ich sehe das, wie Brighid ... da wäre ich auch vorsichtig, was mir da jemand erzählt und ob da nicht auch andere Interessen dahinterstecken ..
Gruß, B.
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26.07.2011, 07:56
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
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26.07.2011, 08:36
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
das erste Problem ist für ihn, dass er herausbekommt, wo sich die Mutter aufhält. Hier wird ihm - sorry - die deutsche Botschaft ganz sicher nicht helfen können/dürfen/wollen, da er erst einmal nur behauptet, der Vater des Kindes zu sein, er hat ja nichts Schriftliches. Und selbst wenn er das hätte, glaube ich nicht, dass die Botschaft das tun würde.
Ich sehe folgenden Weg (bei dem ich nur hoffen kann, dass er über ausreichende finanzielle Möglichkeiten verfügt): er wendet sich an eine Auskunftei, die herausbekommt, wo die Mutter ist, wenn er sonst keinen Erfolg hat (Eltern der Mutter, Freunde, Internet-Recherche etc.).
Dann muss er sich einen Anwalt suchen, der am zuständigen Amtsgericht (Gerichtsstand wird wahrscheinlich der Wohnort der Mutter sein) für ihn eine Klage auf Vaterschaftsfeststellung einreicht. Wird festgestellt, dass er der Vater ist, kann er wiederum gerichtlich sein Umgangsrecht erstreiten, wenn es die Mutter nicht freiwillig einräumt. Ab da muss er auch Unterhalt zahlen. Hat er kein Geld für Anwalt etc., wird es wohl schwierig. Ich glaube kaum, dass er Prozesskostenhilfe bekommen kann, wenn er nicht in Deutschland ansässig ist. Da müsste er sich aber genau erkundigen, vielleicht gibt es doch einen Weg.
Auf die Schnelle sehe ich die Sache so: er wird es vielleicht schaffen, die Vaterschaftsanerkennung zu bekommen. Wenn die Mutter allerdings keinen Umgang will, wird er es sehr schwer haben, denn bei nur gelegentlichen Besuchen findet sich immer etwas, warum es nun plötzlich und unvorhersehbar doch nichts wird mit dem Treffen (Kind krank, etwas anderes vor, etc. etc. etc.) Wenn man hier anfängt, wegen Umgangsvereitelung die Gerichte zu bemühen, aus dem Ausland und so: da braucht man gute Nerven und einen langen Atem. Aber vielleicht überlegt es sich die Mutter, wenn sie merkt, dass der Kindsvater wirklich am Kontakt interessiert ist.
Viel Glück,
Kate
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26.07.2011, 08:39Inaktiver User
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
und wenn die mutter seine vaterschaft abstreitet?
das wird dann zeit- und kostenintensiver.
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26.07.2011, 08:43
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Das gilt hier analog.Staatliche Behörden haben die Befugnis, missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen anzufechten, die nur einen Zweck verfolgen, nämlich dem Kind eine deutsche Staatsangehörigkeit und damit ihm und einem Elternteil den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.
Eine Anfechtung durch die Behörde darf nur dann erfolgen, wenn
•der Anerkennende nicht der biologische Vater des Kindes ist
•die Vaterschaftsanerkennung tatsächlich ausländerrechtliche Vorteile nach sich gezogen hat und
•zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder zum Zeitpunkt der Anerkennung bestanden hat. Eine sozial-familiäre Beziehung besteht, wenn der Anerkennende tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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26.07.2011, 08:52
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Hallo,
eine Klage vor dem Amtsgericht ist genau dann nötig, wenn die Mutter die Vaterschaft abstreitet. Dann ordnet das Gericht einen Test an, den sie nicht ablehnen kann. @Ophelius: der Fall verhält sich doch gerade umgekehrt, hier ist ja keine Vaterschaft anerkannt, gegen die eine Behörde vorgehen will (?)
Um ausländerrechtliche Fragen geht es hier wohl erstrangig nicht: wenn ich es richtig verstanden habe, möchte der Vater gar nicht dauerhaft in Deutschland leben, sondern nur besuchsweise kommen, um sein Kind zu sehen. Das kann er auch mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Staat des Schengen-Raums. Ist das so?
Denn wenn er wegen des Kindes eine Aufenthaltserlaubnis hier in D möchte, wird die Sache richtig kompliziert.
Viele Grüße
KateGeändert von kanglin (26.07.2011 um 08:58 Uhr) Grund: Ergänzung
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26.07.2011, 08:55Inaktiver User
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26.07.2011, 08:56Inaktiver User
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26.07.2011, 09:14
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
wenn er so aktiv war, warum hat er sich nicht vorher um seine rechte gekümmert? dass er nicht eingetragen wurde, liegt daran, dass er sich nicht gekümmert hat. sein unwissen wurde ihm hier zum verhängnis.Das Kind war Ergebnis einer 2 Wochen-bekanntschaft (Urlaub) aber immerhin war er ja bei der Geburt dabei und eben die zwei Lebenswochen des Kindes...
sie hat ihn aber wohl bewußt nicht als Vater angegeben, weil sie nicht wollte dass er "mitreden" kann/darf...
dein freund sollte, wenn er das alles durchziehen will, geld sparen. denn all das was u. a. von kanglin aufgelistet wurde, kostet geld.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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26.07.2011, 09:47
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Wenn er spanischer Staatsbürger ist, darf er sowieso in Deutschland leben und arbeiten, also glaube ich eher nicht, dass man ihm hier unterstellen muss, die anerkannte Vaterschaft nur wegen des Aufenthaltsrechts anzustreben.
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26.07.2011, 09:50
AW: Rechte: ausländischer Vater möchte Vaterschaftsanerkennung und Kontakt zu Kind -
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel


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