Oh, das habe ich übersehen, tut mir leid![]()
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Ergebnis 21 bis 30 von 65
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26.07.2011, 09:52
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
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26.07.2011, 11:06
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
wenn er zumindest eine alte Adresse der Mutter hat, kann er über das Einwohnermeldeamt die aktuelle Meldeanschrift herausfinden (dass dort eine Informationssperre eingetragen ist, halte ich für äußerst unwahrscheinlich).
Wenn er nicht weiss, wo die Mutter lebt, kann er Klage auf Feststellung der Vaterschaft erheben und diese öffentlich zustellen lassen (sie wird dann an der Gerichtstafel ausgehängt und im Bundesanzeiger veröffentlicht). Ich nehme mal an, dass, wenn die Kindsmutter sich dann nicht meldet und die Vaterschaft damit auch nicht bestreitet, es zu keiner Beweisaufnahme über die Vaterschaft kommt, sondern antragsgemäß die Vaterschaft festgestellt wird. Aber ich bin keine Familienrechtlerin.
Inwieweit die Jugendämter unterstützen, weiss ich leider nicht.
Mandelblüte
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26.07.2011, 13:08
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Vielleicht - die Frage ist, was es bringt. Einen Aufenthaltstitel würde in dem Fall, dass die Vaterschaft zwar festgestellt ist, der Aufenthaltsort des Kindes aber nicht bekannt, bestimmt nicht erteilt werden.
Grüße
Kate
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26.07.2011, 15:07
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Ich bin auch kein Jurist, aber eine derartige Verfahrensweise wäre eine mehr als fragwürdige Rechtspraxis! Wer schaut denn ständig nach, ob etwas über/für ihn im Bundesanzeiger veröffentlicht wird? Da hätte man ja in kürzester Zeit eine ganze Väterschar für ein Kind am Hacken, wäre das geltendes Recht – kann ich mir beim besten Wille nicht vorstellen!

Andernfalls rate ich jeder deutschen Mutter, künftig die Bundesanzeiger und Gerichtstafelaushänge regelmäßig akribisch zu studieren.
Netuser
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26.07.2011, 16:46
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Jott, warum nicht einen Detektiv engagieren, der die Mutter sucht?
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26.07.2011, 16:52
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Wenn er sich einen Anwalt nimmt, kann dieser locker gemäß (z.B. §34 Meldegesetz NRW) Meldegesetz seine Auskünfte kriegen.
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26.07.2011, 17:00
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Warum gleich so kompliziert??
Wenn eine Adresse der Mutter bekannt ist, kann man sich (mind. in Bayern und vermutlich auch in anderen BL) eine Meldeauskunft über das Internet besorgen.
Kostet ein paar Euro, dürfte aber der schnellste und billigste Weg sein, erstmal die Adresse der Mutter zu erfahren.
Dann kann man immer noch schauen, was Sinn macht. Wobei ich durchaus auch nicht ganz glauben kann, dass die Gründe des KV so uneigenützig sind, wenn er sich bis jetzt um nichts gekümmert hat.
Aber ich mag mich ja täuschen...
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26.07.2011, 19:20Inaktiver User
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26.07.2011, 19:22Inaktiver User
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
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26.07.2011, 19:22Inaktiver User


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