Mein Exmann hat die Zahlung vor drei Monaten eingestellt. Er hatte noch nicht mal so viel gezahlt, wie nach dem das geringsten Einkommen nach der Düsseldorfer Tabelle. Jetzt zahlt er überhaupt nichts mehr, die umsätze seien zu schlecht,
Was muss ich tun?
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05.07.2011, 22:16
Unterhalt bei Selbständigkeit
da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
Lieber groß gemustert, als keinkarriert
BVB 
Cuba oder Kuba
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05.07.2011, 22:39Inaktiver User
AW: Unterhalt bei Selbständigkeit
Hat er denn mal sein Einkommen offen legen müssen? Erzählen kann man ja viel...
Hast du einen Anwalt o. eine Beistandschaft beim Jugendamt?
Hast du eien Titel? Dann könntest du z.B. pfänden lassen.
LG
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06.07.2011, 12:08
AW: Unterhalt bei Selbständigkeit
Hallo, zunächst mal solltest du nicht alles glauben !
Danach lässt du dir einen BEratungstermin beim Jugendamt geben, alles wichtige erfährst du dort.
Solltest du einen Anwalt benötigen, nimm eine/n für Familienrecht!!
Selbstverständlich willst du seine Bilanzen sehen!!
Lass dir nix vormachen...Oh Cherie, du machst misch Haut von die Gans...
Einem Hörigen die Freiheit erklären zu wollen, ist wie die Quadratur des Kreises!
...das Geheimnis liegt in der Sauce...
Ich bin immer auf der Höhe, Herr Inspector!
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06.07.2011, 20:19
AW: Unterhalt bei Selbständigkeit
Hab beim Jugendamt schon die Beistandschaft beantragt. Die haben ihn aufgefordert, eine Steuererklärung vorzulegen. Beim Jugendamt hab ich halt schon mal Unterhaltsvorschuß beantragt. Für einen Anwalt hab ich leider kein Geld. Diese Erfahrung musste ich bei meiner Scheidung schon machen. Da bekommt man dann zwar erst die Kosten übernommen, muss dann aber ans Gericht zurück zahlen.
Und, meine damalige Anwältin, war leider ein totaler Fehlgriff. Beim Urteil wurde noch nicht mal irgendwas wegen des Unterhaltes geregelt. Als ich bei ihr nachfragte meinte sie: der ist doch selbständig, seien sie froh, dass er zahlt.
Jetzt zahlt er nichts mehr und die Anwältin hat auch gleich gesagt, ich solle zum Jugendamt gehen, sonst hätte ich wieder Kosten, die ich nicht tragen könne.da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
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BVB 
Cuba oder Kuba
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07.07.2011, 08:18
AW: Unterhalt bei Selbständigkeit
Die Beistandschaft beim JA ist schon mal gut, allerdings arbeiten die jeweiligen Sachbearbeiter sehr unterschiedlich "motiviert".
Wie viel Kontakt hast Du denn zum KV?? Weisst Du, wie seine Verhältnisse tatsächlich aussehen??
Wenn Du Dir sicher bist, dass er genug Geld hätte und auch sonst eh keinen Kontakt zu ihm hast und damit die Beziehung der Kinder zum Vater nicht gefährden kannst: manchmal wirkt eine Anzeige bei der Polizei Wunder. Unterhaltspflichtverletzung nennt sich das. Die Staatsanwaltschaft muss nachforschen, ob Einkommen vorhanden wäre. Zieht oft mehr als ein Schreiben vom JA.
Ist aber wirklich nur in Fällen zu empfehlen, wo es keinen Kontakt gibt, weil der sonst u.U. komplett weg ist. Also nur im Notfall.
Lg, amazone
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07.07.2011, 08:49
AW: Unterhalt bei Selbständigkeit
Nee, das geht nicht.
Ich sehe ihn zwar nicht, aber meine Tochter sieht ihn zwei mal pro Woche.
Da holt er sie von der Schule ab, sie isst bei ihm, macht Hausaufgaben und dann bringt er sie zur Therapie, wo ich sie wieder abhole.
Während der Ferien meldet er sich nicht.
Aber, was macht man nicht alles für das Kind.
da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
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09.07.2011, 11:38
AW: Unterhalt bei Selbständigkeit
So schlecht ist sie überhaupt nicht.
Na klar sind die Staatsanwaltschaft hellauf begeistert, wenn die Anzeigenerstatterin, mangels Geld zur Prozessführung, des Staat für lau vor den Karren spannen möchte.
Echt, hier gibt es Beratung. Als Unterhaltsschuldner kann man da nur noch lächeln.Geändert von frank60 (09.07.2011 um 11:41 Uhr)
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09.07.2011, 13:34
AW: Unterhalt bei Selbständigkeit
Wenn Du zu den 25% Unterhaltspflichtigen gehörst, die sich ihrer Pflicht bewusst sind und für ihre Kinder zahlen, ist ja alles in Ordnung.
Bei den restlichen 75% finde ich es durchaus angebracht, im Namen der Kinder alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das den Kindern zustehende Geld auch zu bekommen.
Ich könnte kotzen, wenn ich einen Mann höre, der selbständig ist und leider, leider kein Geld mehr für seine Kinder hat. Selbstverständlich immer erst ganz plötzlich nach der Trennung. Weil er leider nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Oder leider, leider erst mal Schulden machen musste und dadurch um alle Verpflichtungen herum kommt.
Wenn Du das gut findest, dann lächel ruhig weiter.
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10.07.2011, 16:41
AW: Unterhalt bei Selbständigkeit
Ich gehörte zu den 25% Unterhaltspflichtigen und wurde trotzdem angezeigt und juristisch verfolgt, weil der Unterhalt unangemessen niedrig gewesen ist, jedenfalls nach Meinung der Mutter und später der Tochter.
Eine Richterin hat dieser Hetzjagd dann nach 4 Jahren ein Ende gesetzt.
Zurück blieben fünfstellige Schulden meiner Tochter an mich für Prozesskosten.
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10.07.2011, 19:15
AW: Unterhalt bei Selbständigkeit
Ich kenne das auch,bei mir war es genau so.


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