suchen......seit ca 3-4 Monaten...
So kann halt etwas Zeit vergehn...finde das jetzt nicht besonders schwer zu verstehn...
höre aber bei euch allen so einen leichten vorwurfsvollen Ton heraus...
was ich seltsam und schade finde...
Mein Kumpel ist tieftraurig und ihm gerht s um das Wohl des Kindes und er hat Sehnsucht nach dem Kind, mit dem er 2 Monate erleben durfte...
Da ist ein Vater der die Entscheidung der Mutter akzeptiert aber wenigstens offiziell Vater sein möchte...was ist daran so schlimm?Betty
"Wir wussten nicht, dass es unmöglich ist, deshalb haben wir es geschafft!" (Jean Cocteau)
-
28.07.2011, 20:14Inaktiver User
-
29.07.2011, 01:26
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
und wieso ist es für mich glaubwürdig????
er hat nen job
er will nicht nach deutschland
definitiv
aber er will nicht dass sein kind nie erfährt wer sein vater ist
er will zahlen
und er will eingetragen sein
nicht mehr notfalls
und das finde ich, ist sein gutes Rechtzund dabei möcht ich ihm helfen...
das ist mehr als manch deutscher Mann für sein Kind tun will und kann...
ich kenn so viele deutsche Männer, die sich aus der Affäre ziehen...
warum wird allen Ausländern direkt unehrlichkeit vorgeworfen, wenn sie Verantwortung übernehmen möchten für ein Kind, das sie gezeugt haben, mit dem sie aber nicht leben wollen und können???
da werd ich echt sauer...
auch eure skepsis hier, find ich echt seltsam
ich such Rat, wie ich ihm helfen kann, daher werd ich schon geprüft haben, was seine wirklichen Beweggründe sind...
und ihr kloppt trotzdem dauernd rein und unterstellt weiterhin dass er nur ne Aufenthaltserlaubnis will etc. P.p.
Manno
also: falls jemand noch hilfreiche Tipps hat, was wir tun könnten /er tun sollte...was wichtig ist für die Ämter etc. ,
freu ich mich über Posts und Statements
dankeGeändert von Bettyblu (29.07.2011 um 01:35 Uhr)
Betty
"Wir wussten nicht, dass es unmöglich ist, deshalb haben wir es geschafft!" (Jean Cocteau)
-
29.07.2011, 02:06
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Liebe Betty, DIR unterstellt ja auch niemand unlautere Beweggruende...
nur rein rechnerisch stimmts ja vorne und hinten nicht.
Die Schwangerschaft dauerte aber schon 9 Monate? Und danach war er noch 2 Monate bei seinem Sohn?
Und dann lief das 3 Monats visum ab? hu?
Und er versucht, das Kind zu finden und offiziell Papa zu sein nur aus rein ethischen Gruenden?
Und FREIWILLIG zu zahlen?
Also, sei nicht boese, solche Vaeter gibts doch gar nicht...
-
29.07.2011, 07:35Inaktiver User
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
das was er rechtlich tun kann-------------- botschaft und konsulat.
ansonsten kam eine grundsatzdiskussion über einwohnermeldeamt und ausländerbehörde.
du möchtest dich da mit einbringen---------------- die ausländerbehörde, dagegen sind wir hier waisenkinder. (ich habe das amt schon hinter mir)


Zitieren

