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26.07.2011, 20:49
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
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26.07.2011, 20:50Inaktiver User
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
die erfahrung: das es, wenn eine informationssperre vorliegt, es eben in diesem staat nicht so einfach ist die adresse herauszubekommen.
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26.07.2011, 20:52
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
das ist eine Selbstverständlichkeit.
Und nichts anderes habe ich geschrieben.
Mandelblüte
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26.07.2011, 20:56Inaktiver User
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
ich hatte letztens im Gericht zu tun, dort gab es eine riesige Anzeigetafel mit Urteilen und Beschlüssen, die veröffentlicht werden, weil die Betreffenden untergetaucht sind. Unter anderem auch mehrere Scheidungen.
Und im Arbeitsamt war es ähnlich. Grosses schwarzes Brett, darauf namentlich genannte Klienten, deren Bezüge eingestellt werden, weil ihre Anschrift nicht zu ermitteln war.
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27.07.2011, 07:44
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
ich fasse mal zusammen:
der vater stammt aus einem nicht-eu-land und wohnt jetzt in spanien. er ist nicht in die geburtsurkunde eingetragen und hat weder vor oder nach der geburt versucht eine vaterschaftsanerkennung zu bekommen.
diese will er jetzt, weil er auch umgang mit dem kind möchte. aber die mutter ist unbekannt verzogen.
es wurde angeraten die botschaft oder das konsulat aufzusuchen, um sich dort beraten zu lassen.
er wird einen anwalt brauchen, um vor gericht seine vaterschaft anerkennen zu lassen. da dies ein verfahren gegen das kind ist, muss das jugendamt eingeschaltet werden, wenn das kind minderjährig ist, denn die stellen einen verfahrensbeistand für das kind.
das verfahren findet am wohnort des kindes statt.
@mandelblüte
ich weiß, dass bei schuldnern so verfahren wird, wie du es beschrieben hast. aber bei vaterschaftsanerkennung habe ich zweifel, dass das auf gleichem wege geschehen kann. auch weil es ja die 2jährige verjährung gibt. d. h. ist ein vater anerkannt, hat er nur 2jahre zeit die vaterschaft anzufechten, ansonsten ist er rechtlich der vater, auch wenn er es genetisch nicht ist und ist somit unterhaltspflichtig und das kind ist erbberechtigt.
lange rede kurzer sinn:
er muss den aufenthaltsort des kindes wissen, damit das verfahren für das kind korrekt verlaufen kann. sollte eine sperre beim einwohnermeldeamt vorliegen, wird es noch schwieriger werden.
es kann sein, dass ihm unlautere gründe unterstellt werden. er wäre nicht der erste, der auf diesem wege versucht hat, an eine aufenthaltsgenehmigung zu kommen.
für mich bleibt (mal wieder) das fazit: wer seine vaterschaft wahrnehmen möchte muss sich während der schwangerschaft informieren und hier seine rechte einfordern. alles was nicht zeitnah geschieht ist kompliziert.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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27.07.2011, 09:38
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
da für eine Vaterschaftsfeststellung normalerweise ein Gentest notwendig ist, glaube ich nicht, dass das Gericht darauf verzichten würde, wenn der Aufenthaltsort des Kindes nicht bekannt ist und der Test nicht vorgenommen werden kann. Ansonsten müssten doch mehrere Zeugen aufmarschieren, die bestätigen, dass die Mutter zugegeben hat, dass der Betreffende der Vater ist. Ob das ausreichen würde? Ich glaub's nicht.
Übrigens, zu den Meldeämtern: auf die Idee, unbekannt zu verziehen und sich am neuen Wohnort nicht zu melden, kommen schon einige. Das kann ins Leere laufen. Wenn ich wirklich jemand finden wollte, der über die Schiene nicht aufzutreiben ist, würde ich mir eine große Inkassofirma suchen und da einen Suchauftrag geben. Da wollten uns einmal welche ihre Dienstleistungen verkaufen - ich habe Bauklötze gestaunt, über welche Daten die verfügen. Telefonanbieter, Versandhandel etc., das war ein üppiger Bestand. Wenn man wirklich nicht gefunden werden will, muss man schon sehr aufpassen, um keine elektronische Spur zu hinterlassen.
Ich nehme an, dass sich die Mutter finden lässt, wenn man für Anwalt etc. das nötige Geld hat - dann hätte man es auch für Unterhaltszahlungen...
Grüße
Kate
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27.07.2011, 10:17
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Wenn dem Vater erst nach 10 Monaten einfällt, dass er eingetragen werden möchte, finde ich das schon recht seltsam...
Die Osterglocke
Wer nicht sagt, was er will, kriegt es auch nicht.
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27.07.2011, 10:49
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27.07.2011, 12:57
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
in nicht wenigen Fällen findet man "Verschollene" auch selbst - googlen, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Arbeitgeber, ....
Unbekannt verziehen tut erstmal so gut wie keiner (geht ja auch nicht - man kann sich nicht abmelden, ohne sich anzumelden, es sei denn, man geht offiziell ins Ausland), sondern man zieht um, ohne sich umzumelden. Dann kann der, der die Person sucht, eine "Berichtigung des Datenbestandes" veranlassen und das Einwohnermeldeamt setzt die Person auf "unbekannt". Dann muss man oft nur abwarten - ab diesem Zeitpunkt bekommt der "Unbekannte" keine staatlichen Leistungen mehr und sei es nur (früher) eine Lohnsteuerkarte. Die meisten unbekannt Verzogenen melden sich früher oder später wieder an. Hoffentlich nicht unter einer Scheinadresse...
Mandelblüte
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27.07.2011, 16:59Inaktiver User



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