Hallo xanidae,
ich habe erste Gespräche über Änderungen soeben geführt. Da geht was. Mir ist gerade der Mt. Everest vom Herzen geplumpst!! (Morgen, das neue Beben in Tokio, das ist eine Falschmeldung, war nämlich nur ich!)
Kiga ist auch schon sehr früh zu Ende, aber in der Schule könnte ich vll was ändern.
Bei mehreren Kindern hier und täglich morgens nicht vorhersehbaren Aufträgen mag ich mich nur ungerne mit anderen verabreden/festlegen wg Fahrgemeinschaft/ wechselseitiger Betreuung etc.
Mein Ex wird ganz sicher nie etwas zahlen. Momentan ist vermutlich nicht leistungsfähig, macht eine Jahre dauernde Fortbildung. In ca. 2 Jahren ist sie vorbei, und ob er dann einen Job findet, sei dahingestellt. Bzw. ob er damit mehr verdient als den Selbstbehalt. Da wird ihm schon "zufällig" was gelingen. Er würde eher gerne Trennungsunterhalt von mir bekommen, aber offensichtlich hat niemand ihm geholfen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Also ist noch keine Forderung hier eingegangen. :)
Ist es empfehlenswert, einen Titel zu erwirken? Sein Job gibt nicht so viel her, selbst wenn er arbeitet. Letzte Arbeitsstelle, VZ und unbefristet, hat er wg. der Fortbildung gekündigt, was vor dem im Scheidungsprotokoll festgehaltenen Trennungsdatum liegt. De facto habe ich ihm die Trennung mitgeteilt, was er leugnet, und zwei Wochen später stand die Fortbildung auf Jahre hinaus fest.
Er weiß übrigens nicht, wann und wo und wie die Kinder betreut sind. Das ist ihm nicht sooo wichtig.
Auch wenn er stets das Gegenteil behauptet.
Grüße, bimmstein ;-)
Antworten
Ergebnis 31 bis 40 von 50
-
25.05.2011, 21:52
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
-
26.05.2011, 07:26
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
für die kinder solltest du schon einen titel erwirken. ich finde, das ist der job als elternteil, bei dem die kinder leben und gehört zur absicherung.
und ich denke nicht, dass du ehegattenunterhalt zahlen musst. hier gab es eine gesetzliche veränderung. es gibt sonderlösungen für - meist frauen - wenn diese während der ehe nicht gearbeitet und die kinder versorgt haben. denen wird oft ein übergangsunterhalt zugesprochen, bis sie arbeit gefunden haben.
waren beide eltern berufstätig und haben sich die betreuung geteilt, so fällt der ehegattenunterhalt weg. allerdings kommt zum kindesunterhalt ein anteil der kinderbetreuung, damit gesichert gearbeitet werden kann. dies gilt auch für die frauen mit übergangsunterhalt. sobald diese eine arbeit haben und die kinder betreut werden müssen, zahlt auch der vater einen anteil zur kinderbetreuung.
ich hoffe, dass du gute lösungen für deine situation findest.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
-
26.05.2011, 10:28Inaktiver User
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
Mir hat mal eine Alleinerziehende erzählt, dass sie allein deshalb versucht hat, einen Titel zu erwirken, um ihre Tochter später gegen Ansprüche des Vaters abzusichern. Ich kenne mich da nicht aus, aber es geht wohl um den Fall, wenn der Vater im Alter pflegebedürftig wird o.ä. und das Sozialamt sich an die Kinder wendet. Wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind nicht nachkommt, scheint es so zu sein, dass das Kind dann später auch nicht unterhaltspflichtig gegenüber dem Vater ist. Ich habe keine Ahnung, ob das so stimmt, finde ich aber noch ein weiteres Argument, um die Unterhaltsverpflichtung gerichtlich absichern zu lassen.
-
26.05.2011, 12:08
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
Ich gehöre auch zur "Pro-Titel" Fraktion

Aus dem einfachen Grund, dass jeder Titel 30 Jahre lang gültig ist. Sollte der Gute also irgendwann mal auf die Idee kommen, doch Geld verdienen zu wollen, kann man ihn jederzeit in die Pflicht nehmen. Gleiches gilt für Erbschaften, die er macht, etc. pp.
Ich persönlich würde nicht nur einen Titel erwirken, sondern im Zweifelsfall Strafanzeige stellen. Er muss sich als Vater um ein entsprechendes Einkommen bemühen und kann nicht einfach so Weiterbildungen betreiben, weil er gerade keinen Bock hat, seine Kinder zu unterhalten.
Geht gar nicht.
Es gibt leider Unmengen Männer, die keinen KU zahlen und ich denke, dass man das nicht einfach hinnehmen sollte.
-
26.05.2011, 22:20Inaktiver User
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
@ Wilhelma
Wie auch Xanidae schrieb, um die Betreuung kommen auch Väter nicht herum, Trennung hin oder her.
Schau mal ins BGB, § 1631, Inhalt und Grenzen der Personensorge:
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
@ Amazone
Ja, Strafanzeige ist ein gutes (zur Erhaltung eines wenn auch noch so winzigen "guten Verhältnisses" allerdings letztes) Mittel!
Eine mir bekannte junge Frau hat mit damals 16 Jahren Strafanzeige gegen ihren Vater gestellt, weil er ihr seit Jahren den Unterhalt schuldig blieb. Sie hat den Prozess gewonnen, eine üppige Nachzahlung erhalten und wurde auch im Studium angemessen unterstützt. Allerdings hat der Herr Papa jeden persönlichen Kontakt seither vehement abgelehnt. Er ist stinkbeleidigt und fühlt sich auch noch im Recht, schließlich wolle sie ihn ja nur ruinieren...
@ Bimmstein
Unbedingt einen Titel erwirken!!
Irgendwann wird er ja vielleicht einmal zu Geld kommen, dann kannst Du bzw. später die Kinder jederzeit Unterhalt einfordern.
Alles Gute,
Nellifer
-
26.05.2011, 22:48
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
Ein stabiles Umfeld gibt es hier übrigens. Sehr stabil, und mein Leben ist auch traditionell, ruhig, mit Moral und Werten. ;)
Das tut den Kindern offensichtlich gut.
Bislang habe ich noch keine Bemerkungen gehört über mein Dasein als AE, und die Kinder sind extrem gut integriert in ihrem Umfeld. Wir sind von wenigen Jahren zugezogen.
Mir würde es komisch erscheinen und ich müsste mich erst sehr dran gewöhnen, würde sich der Vater plötzlich an der Erziehung beteiligen sollen/wollen. Was sicher mit einer hoffentlich bald besser geregelten Umgangsregelung einher geht. Insgesamt ist es mir nach all den Jahren unter diesem Aspekt schon ganz recht, ´Alleinherrscher´ zu sein.
Um Titel usw. kümmere ich mich jetzt, da hatte ich vll einen Denkfehler gemacht. Ich dachte, es ist nichts zu holen momentan und später, wenn er arbeitet, werden die Karten neu gemischt.
Auch Umgangsregelung gehe ich nochmals an. Obwohl er zu denen gehört, bei denen es wohl nicht helfen wird.
Hoffen tue ich zwar, aber am Ende wird es so sein, dass er keine Zeit findet, es keine Termine gibt, und alles, alles, alles bleibt wie gehabt.
Gäbe es Termine mit ihm (Umgang), bedeuteten die dann wieder nur Stress: Er ist nicht verlässlich, und ich kann daher für seine Umgänge gar nichts planen. Schon gar keine Arbeitsaufträge annehmen, und muss ich aber dringend wieder. (Habe unsere Situation hier rekapituliert und etliches angedacht: Ich muss mehr arbeiten, aus verschiedenen Gründen! Von der Konto-Ebbe abgesehen.)
An dem Punkt drehe ich mich im Kreis, komme immer noch wieder zum Wunsch, den Umgang lieber ganz zu beenden, als mich und die Kinder durch ihn (seine vollkommene Untätigkeit) in den finanziellen Ruin stürzen zu lassen.
Nachdem Anfang der Woche mein absoluter Tiefpunkt erreicht war, geht es seit gestern Abend und dem ersten guten Gespräch wieder aufwärts!
Mal sehen, welche Lösungen es noch gibt!
:)
-
27.05.2011, 07:42
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
und genau das kannst du mit dem umgangsverfahren klären. dort werden klare absprachen getroffen und wenn diese nicht eingehalten werden, kann es so enden, dass er keinen umgang mehr zu seinen kindern bekommt. dies wird meist erst ohne gericht mit hilfe des jugendamtes versucht, wenn das nicht klappt: verfahren.Gäbe es Termine mit ihm (Umgang), bedeuteten die dann wieder nur Stress: Er ist nicht verlässlich, und ich kann daher für seine Umgänge gar nichts planen. Schon gar keine Arbeitsaufträge annehmen, und muss ich aber dringend wieder. (Habe unsere Situation hier rekapituliert und etliches angedacht: Ich muss mehr arbeiten, aus verschiedenen Gründen! Von der Konto-Ebbe abgesehen.)
An dem Punkt drehe ich mich im Kreis, komme immer noch wieder zum Wunsch, den Umgang lieber ganz zu beenden, als mich und die Kinder durch ihn (seine vollkommene Untätigkeit) in den finanziellen Ruin stürzen zu lassen.
d. h. du müsstest für einige zeit noch chaos hinnehmen, doch wenn er das vergeigt, dann weißt du, dass du von deiner seite alles für die kinder gemacht hast, um ihnen umgang zu ermöglichen. und ganz ehrlich: wenn er das nicht schnallt, dann ist ihm auch nicht weiter zu helfen.
ich habe einige gerichtsverfahren erlebt, wo das ganz klar festgelegt wurde und bei zuwiderhandlung eine geldstrafe drohte. bei den meisten hat das gewirkt, einer hat im verfahren auf den umgang verzichtet 'das sei es ihm nicht wert' (300€ bei vergeigtem termin).Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
-
27.05.2011, 09:19
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
Guten Morgen xanidae!

ok, das mache ich, allerallerletztmaligster Versuch. :)
Ja, ihm ist nicht zu helfen, das versuche ich auch nicht. Geht mir nur um die Kinder, die unter meinen spezifisch wiederkehrenden ´Nervenzusammenbrüchen´ auch leiden. Weniger unter der Absenz des Vaters.
Das Geld bzw. Geldstrafen (wenn´s dabei bleibt, die sind wohl nicht Haft umwandelbar, so weit ich weiß) ist ihm auch Schnurz, da er keines hat. Entweder er findet jemanden, der ihm was leiht, oder er bezahlt halt nicht. Sowas sieht er sehr leger.
Dieses Wochenende steht wieder trouble an, wie letztes Wochenende schon. Ich bin gespannt, aber wesentlich gelöster als lange.
LG, bimmstein
-
27.05.2011, 17:01Inaktiver User
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
Na, so einfach ist das auch wieder nicht.
Wenn er eine gerichtlich verfügte Strafe nicht zahlt, steht ganz schnell der Gerichtsvollzieher auf der Matte. Entweder er zahlt dann, oder es wird gepfändet, oder - wenn partout nichts zu holen ist - die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird angeordnet.
Wenn er sich dieser auch verweigert, wird ein Haftbefehl erlassen.
Wie auch immer, die Staatsanwaltschaft hat er am Hals, und das macht auf Dauer sicher keinen Spaß.
Abgesehen davon, dass er nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung lange brauchen wird, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Ob es ihm das wert ist?
Ich kenne einen Fall, auch wenn es da "nur" um normale Schulden ging, da war nach gerichtlicher Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung "ganz plötzlich" doch noch Geld da, die lange verweigerten finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Manchmal muss man hart bleiben!!
Viele Grüße,
Nellifer
-
27.05.2011, 20:27
AW: Umgang abbrechen weil zu unregelmäßig?
Hallo xanidae,
wie dicht bist du denn an diesen Verfahren dran? Irgendwo im Saal oder als ´Mitwirkerin´, oder vom Hörensagen?
Ich habe bsp. keine Kontakte und Erfahrungen und alles, was ich weiß, sind Erfahrungen von anderen Familien. Wer weiß, wieviel davon richtig wiedergegeben ist und wie herum es gedreht wurde.
Weil: meine ´Betrachtungen´ machen mir da im Durchschnitt echt wenig Hoffnung.
LG, bimmstein


Zitieren

