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  1. Moderation

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    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn in dem Titel ein dynamischer Unterhalt festgelegt worden ist, dann kann dieser gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle angepasst werden. Wie es bei einer festen Unterhaltssumme läuft, weiß ich nicht. Ich würde an deiner Stelle zum Jugendamt gehen und mich dort entsprechend beraten lassen, inwiefern die Neuberechnung erfolgen wird. Zunächst musst du sicher vom Kindesvater die aktuellen Einkommensnachweise fordern müssen.

    Viel Erfolg
    Einkommensnachweise brauchst du, wenn du meinst, dass er in einer anderen Stufe wäre. Das andere ist die Altersklasse der Kinder. Teile deinem Ex doch einfach mit, dass das Kind ab xxx in der anderen Altersklasse ist und deshalb der Unterhalt in Höhe von yyy zu überweisen ist. Dann siehst du ja, ob und wenn ja wie er reagiert.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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  2. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    Hallo skirbifax,

    ich hätte gern gewußt, ob das verbindlich ist und wo ich das als gedruckten Text finde? Denn dann bräuchte ich nämlich nur eine Aufforderung für den höheren KU ausdrucken und wegschicken an den KV. Das würde die Sache erheblich erleichtern .

    Liebe Grüße, sonnenschein32

  3. Moderation

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    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    In der Düsseldorfer Tabelle sind die Sätze. Die kannst du ihm ja ausdrucken und beilegen. Einen Vordruck gibt es vielleicht, ich habe es mit 4 bis 5 Sätzen selbst formuliert.
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  4. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    Danke, die hab ich auch gelesen. Aber es steht auch darunter, daß sie nicht rechtsverbindlich ist. Einen Titel hab ich schon, leider ohne Dynamik T

  5. Moderation

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    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Danke, die hab ich auch gelesen. Aber es steht auch darunter, daß sie nicht rechtsverbindlich ist. Einen Titel hab ich schon, leider ohne Dynamik T
    Einfach probieren - klagen kannst du immer noch. Die Düsseldorfer Tabelle ist auch nicht rechtsverbindlich, die
    Familiengerichte richten sich aber alle danach.
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  6. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    Vielen Dank für dein Post, jetzt gehts mir viel besser

    Ich werde den KV dann mal anschreiben und sehen, was passiert.

    Schönes Wochenende, liebe Grüße,

    sonnenschein32

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    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    Hallo Euch allen,

    ich möchte mich gern bei Euch melden, was bei der Unterhaltssache raus kam. Ich habe mit dem Papa gesprochen und ihn schon einmal vorbereitet. Dann rief ich das Jugendamt an und bekam Unterlagen zugeschickt. Er musste eine Erklärung ausfüllen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, seine letzten 12 Lohnnachweise abgeben und nun wird gerade neu berechnet. Er hat sogar drauf verzichtet, einen laufenden Kredit anzugeben, damit sein Kind dadurch nicht benachteiligt wird.

    Viele Grüße Tusci

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    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    Es freut mich zu lesen, dass es auch solche Papas gibt.
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
    Alles wird gut
    Lieber groß gemustert, als keinkarriert

    BVB
    Cuba oder Kuba

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    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    Zitat Zitat von Tusci Beitrag anzeigen
    Hallo Euch allen,

    Er hat sogar drauf verzichtet, einen laufenden Kredit anzugeben, damit sein Kind dadurch nicht benachteiligt wird.

    Viele Grüße Tusci
    Hallo Tusci;

    Ich möchte deine Freude über den Vater und das Verhältnis zu ihm nicht schmälern. Aber wenn der Kredit nicht während der Partnerschaft oder schon zuvor bestand, wird er eh nicht angerechnet. Also zumindest nicht Unterhaltsmindernd.

    Gruß Weldon

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    AW: Kindesunterhalt ... Frage wegen neuer Altersgruppe

    Und noch mal was zur Stufe, die neben dem Alter laut Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt wird: wenn der Mann für nur ein Kind Unterhalt zahlt, wird er eine Stufe höher eingestuft, muss also (wenn der Eigenbehalt nicht angetastet wird) dann mehr zahlen.

    Bei mir wurde jetzt grade der Unterhalt ausgerechnet, nachdem wir das vorher immer so ausgemacht hatten, er sich jetzt aber geweigert hatte, Einkommensnachweise zu bringen. Dabei wurde er auch noch eine Stufe hochgesetzt...
    Die Osterglocke

    Wer nicht sagt, was er will, kriegt es auch nicht.

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