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    Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    Hallo zusammen,

    kaum habe ich in meinem letzten Beitrag unter "Kann der Vater einen Schulwechsel verweigern?" geschrieben das alles gut läuft, taucht wie auf Kommando das nächste Problem auf.

    Auch jetzt, nach gut 1 1/2 Jahren im neuen Wohnort, ca. 17 km vom alten Wohnort entfernt, verunsichert der Vater meinen Sohn neuerdings wieder mit Kommentaren, das der im nächsten Jahr fällige Wechsel auf die weiterführende Schule im alten Wohnort zu erfolgen hat.
    Mein Sohn (9 Jahre alt) ist damit nicht einverstanden, möchte im neuen Ort auf die weiterführende Schule, hat dies auch seinem Papa mitgeteilt. Von ihm kommt dann nur die Bemerkung, ich hätte ihm das in den Mund gelegt.

    Kann mir jemand von euch sagen wie ich mit dieser Situation am besten umgehen soll? Bislang war das Verhältnis zum Ex eigentlich recht entspannt.

    Bin gespannt auf eure Nachrichten.

    Liebe Grüße von einer derzeit ratlosen
    Brabbel

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    AW: Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    Hallo Brabbel,

    ich hatte alle Schulwechsel alleine durchziehen können. Schließlich ist das Kind dort schulpflichtig, wo es wohnt. Lass dich nicht verunsichern.

    Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. (Søren Kierkegaard)

    Ein wahrer Freund ist der, der dein Lächeln sieht, aber weiß, dass deine Seele weint.

  3. Inaktiver User

    AW: Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    Hallo Brabbel

    Habt ihr geteiltes Sorgerecht, dann ist es leider so dass der Vater sehr wohl zustimmen muss, wenn ein Schulwechsel stattfinden soll.
    Nur wenn du alleine Sorgeberechtigt bist, kannst du auch alleine bestimmen auf welche Schule dein Kind gehen soll.

    lg

    Any

  4. Inaktiver User

    AW: Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    Zitat Zitat von Golda Beitrag anzeigen
    . Schließlich ist das Kind dort schulpflichtig, wo es wohnt.:
    in hessen ist nur die grundschule wohnort gebunden, die weiterführenden schulen nicht.

  5. VIP

    User Info Menu

    AW: Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    in hessen ist nur die grundschule wohnort gebunden, die weiterführenden schulen nicht.
    ja, aber die schulen haben auch einzugsgebiete. kinder aus den einzugsgebieten haben vorrang bzw. es gibt für 'auswärtige' nur eine begrenzte zahl an plätzen. selten wird es so gemacht, dass ein 'einzügler' zu gunsten eines 'auswärtigen' verzichten muss.
    hier gilt es zu klären, wie das in dem bundesland von brabbel gehandhabt wird.

    @brabbel
    kannst du mit dem vater sprechen? könnt ihr euch als eltern und sohn an einen tisch setzen? ich finde hier geht es um die wünsche des sohnes und um sein soziales leben.
    sollte dies nicht ohne äußere hilfe möglich sein, würde ich mit jemandem von außen kontakt aufnehmen, der hier den sohn unterstützt. das kann die klassenlehrerIn sein, jemand vom jugendamt oder kinderschutzbund.
    vielleicht kann auch jemand - nicht du oder dein jetziger partner - mit ihm die argumente für den schulbesuch am jetztigen wohnort zusammentragen. vielleicht jemand aus dem verein, ein onkel, eine tante.
    es geht um die wünsche des kindes. in diesem alter würden sie vor gericht gehört werden, ob sie bei mutter oder vater leben wollen. ich finde, da kann man auch den schulwunsch berücksichtigen.

    wieso will der vater, dass der sohn den weiten weg auf sich nimmt? gibt es ein besonderes programm an der schule? wie stützt er seine argumentation?
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    AW: Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    Meine Tochter hat mit 17 das Gym gewechselt, das hiesige war fußläufig erreichbar, das, das sie nun besucht, ist mit Fahrerei verbunden. Der Vater war nicht hellauf begeistert, hat sich aber auch nicht dagegen gestemmt, zumal er wusste, dass ich die anfallenden Kosten von 60 € im Monat allein übernehmen würde . Sein einziges Argument zugunsten der "alten" Schule war, dass die Brüder diese bereits besucht hatten und es die billigste Lösung war (das fiel als Argument schon mal weg, s.o. ).

    Rein rechtlich (also bei gemeinsamem Sorgerecht) hat der Vater in der Tat ein Wörtchen mitzureden. Da kann man sich nur an einen Tisch setzen, alle Argumente vorbringen und hoffen, dass man einen Konsens erzielen kann. Sollte das nicht der Fall sein, müsste man einen Mediator (vielleicht hilft das Jugendamt weiter?) einschalten und allernötigstenfalls die Zustimmung einklagen

  7. Inaktiver User

    AW: Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    Zitat Zitat von Mocca Beitrag anzeigen
    Meine Tochter hat mit 17 das Gym gewechselt, das hiesige war fußläufig erreichbar, das, das sie nun besucht, ist mit Fahrerei verbunden.

    Rein rechtlich (also bei gemeinsamem Sorgerecht) hat der Vater in der Tat ein Wörtchen mitzureden. Da kann man sich nur an einen Tisch setzen, alle Argumente vorbringen und hoffen, dass man einen Konsens erzielen kann. Sollte das nicht der Fall sein, müsste man einen Mediator (vielleicht hilft das Jugendamt weiter?) einschalten und allernötigstenfalls die Zustimmung einklagen
    ...in vielen Fällen läuft der Amtsschimmel meist so langsam, dass die Kids im RL eher das Abitur in der Tasche haben, während sich die Erwachsenen am runden Tisch debattierend die Köpfe heißreden.

    Bei den Beiträgen wie hier von der Eröffnerin ist immer wieder dieselbe Situation zu erkennen: die Mutter hat alles geregelt, das Kind ist zufrieden, weil auf "seiner" Schule auch seine Freunde sind, was ihm persönlich vor dem strittigen Hintergrund der getrennten Eltern wichtiger scheint als der Lernstoff.
    Dann tritt der Vater auf mit den Argumenten aus seiner Sicht, was "das beste für den Jungen wäre" und es wird letztendlich nur der elterliche Konflikt über dieses Thema aufrecht erhalten und die Kids, in diesem Falle der Junge bleibt der Leidtragende.

    Die Mutter sollte sich sachlich mit dem Jugendamt "absichern", damit der Junge unbelastet dort zur Schule gehen kann, wo er lebt anstatt sich immer wieder vom Vater verunsichern zu lassen. So hat sie, wenns dann dazu kommt, auch schon vorsorglich genau die hinter sich, die sorgerechtlich im Ernstfall entscheiden...

  8. User Info Menu

    AW: Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    hallo,

    im ersten Moment mag es richtig sein, dass beide sorgeberechtigten bei einem schulwechsel zustimmen müssten, es geht allerdings auch anders.
    so geschehen bei meinem freund und seiner ex:
    er war mit schulwahl der ex wegen schulform und großer entfernung der schule zum wohnort nicht wirklich einverstanden und versuchte mehrfach in gesprächen herauszubekommen, warum ausgerechnet diese schule und weigerte sich zu unterschreiben, da keine wirklichen argumente für die schule kamen. Ein gemeinsames gespräch bei seinem therapeuten brachte keine einigung oder gar mal nur antworten auf seine fragen ( "ich will das so und finde das gut" war das einzige was kam), ein weiteres gespräch bei ihrer therapeutin später kam ein brief vom anwalt, dass er unterschreiben soll oder man einen vorläufigen gerichtlichen beschluss erwirken wird, damit das kind in der schule aufgenommen wird, gegen den er dann später noch gerichtlich vorgehen könnte.
    da das kind sehr unter dem streit gelitten hat (traurig, schlechtes zeugnis), hat mein freund dann sein schulisches sorgerecht abgelegt, um es nicht vor gericht austragen zu müssen und das kind nicht weiter zu belasten, was der mutter anscheinend egal war.
    Kurz um:
    wenn du willst, bekommst du es auch ohne unterschrift des vaters durch!

    lg

  9. Inaktiver User

    AW: Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Habt ihr geteiltes Sorgerecht, dann ist es leider so dass der Vater sehr wohl zustimmen muss, wenn ein Schulwechsel stattfinden soll.
    Nur wenn du alleine Sorgeberechtigt bist, kannst du auch alleine bestimmen auf welche Schule dein Kind gehen soll.
    Beim Schulwechsel meines Sohnes wurde gar nicht nach der Unterschrift des Vaters gefragt...und wir haben auch gemeinsames Sorgerecht.

  10. User Info Menu

    AW: Müssen beide Eltern einem Schulwechsel zustimmen?

    Stimmt, so war es bei uns auch... Und das, obwohl der Direktor der "neuen" Schule meinen Ex- Mann kennt und weiß, dass wir geschieden sind.

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