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  1. User Info Menu

    AW: Frust ablassen

    Zitat Zitat von Simplemind66 Beitrag anzeigen
    Es wird schlagartig anders, wenn sie auf eigenen Beinen steht.
    und wie meinst Du dass dies, auf eigenen Beinen stehn mein ich in dieser Situation so schnell passieren soll
    Der Weg dahin dürfte lang sein.
    Ausziehen heißt ja nicht auf eigenen Beinen stehn wenn ich vom Unterhalt der Eltern leb und selber zu faul bin was zu tun
    LG

  2. Inaktiver User

    AW: Frust ablassen

    Zitat Zitat von mutter Beitrag anzeigen
    wenn ich vom Unterhalt der Eltern leb und selber zu faul bin was zu tun
    LG
    das passiert nur, wenn dem "kind" der unterhalt ausreicht bzw. die schulbescheinigungen gegen unterhalt gezahlt werden.

    oder studienbescheinigung, oder ausbildungsbescheinigung. nach schulende muss ansonsten vorgelegt werden dass sie sich beim arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet hat- ansonsten besteht keine unterhaltspflicht. sagt das gesetz.

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    AW: Frust ablassen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    das passiert nur, wenn dem "kind" der unterhalt ausreicht bzw. die schulbescheinigungen gegen unterhalt gezahlt werden.

    oder studienbescheinigung, oder ausbildungsbescheinigung. nach schulende muss ansonsten vorgelegt werden dass sie sich beim arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet hat- ansonsten besteht keine unterhaltspflicht. sagt das gesetz.
    Ja ich versteh schon was Du meist.

    Nur
    1. wenn Sie als Schülerin auszieht werden die Eltern zahlen "müssen"
    und
    2. wenn Sie eine Lehrstelle hat wird ihr das Geld nicht reichen und die Eltern zahlen wieder.

    ...steht Sie als immer noch nciht auf eigenen Beinen

  4. Inaktiver User

    AW: volljährig - zum Verzweifeln

    und dann bist du auch nur bis zu einem bestimmten satz für sie finanziell verantwortlich.

    lasse dich doch nicht ins boxhorn jagen. erkundige dich. dann weisst du, was im "übelsten" fall auf dich zukommt.

  5. Inaktiver User

    AW: Frust ablassen

    Zitat Zitat von mutter Beitrag anzeigen
    Ja ich versteh schon was Du meist.

    Nur
    1. wenn Sie als Schülerin auszieht werden die Eltern zahlen "müssen"
    und
    2. wenn Sie eine Lehrstelle hat wird ihr das Geld nicht reichen und die Eltern zahlen wieder.

    ...steht Sie als immer noch nciht auf eigenen Beinen
    wenn sie es sich leisten kann auszuziehen mit dem was du ihr zahlen hättest- voila.

    wenn das geld der lehrstelle ihren gesetzlich festgelegten bedarf deckt- ist es dein privatvergnügen da noch zuschüsse zu leisten.

  6. Inaktiver User

    AW: volljährig - zum Verzweifeln

    Der Unterhalt kann auch, wenn das volljährige Kind noch zu Hause wohnt, in Naturalien erstattet werden. Er muss nicht bar erfolgen. Ich würde zunächst knallhart den Haushalt aufteilen mit allem drum und dran, auch den Stromkosten für die zu waschende Wäsche. Und wenn sie gehen will, na bitte - die laufenden Kosten hat sie trotzdem abzugeben. Wie im richtigen Leben auch.

    Da ich ein ganz ähnliches Problem mit meinem Großen habe (der aber noch nicht ganz volljährig ist), drehe ich schon eine ganze Weile an der Selbständigkeitsschraube Dabei habe ich festgestellt, dass das größte Problem meine eigene Laschheit ist. Immer wieder setze ich angedrohte Konsequenzen nicht durch. Wie soll da der Junge lernen, wie es ist, auf eigenen Beinen zu stehen? UND: Es fällt mir unglaublich schwer, ihn als Erwachsenen zu behandeln. Mit allem gebotenen Respekt! Seit ich mir da große Mühe gebe, stelle ich fest, dass seine Überreaktionen sehr viel weniger geworden sind.

    Vielleicht hilft dir das ja auch?
    Stell dir einfach vor, deine Tochter ist eine geschätzte Arbeitskollegin. Rede mit ihr wie du es mit der Kollegin tätest. Wird schwierig werden, aber lohnt sich sicher.


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    AW: Frust ablassen

    Zitat Zitat von mutter Beitrag anzeigen
    Ja ich versteh schon was Du meist.

    Nur
    1. wenn Sie als Schülerin auszieht werden die Eltern zahlen "müssen"
    und
    2. wenn Sie eine Lehrstelle hat wird ihr das Geld nicht reichen und die Eltern zahlen wieder.

    ...steht Sie als immer noch nciht auf eigenen Beinen
    Hallo,

    aber Deine Tochter ist gezwungen, etwas für ihren Lebensunterhalt zu tun:

    - entweder sie macht eine schulische oder sonstige Ausbildung und bekommt zusätzlich Unterhalt
    - oder sie verdient sich ihr Geld selbst.

    Mandelblüte

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    AW: Frust ablassen

    Zitat Zitat von mutter Beitrag anzeigen
    und wie meinst Du dass dies, auf eigenen Beinen stehn mein ich in dieser Situation so schnell passieren soll
    Der Weg dahin dürfte lang sein.
    Ausziehen heißt ja nicht auf eigenen Beinen stehn wenn ich vom Unterhalt der Eltern leb und selber zu faul bin was zu tun
    LG
    Manchmal müssen Kinder aus dem Nest.
    Um zu begreifen was selbstständiges Leben bedeutet.
    Sie wird das packen; besonders wenn sie ihre Mutter um Rat fragen kann.
    Sicher ist, das ihr Verhältnis sich bessern wird.

    Ich bin mit 19 Jahren von zuhause abgehauen:Realschulabschluß,abgebrochene Lehre,nur einen Praktikumsplatz mit Wohnmöglichkeit.

    Ich habs geschafft.
    Ganz allein ohne einen einzigen Pfennig von meinen Eltern.Selbst meine Schulbücher (1000DM) habe ich selber bezahlt.
    simplemind
    _____________________________________

    Freunde sind Gottes Entschuldigung für Verwandte
    George Bernhard Shaw
    4.6.18

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    AW: volljährig - zum Verzweifeln

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Unterhalt kann auch, wenn das volljährige Kind noch zu Hause wohnt, in Naturalien erstattet werden. Er muss nicht bar erfolgen. Ich würde zunächst knallhart den Haushalt aufteilen mit allem drum und dran, auch den Stromkosten für die zu waschende Wäsche. Und wenn sie gehen will, na bitte - die laufenden Kosten hat sie trotzdem abzugeben. Wie im richtigen Leben auch.

    Da ich ein ganz ähnliches Problem mit meinem Großen habe (der aber noch nicht ganz volljährig ist), drehe ich schon eine ganze Weile an der Selbständigkeitsschraube Dabei habe ich festgestellt, dass das größte Problem meine eigene Laschheit ist. Immer wieder setze ich angedrohte Konsequenzen nicht durch. Wie soll da der Junge lernen, wie es ist, auf eigenen Beinen zu stehen? UND: Es fällt mir unglaublich schwer, ihn als Erwachsenen zu behandeln. Mit allem gebotenen Respekt! Seit ich mir da große Mühe gebe, stelle ich fest, dass seine Überreaktionen sehr viel weniger geworden sind.

    Hier kommt aber auch das ewige Dilemma der Alleinerziehenden (und manch anderer auch): arbeitest Du, kommst Du nach Hause und bist erst mal geschafft. Und ärgerst Dich über das Chaos. Entweder kommt die sofortige Diskussion mit Deinem "Kind", auf die Du eigentlich gerade keinen Nerv hast, oder sie kommt nachts um 23 Uhr nachhause und meint, dann alles klären zu müssen..... Wie soll man immer konsequent bleiben, wenn man auf dem Zahnfleisch geht?

    Ich habe übrigens alle Kosten hochrechnen müssen, um nachzuweisen, dass ich ihr nicht auch noch Unterhalt zahlen muss, wenn sie zuhause wohnt. Dabei hat es mich fast umgehauen: ich kam auf 700 Euro monatliche Kosten, das hätte ich nie gedacht.

    Geärgert hat mich auch, dass ICH plötzlich immer nachweisen mußte, dass ich das Geld auch wirklich für SIE ausgebe. Aber wo kommt die Wohnung her, der Strom, das Internet, die Fahrkarte, das Essen.....?

    Trotzdem bin ich jetzt und hier schon ein ganzes Stück weitergekommen.
    Das mit der Notwendigkeit einer Ausbildung werde ich ihr noch mal näherbringen

    und mal sehen, ob sie es jetzt mit dem Ausziehen schafft. Zeitweise hat mich die Wut gepackt: da zieht sie über die Straße, ich muß das Zimmer bezahlen und nur, weil sie den Mülleimer nicht rausbringen und sich von mir nichts sagen lassen will.

    Die meisten ihrer Freunde kommen aus schwierigen Verhältnissen und wohnen betreut oder alleine und "dann muss eben das Amt zahlen" und wenn ich das sehe, bekomme ich eine maßlose Angst.

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    AW: volljährig - zum Verzweifeln

    Hallo,
    ich kann deine Wut und auch deine Hilflosigkeit total verstehn und nachvollziehn. es geht mir zwar etwas besser als dir (Tochter hat grad abi gemacht und ab august einen Lehrvertrag unterschrieben, wir streiten aber über die Höhe ihres "Kostgeldes"

    Zitat Zitat von Brunhilde99 Beitrag anzeigen

    Ich habe übrigens alle Kosten hochrechnen müssen, um nachzuweisen, dass ich ihr nicht auch noch Unterhalt zahlen muss, wenn sie zuhause wohnt. Dabei hat es mich fast umgehauen: ich kam auf 700 Euro monatliche Kosten, das hätte ich nie gedacht.

    Geärgert hat mich auch, dass ICH plötzlich immer nachweisen mußte, dass ich das Geld auch wirklich für SIE ausgebe. Aber wo kommt die Wohnung her, der Strom, das Internet, die Fahrkarte, das Essen.....?

    einen ähnlichen Plan versuche ich auch gerade aufzustellen. Wir wohnen im eigenen Haus, welches noch abbezahlt werden muss. kann ich da eigentich auch "fiktive Miete" ansetzen? Sie meint, die Kosten wie Abzahlung, Nebenkosten, Telefon usw könnte ich nicht auf sie umlegen, weil die ja sowieso entstehen.
    ach mann, wann wird das endlich besser.

    lg carmen

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