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Thema: volljährig - zum Verzweifeln
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08.06.2011, 11:43
AW: volljährig - zum Verzweifeln
Geändert von Brunhilde99 (08.06.2011 um 13:39 Uhr)
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08.06.2011, 11:58
AW: volljährig - zum Verzweifeln
Also, das lief so: als sie 18 wurde hatte uns das Jugendamt einen Abschlusstermin vorgeschlagen. Freiwillig, für uns beide. Leider war ich am vereinbarten Termin krank.
Sie hat meiner Tochter gesagt, dass sie sie bei Bedarf bis 21 unterstützen werden. Dass sie ein Recht hat, den Unterhalt direkt von ihrem Vater zu bekommen und dass ich ihr gegenüber auch unterhaltspflichtig bin.
Seltsamerweise zahlt ihr Vater seitdem überpünktlich, sonst gab es schon viel Theater, obwohl das Jugendamt sich drum kümmert.
Und nach diesem Gespräch ist alles irgendwie gekippt. Schon gingen die Diskussionen los, wie das denn mit den Kosten wäre.
Also habe ich mich hingesetzt und angefangen zu rechnen.
Von einer Freundin weiß ich, dass sie beim Jugendamt war und alle Belege eingereicht hat und die dann ihren Anteil des Unterhaltes ausgerechnet hat.
Wie entstehen die hohen Kosten? Vor allem eben aus anteiligen Kosten, um die man sich die ganzen Jahre nicht geschert hat, die selbstverständlich waren. Sicher läuft ein Teil dieser Kosten auch weiter, wenn sie ausgezogen ist, dennoch entstehen sie aktuell für BEIDE. Dazu gehören:
Wohnung
Strom
Wasser
Heizung
Telefon
Versicherungen
Essen, hochgerechnet
Internet
Fahrkarte
sind aber auch größtenteils Kosten, die sie in Zukunft, wenn sie ausgezogen ist, selber aufbringen muss.
Kein Taschengeld oder Klamotten.
Es gab so viele Dinge, die selbstverständlich waren, die man niemals einrechnen würde. Aber wenn plötzlich die Erbsenzählerei anfängt, dann fragt man sich, wer die Geräte, die Reparaturen, den Urlaub, bezahlt?Geändert von Brunhilde99 (08.06.2011 um 12:44 Uhr)
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08.06.2011, 12:06
AW: volljährig - zum Verzweifeln
Wir versuchen es ja, beide. Ich will auch nicht sagen, dass sie "die Böse" ist. Ich habe mich mit meiner Kollegin, verheiratet, zwei Kinder, eben auch unterhalten. Wenn Du nicht dieses direkte Angebot bekommst - Unterhalt direkt, Eltern nachweispflichtig - dann entsteht die Erwartungshaltung nicht so schnell.
Das klingt alles ein bißchen so, als ob ich völlig versagt hätte oder wir ein grottenschlechtes Verhältnis hätten..... Aber eher ist es so, dass es schwierig ist, sich zu trennen.
Sie fing jetzt an, sich ein Zimmer zu suchen und hatte immer was mäkeln. Wir haben uns darüber unterhalten und es zeigte sich, dass sie natürlich auch Angst davor hat....
Aber Ausziehen ist auch IHRE Chance. Zu lernen, zurecht zukommen, sich sein Geld einzuteilen, aber eben selbständig zu sein!
Absolut ärgerlich und mehr als ein rotes Tuch ist ihr Freund, der meint, wir hätten es ja und es sei alles ihr Recht uns sie soll mal schön fordern.
Und ich sehe, dass sie ihm die Telefonrechnung bezahlt und die Fahrkarte - das geht nunmal im Hintergrund ab...
Aber sie weiß, zum Glück, dass sie NICHT mit ihm zusammen wohnen wird, weil sie dann bezahlt und er sich ausruht....
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08.06.2011, 13:23
AW: volljährig - zum Verzweifeln
Danke
so viele Infos. Schlauer bin ich deshalb auch nicht............
Situation bei Mir: Vater zahlt pünktlich, seltsamerweise bin ich aber seit die Kids 18 sind aus der Unterhaltszahlung raus.
Der Vater zahl jetzt zwar weniger an die Kids, dafür aber nach wie vor an mich, OBWOHL meine EU-Rente erhöht wurde.
Worüber ich mich aber eigentlich auskotzen wollte.
Ich habe mittlerweile eine JUristenphobie - Begründung:
Bei Stellung des Bafögantrages mußte ich/wir nachweisen, womit Sohn seine Sparguthaben verbraten hat.#
So weit so gut. Eine Exeltabelle war ihnen zu dürftig, sie wollten Belege sehen. Jeder der mit Behörden zu tun hat, weiß, was das heißt...........
Der Clou
Bei Tochter ist es genau umgekehrt. Ich muß ihre Ausbildungsversicherung (Dauersparen über 25 EUronen seit Jahr X
auflösen, ansonsten wird es ihr aufs Bafög angerechnet.............
Verkehrte Welt, bzw. Alltag einer Alleinerziehenden..............
Kroko
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08.06.2011, 13:54Inaktiver User
AW: volljährig - zum Verzweifeln
Liebe Brunhilde, ich kann das gut verstehen. Bei mir ist es ja ähnlich. Und wie schon ein anderer geschrieben hat: Gerade WENN das bisherige Verhältnis sehr eng gewesen ist, dann MUSS sich das Kind eigentlich mit lautem Knall trennen; denn die Bindung ist viel fester. Unabhängigkeit muss sein, aber sie muss auch erarbeitet sein, gelernt werden. Alles nicht so einfach. Nicht für die Kids, auch nicht für uns Eltern

Als ich meinem Sohn vorgerechnet hatte, was sein Anteil wäre, entschied er sich nach einigen Sekunden stante pede für die Naturalvariante
Aber wie gesagt: Ich kann das so durchziehen, weil der Junge als privilegiert Volljähriger gilt, da er sowohl noch die Schule besucht und eben in einer Bedarfsgemeinschaft mit mir lebt.
Deine Tochter hat ihre Schulausbildung abgeschlossen und nun das Recht, während der unmittelbar (!) anzuschließenden Berufsausbildung von dir Unterhalt zu erhalten. DU hast das Recht, regelmäßig von ihr den Nachweis zu erhalten, dass sie das auch tut.
Naja, du warst nicht dabei und weißt deshalb auch nicht, welcher der vermutlich sehr sachlichen Hinweise einfach nur "schön gedacht" bei deiner Tochter angekommen sind. Dass sie große Erwartungen hat, halte ich für normal. Genauso normal werden die Realitäten auf sie hereinprasseln. Aber an denen wird sie wachsen!!!
Wie wäre es denn mit einer WG? Da ist sie nicht ganz allein und gleichzeitig erziehen sich die jungen Leute schon gegenseitig.
Ich wünsch' dir ganz viel Kraft und vor allem Gelassenheit
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30.06.2011, 12:49
AW: volljährig - zum Verzweifeln
Bin heute wieder sehr empfindlich: ich hatte beim Jugendamt vor 14 Tagen wegen der Unterhaltsberechnung angefragt. Heute bekam ich Antwort, dass sie nur noch mit den Jugendlichen direkt reden und sie meiner Tochter dann ausrechnen können, was sie von mir zu bekommen hat.
Aber gerade das macht mich ja so wütend: dass ich nur noch dazu da bin, auszuführen und zu zahlen
Naja, man muß ja den Zorn mal loswerden......
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30.06.2011, 13:07
AW: volljährig - zum Verzweifeln
Aber das ist der Auslöser meiner Wut und auch der Grund, warum es im Alleinerziehenden-Forum steht:
Wie kann ich die Marschrichtung vorgeben, wenn vom Gesetz geregelt ist, dass ich unterhaltspflichtig bin. Wenn es heißt, sie sei volljährig. Ich fühle mich, als ob mir alle Hände gebunden sind....
Wir kamen vorher ganz gut miteinander aus, natürlich gab es von Zeit zu Zeit richtig Krach, aber mit dem 18. Geburtstag haben sich die "Fronten" verschoben. Ich komme mir seitdem so rechtlos vor.
natürlich hört man in Beratungsgesprächen das, was man hören will (ihr Gespräch beim Jugendamt), aber wer von uns wäre früher auf die Idee gekommen, einfach auszuziehen und die Eltern zahlen zu lassen? Da mußte man für diesen Schritt eben eigene Konsequenzen ziehen und mit viel weniger Geld auskommen oder jobben gehen.
Gut, das Gejammer hilft nichts, aber mich hat so maßlos erschreckt, dass ich gar nicht mehr gefragt werde....
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30.06.2011, 13:20
AW: volljährig - zum Verzweifeln
Vielleicht kommst Du ja aus einer intakten Familie.
Ich bin ein Scheidungskind und ich kann mich schon daran erinnern dass es Thema war als wir 18 Jahre alt waren, meine Schwestern studierten, ich war mit meiner ersten Ausbildung schon fertig ob der Papa jetzt mehr oder wer eigentlich weiterzahlen muß.
Eine meiner Schwesern studierte in Oberfranken, wir wohnen in Schwaben...da wurde geredet wer zahlt was und wie geht dass überhaupt.
Keine Frage war allerdings was ich bekommen könnte die eine Lehre abgeschlossen hat, von dem Gehalt nicht leben konnte und totzdem, ich nenn es vor die Tür gesetzt wurde.
Das Leben iss manchmal nicht so einfach.
Ich weiß es ist schwer aber nimm es an wie es kommt. Schau nicht Rückwärts und nicht zu weit nach vorn. Leb den Moment. Früher war es eben oft doch nochmal anderst...hilft aber nix wir leben im Jetzt+Heute.
Tja und Volljährige müssen eben nimmer fragen...aber auch die Konsequenzen alleine tragen.
LG
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02.07.2011, 13:58Inaktiver User
AW: volljährig - zum Verzweifeln
Ja, du bist deiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig. Der Grund ist: Sie ist bedürftig. Das heißt, dass sie nicht aus eigener Kraft ihren Unterhalt bestreiten kann. Deine Tochter hat auch keine Wahl, Brunhilde. Das könntest du dir vor Augen führen

ABER: Ich hatte es ja an anderer Stelle schon einmal erwähnt, dass Unterhalt nicht in jedem Falle Bar-Unterhalt bedeutet. In deinem Falle (wenn ich mich recht entsinne) darf es auch Naturalunterhalt sein. Außerdem finde ich, ihr solltet unbedingt das Gespräch suchen miteinander, in dem du deine Kosten aufdeckst und sie ihre Ansprüche. Sie muss ja auch regelmäßig nachweisen, dass sie überhaupt nocht bedürftig ist. Vielleicht schafft ihr es ja, euch auf sachlicher Ebene neu zu treffen?!
Ich schicke dir ganz viel Kraft zu



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