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  1. Inaktiver User

    Gemeinsames Sorgerecht

    Hallo,
    meine Schwester ist grad frisch getrennt mit 2 1/2jähriger Tochter.Sie war nicht verheiratetund hat das alleinige Sorgerecht.

    Sie ist 50 km zu ihrem Arbeitsort gezogen, damit sich ihr täglicher Arbeitsweg verkürzt, außerdem sind Wohnung und Kita Platz viel günstiger.

    In den ersten vier Wochen wurde vereinbart , daß der Vater die Kleine 14tägig bei sich hat, er verlangt, daß meine Schwester die Kleine bei ihm abliefert, (die 50 km Bahnfahrt ist für ihn UNZUMUTBAR) Inzwischen gibts täglich Gezerre ums Kind, er hat da keine Zeit, kann sie nur einen Tag behalten, usw. usf. Ein engagierter Vater ist für mich was Anderes.

    Nach den Papa WE ist die Kleine ganz durch den Wind, sie schlägt und tritt nach der Mama, schreit sie an, daß sie böse wäre und fing vor einer Woche an, sich selbst zu verletzen,(Windel runter und mit den Fingernägeln ganz tief in die Pobäckchen reingekratzt) dabei schreit sie wie am Spieß, bei mir (und meiner Schwester) läuten da die Alarmglocken.

    Seine Wohnverhältnisse sind etwas fragwürdig, seit er ausgezogen ist, wohnt er bei einer "Studienfreundin?", seine Möbel sind eingelagert,wenn man den Sätzen der Kleinen Glauben schenkt, hat er ne neue Freundin. Die Kleine hat kein eigenes Bett /zimmer o.ä. bei ihm. Die alte Wohnung wurde aufgelöst, er wollte sich die nicht leisten (er könnte allerdings, verdient nicht schlecht)

    Seit nunmehr zwei Wochen verlangt er in täglich drängenderen Mails das gemeinsame Sorgerecht, als Antwort auf die Frage "Warum?" kam "es wäre besser für ihn!".

    Nun wäre meine Frage
    Kann er das Sorgerecht einklagen? Er droht in den Mails damit!

    Wie sind Eure Erfahrungen mit dem gem. Sorgerecht? Aus meinem Bekanntenkreis höre ich wahre Gruselstories und alle raten unisono davon ab.

    Gruß NNMi
    Geändert von Inaktiver User (09.06.2011 um 12:35 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    deine schwester soll sofort mit dem für sie zuständigen jugendamt einen termin ausmachen.

    da sie ncht verheiratet waren- ist das gemeinsame sorgerecht nicht so einfach für ihn durchzusetzen.

    deine schwester soll alles aufschreiben, was bis jetzt vorgefallen ist und sich rechtliche unterstützung vom jugendamt holen, sich aufklären lassen über ihre rechte und auf eine evlt. bedrohung für das wohl und wehe der kleinen hinweisen.

    er kann ja klage einreichen- je nach seinen "verhältnissen" wird die klage überhaupt nicht angenommen oder abschlägig beschieden.

    ich bin immer dafür sich rechtssicherheit zu holen.

    jugendamt, caritas, pro familia, kinderschutzbund uws.

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Hallo Nichtnurmami,

    ich kann Dir leider nicht sagen, ob er es einklagen kann, denke aber, es wäre möglich.
    Es ihm freiwillig einzuräumen, davon kann ich (leider) nur abraten.
    Ich war verheiratet und deshalb wurde bei der Scheidung standardmäßig das gemeinsame Sorgerecht eingeräumt. Mein Ex kümmert sich auch nur die vereinbarten Wochenenden um seinen (inzwischen 11jährigen) Sohn.
    Sonst ist ihm eigentlich alles zu viel. Nie hat er Zeit. Und das, obwohl er sehr nah wohnt (fußläufig!!!).
    Für ein Kind finde ich klare Verhältnisse vor allem dann besser, wenn der Vater sich sowieso ständig drückt.
    Warum sollte er das gemeinsame Sorgerecht haben, wenn er sich ohnehin nicht um den Umgang schlägt.

    Deine Schwester müsste ihn bei allen wichtigen Belangen (Schulwahl, Umzug zb) in die Entscheidung einbeziehen.
    Wenn die zwei gut miteinander klarkämen und er sich ernsthaft um sein Kind kümmern würde, würde ich es einsehen. Da aber Deine Schwester die Aufgabe weitgehendst allein erfüllt - auf keinen Fall!
    Die Osterglocke

    Wer nicht sagt, was er will, kriegt es auch nicht.

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Hi,

    toller Typ

    Er kann das Sorgerecht beantragen, dafür muss er vor Gericht ziehen. Dort wird dann geprüft, was für das Kind das Beste ist, was für ihn das beste ist, interessiert kein Stück.

    Also, Kontakte zwischen Vater und Kind dokumentieren und gemütlich zurücklehnen. Mir ist zwar nicht ganz klar, warum er die Mutter unter Druck setzt, aber irgendeinen Grund wirds schon geben.

    Wäre nur hilfreich, bessere Argumente zu haben

    Lg, amazone

  5. Moderation

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Zitat Zitat von amazone41 Beitrag anzeigen
    Also, Kontakte zwischen Vater und Kind dokumentieren und gemütlich zurücklehnen.
    Ja, alles notieren, Telefonate, Gespräche, eingehaltene und abgesagte bzw. nicht eingehaltene Absprachen, wie die "Übergabe" des Kindes abgelaufen ist, Reaktion des Kindes ...
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
    3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum
    ------------------Hochzeit --------------------------Reisen

  6. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Ihr Lieben,
    vielen Dank für Eure Antworten!

    Das deckt sich im Wesentlichen mit dem, was ich ihr immer rate.

    Termin beim JA ist nächste Woche, die kümmern sich v.a. um Unterhalt/Titel usw. für's Kind. Außerdem geht sie noch zu ner Familienanwältin! Sorgerecht/Trennungsunterhalt usw.

    Was er damit bezweckt? Weiß ich auch nicht! Die Mails von ihm sind eine Abfolge von haltlosen Beschwerden und Anschuldigungen, u.a. sie hätte die Wohnung ausgeräumt,(erfolgte nach von ihm abgesegneter Inventarliste), sie hätte die Familie zerstört, usw. usf. Es wird wohl noch einige Akte in diesem Theater geben, seufz!!!

    LG NNMi

  7. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    was er damit bezweckt?


    sie unter druck zu setzen, macht auszuüben, sie zu demütigen. - warum? verletzter stolz, ohnmachtsgefühl, wut.


    aussage einer polizistin: der gefährlichste mann für eine frau ist der, den sie verlässt.

    sie ist weggezogen- hat sich aus seinem direkten einflussbereich entzogen. kann sein, dass du und der rest der familie auch noch "drankommt" weil ihr sie unterstützt und "ihm in den rücken fallt".

  8. VIP

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    natürlich kann er das gemeinsame sorgerecht einklagen. allerdings stellt sich die frage, warum er sich oder besser die beiden, sich nicht früher dafür entschieden haben. lebt ein paar zusammen, ist die entscheidung für ein gemeinsames sorgerecht leicht. das kann man sogar vor der geburt erledigen.

    sie ist nicht verpflichtet, ihm das kind zu bringen. ich habe schon von richtern formuliert gehört 'wer sein kind sehen will, der holt es auch ab'. im grunde ist es doch so: wenn sich beide verstehen, dann teilt man sich die wege. dann wird auch nicht rumgekrittelt, dass das kind kein eigenes bett hat. die beiden verstehen sich nicht und sie tragen ihren paarkonflikt über das kind aus. deshalb will er das gemeinsame sorgerecht.

    sie hat sich seinem einfluss entzogen, nun versucht er es über das kind.

    sollte es zu einem verfahren kommen, wäre ein verfahrensbeistand für das kind eine gute idee.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  9. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Zum Jugendamt gehen und Beistandschaft beantragen. Die helfen nicht nur bei der Eintreibung des Unterhalts sondern stehen der Mutter und dem Kind zur Seite, wenn es um Sachen wie Sorgerechtsklage geht. Gerne wird das auch mal abgewimmelt, meiner Schwester ist auch gesagt worden, sie seien nicht zuständig, sie solle sich doch einen Anwalt nehmen.
    Aber die müssen! Man muss sehr hartnäckig sein.

    Und ich würde das Kind auf keinen Fall dort abliefern. Wenn er sein Umgangsrecht wahrnehmen will, muss er die Kleine abholen. Und natürlich sind es Machtspielchen.

  10. User Info Menu

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Hm.

    Liebe Nichtnurmami

    Ich würde da gerne mal einen anderen Aspekt erwähnen... du schreibst, deine Schwester sei frisch getrennt und es klingt so, als habe sie sich von ihrem Freund getrennt. Ja?

    Ich finde, das ist immer eine sehr fragile Zeit, in der es wichtig ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich vor allem um Ruhe und Gelassenheit zu bemühen.
    Dem Mann ist seine Familie auseinander gebrochen. Er ist wütend, verletzt, traurig... vielleicht vermisst er deine Schwester, ziemlich sicher sein Kind. Auch wenn es gute Gründe für deine Schwester gab umzuziehen - auf ihn wirkt es wahrscheinlich so, als hätte sie ihm das Kind weg genommen.

    Dies ist eine Ausnahmesituation, in der sich Menschen oft sehr viel schlechter benehmen, als sie es im Normallfall tun - ob es die Frau ist, die über sich selber erschrickt weil sie das Auto ihres Ex und seiner Neuen anfährt oder der Mann, der mit Selbstmord droht, ob es die tief verletzte Mutter ist, die "Du wirst dein Kind nie wieder sehen!" schreit oder der Vater mit "Das wird dir noch Leid tun!"

    Deine Schwester hat das Recht auf ihrer Seite - sie muss ihm das Kind nicht zum Umgang hinfahren, das ist die Pflicht des Umgangsberechtigten (auch für die Kosten des Umgangs aufzukommen). Ich denke, gegen ihren Willen wird es auch schwer, das gemeinsame Sorgerecht durchzusetzen, vor allem, wenn sie den gesetzlichen Umgang fördert, wie sie es ja augenscheinlich tut.

    Aber: der Mann ist der Vater des Kindes und wird es auch bleiben. Wenn er gerade nicht in der Lage ist sich vernünftig zu verhalten wäre es schön, wenn deine Schwester es könnte. Sie muss keiner Sache zustimmen, die sie nicht möchte, gar nicht, aber vielleicht ein wenig Toleranz für den Vater ihres Kindes aufbringen?

    Übrigens: unter Umständen ist das auffällige Verhalten der Kleinen ein Zeichen ihrer Trauer über die Trennung? Die sich für sie am intensivsten bei der Übergabe manifestiert?

    Viele Grüsse

    annapaulemax
    The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware (Henry Miller)

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