Hallo,
guckst Du in § 185 ZPO:
Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn
1. der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
2. ...
Man tut also gut dran, ab und an in den Bundesanzeiger zu schauen (*Ironie* was ich jede Woche tue)
Grundsätzlich ein wichtiges Instrument - ansonsten verstecken sich Schuldner einfach, bis die Verjährung eingetreten ist.
In diesem Fall hatte ich dabei aber auch ein Störgefühl - und ja, bei Abstammungssachen gibt es Sonderregelungen in §§ 177, 169 FamFG, die ich spontan aber auch nicht so recht verstehe.
Aber ich denke auch, dass er die Adresse der Kindsmutter herausbekommen wird - irgendeine alte Adresse wird ihm ja bekannt sein, wenn er ja auch bei der Geburt dabei war. Und über das Einwohnermeldeamt bekommt man dann für ein paar Euro die aktuelle Anschrift.
Mandelblüte
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Ergebnis 31 bis 40 von 65
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26.07.2011, 19:25
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
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26.07.2011, 19:28Inaktiver User
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26.07.2011, 20:29
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
zur Klarstellung: beim Einwohnermeldeamt bezahlt man irgendwas zwischen fünf und zehn Euro und bekommt dafür eine - offizielle - Auskunft.
Informationssperren sind so selten, dass ich mir darüber wirklich keine Gedanken machen würde.
Mandelblüte
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26.07.2011, 20:30Inaktiver User
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
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26.07.2011, 20:32
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26.07.2011, 20:34Inaktiver User
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
ich habe, als ich ging, eine informationssperre eintragen lassen und habe live beim einwohnermeldeamt mitbekommen- wie unselten das ist.
und ja, ich habe es auch über meinen anwalt "testen" lassen. granit war nichts dagegen.
dann sind die einwohnermeldeämter mit denen du bis dato zu tun hattest- nicht den schuss pulver wert.
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26.07.2011, 20:38
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
wie gesagt - nie erlebt.
EDIT: Sorry, in einem Fall mag eine Sperre vorgelegen haben. Aber die hat für mich keine Rolle gespielt, weil ich (verteidigte den Ehemann, der seine Frau geschlagen haben soll) ihr nichts zustellen wollte. Präzise formuliert habe ich nie erlebt, dass ich eine Auskunft haben wollte und die wegen einer Sperre nicht erhalten habe.
Was soll das mit der Qualität des Einwohnermeldeamts zu tun haben?
Mandelblüte
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26.07.2011, 20:40Inaktiver User
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
wenn eine informationssperre tatsächlich vorliegt- dürfen keine informationen, auch an keine anwaltskanzlei raus.
und wenn doch--------------- nun ja.
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26.07.2011, 20:44
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
Du willst mich offenbar nicht verstehen: ich habe unzählige EMA-Anfragen gestellt und nie eine Sperre erlebt. Hätte man mir mitgeteilt, dass es eine Sperre gibt, hätte ich den Teufel getan und irgendjemand vom Amt "überredet" oder bestochen. Was geht es mich als Anwältin an, wenn der Gegner nicht auffindbar ist?
Mandelblüte
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26.07.2011, 20:47Inaktiver User
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
hallo----------------------------------
du hast nocn keine informationssperren erlebt?
ich schon.





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