Hallo,
ich habe gerade zufälligerweise eine aktuelle Düsseldorfer Tabelle zur Einsicht bekommen und muss feststellen, dass der Unterhalt, der "damals" für mein Kind, gemäß des Einkommens des Kindsvaters festgelegt wurde erhöht wurde... Er müsste also jetzt 90 Euro mehr zahlen..
Im Januar rutscht mein Kind dann in die nächste Altersgruppe, was wiederum einen höheren Unterhalt bedeuten würde. Nur wie wird das geregelt? Muss ich dem Kindsvater sagen, er müsse mehr zahlen, oder wird er benachrichtigt????
Vielen Dank für Eure Hilfe...
LG Tusci
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Ergebnis 1 bis 10 von 27
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10.07.2011, 14:11
Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
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10.07.2011, 14:37Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
Wie lässt du denn den Kindesunterhalt "eintreiben"? Durch das Jugendamt (Beistandschaft)? Besitzt du einen Unterhaltstitel?
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10.07.2011, 15:04
AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
Der Unterhaltstitel ist vorhanden.. Er zahlt den Unterhalt monatlich.. also das muss ich dazu sagen. Kein Verzug, keine Kürzung..
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10.07.2011, 17:16Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
Wenn in dem Titel ein dynamischer Unterhalt festgelegt worden ist, dann kann dieser gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle angepasst werden. Wie es bei einer festen Unterhaltssumme läuft, weiß ich nicht. Ich würde an deiner Stelle zum Jugendamt gehen und mich dort entsprechend beraten lassen, inwiefern die Neuberechnung erfolgen wird. Zunächst musst du sicher vom Kindesvater die aktuellen Einkommensnachweise fordern müssen.
Viel Erfolg
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10.07.2011, 17:25
AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
Werd ich mal machen. Vielen Dank. Mir hat damals niemand was gesagt, wegen dynamischem Unterhalt..
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10.07.2011, 19:47Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
Ich habe eine Beistandschaft über das Jugendamt laufen. Auch die Unterhaltszahlung läuft über ein Jugendamtskonto. So brauche ich mich nicht groß um irgendwelche Dinge in dieser Hinsicht kümmern (bislang jedenfalls
).
Ob der Unterhalt dynamisch ist, siehst du daran, dass eine Prozentzahl benannt wird. Anpassungen dürfen in der Regel alle zwei Jahre erfolgen. Das gilt aber auch genauso für den Unterhaltspflichtigen, der vielleicht auf einmal weniger verdient.
Wäre schön, wenn du hier eine kurze Info schreibst, wie du auf dem JA beraten worden bist. Interessiert sicher auch andere!
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10.07.2011, 20:03
AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
Ja das werd ich auf alle Fälle tun.. Im Falle einer nicht vermerkten Dynamik - wie gesagt ich habe davon nie was gehört und wir waren gemeinsam beim JA wegen des Unterhaltstitels - kann es dann sein, dass mein Kind im Prinzip "Pech" hätte, wenn ihr Vater bei gleichgebliebenen Einkommensverhältnissen nicht mehr zahlen muss?
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11.07.2011, 11:09Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
Soviel ich weiß, ist es so, dass bei einem dynamischen Titel der Unterhaltsschuldner (also der Vater in diesem Falle) eigenständig seine Unterhaltszahlungen anpassen muss. Tut er dies nicht, kannst du bis zu einem Jahr rückwirkend den angepassten Unterhalt von ihm verlangen. Das wäre jetzt bei dir möglicherweise der Fall?!
Bei einem festen Titel musst du aktiv werden und die Anpassung einfordern. Du setzt den Unterhaltsschuldner damit in Verzug. Das ist wichtig, falls du per Gerichtsvollzieher eintreiben möchtest.
Aber bitte: Ich bin kein Anwalt
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11.07.2011, 11:27
AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
Um Himmels Willen, nein ich möchte Dich nicht an Aussagen binden...
Ich hab mir den Titel jetzt angeschaut und da steht nichts von Dynamik, sondern dass bis zum letzten Tag der jetzigen Unterhaltsgruppe, jener Unterhalt gezahlt wird. Für danach ist nichts nieder geschrieben, auch keine Anpassung.. Da muss ich wohl mal nachhaken.
Also wenn, dann liegt es in meinem Interesse das Ganze ruhig zu lösen. Rosenkrieg lehne ich ab..
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05.01.2012, 19:42Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe
Hallo Tusci,
dein Beitrag ist nun schon eine Weile her, aber ich hätte gern gewußt, wie die Sache mit der Neuberechnung ausgegangen ist. Ich bin selbst davon betroffen, leider macht der Vater meiner Kids keine Angaben zum Einkommen und so muß ich wohl den gerichtlichen Weg beschreiten
Schönen Abend, sonnenschein32


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