Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 12
  1. User Info Menu

    Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Fakten:
    Unter einem Dach inoffiziell getrennt irgendwas in 2005/2006
    Offiziell Getrennt seit 09/2007 (in beidseitigem Einverständnis...zu dem Zeitpunkt noch ohne "Dritte im Bunde")
    Seit 2008 auseinander-wohnend.


    ...wir wollten Freunde werden,Eltern bleiben...

    2009 Scheidung eingereicht (ich!)
    2010 geschieden wurden. (Scheidung hab ich alleine bezahlt)

    Gemeinsame Kinder leben bei mir,sind heut 14 und 17.

    Kindesunterhalt kommt vom Vater nur sporadisch und NIE der volle Mindestsatz.
    Das Vater-Söhne-Verhältnis wird immer bescheidener,da er sich null für ihr Leben interessiert,null dran teilnimmt...stets nur von sich spricht und nur sich sieht...leere Versprechungen macht usw.

    Ich bin da sehr um einen neutralen Standpunkt bemüht. Gelingt mir nicht immer,muss ich zugeben ...kann dann aber hinterher immer erkären (meinen Jungs!!),warum ich Sprüchetechnisch mich vielleicht Mal nicht ganz korrekt verhalten habe...

    Das Verhältnis zwischen mir und meinen Jungs ist super und auch absolut vertrauensvoll.
    Ebenso das Verhältnis von meinem Freund zu meinen Jungs...mit ihm besprechen sie auch mal Dinge,wofür eben ne Mutter "nicht taugt"

    Die Freundin ihres Vaters mögen sie "eigentlich"...wobei sie bei ihnen eher in Richtung "egal" tangiert...aber eben voll respektiert und akzeptiert wird.
    Ist wohl umgekehrt von ihr zu ihnen ähnlich...


    Vater lebt zur Untermiete bei seiner Lebenspartnerin und hat sich selbständig gemacht. Das Geschäftle läuft nicht so bombastisch...also zahlt er (mal wieder!) nicht den Kindesunterhalt...
    Das ist sein Lebensmotto.

    2008 hat er 3x KU gezahlt (je 400 Euro für beide zusammen)
    2009 fast ( ) regelmässig (520 Euro, wobei 2,5 Monate offen blieben...)
    2010 wieder 3 x (520 Euro)
    2011 von Januar bis April monatlich 520 Euro,weil ich da jeden Monat bettelte und gleichzeitig drohte...

    Ich verdien zuviel für PKH oder ähnliches (2000 netto)...aber zu dritt plus Altschulden aus der Ehe,die ich allein abzahle,das erklär ich weiter unten für die Interessierten...reichts trotzdem grad so zum Leben.

    Wenn ich nun KU einklagen "will"...dann muss ich mir nen Anwalt nehmen,den ich selbst nach Streitwert plus Mehrwertsteuer bezahlen muss,oder?

    Oder hilft trotz des "hohen" Teenie-Alters meiner Jungs hier noch das Jugendamt?

    Kann mein Ex sich als Unterhaltspflichtiger selbständig machen,sich um gar nix anderes bemühen...und dann einfahc nicht zahlen für seine Söhne?

    Wie ist das,wenn mein Sohn Ausbildungstechnisch ausziehen *muss* (weil wir "jottwide" wohnen und er mit Öffis niemals pünktlich zu seinen Arbeitszeiten hin- und herpendeln könnte,Führerschein und Auto für ihn ist leider überhaupt nicht drin)...muss dann ggf auch nur ich an den Grossen zuzahlen,weil dem Kindsvater im Zuge seiner Selbständigkeit nix bleibt als der reine Selbsterhalt?

    Nicht falsch verstehen,ich will meinen Jungs alles geben,was ich geben kann...aber ich wills einfach nicht mehr hinnehmen,das sich mein Ex-Vollpfosten finanziell aus allem rausstiehlt...und nun auch immer weniger bis eigentlich gar nicht mehr als Vater in ihrem Leben präsent ist...

    Wofür soll ich dann bitte schön noch auf Friede-Freude-Eierkuchen machen?

    Aber kann ich mir einen Gerichtsstreit leisten?
    Wie denn,wovon denn?
    Und lacht er sich dann erst recht ins Fäutchen,weil der arme Selbständige grad so am Selbsterhalt verdient und dann womöglich sogar ganz offiziell aus allem Zahlungsverpflichtungen raus ist?

    Rente muss ich ihm auch mal zahlen,weil ich während der Ehe immer verdient hab...und er sich mit Selbständigkeiten oder Gelegenheitsjobs über Wasser hielt.
    In den Selbständigkeiten machte er viele Schulden...ich Idiot nahm nen Kredit auf und glich diese Schulden aus,dann flog er aus der Krankenversicherung...ich stockte den Kredit auf und kaufte ihn da wieder rein...er nahm Geld von meinem Konto,überzog den Dispo...ich stockte den Kredit auf und glich aus (und entzog ihm die Kontovollmacht)...das Finanzamt stellte ne Nachforderung wegen seiner damaligen Selbständigkeit...ich stockte den Kredit auf und glich aus...er nahm sich nen teures Office-Handy samt Vertrag,ich zahlte usw.
    An diesem Kredit sitze ich noch einige Jahre alleine dran...aber okay,das ist meine eigene Schuld.

    Aber damit reicht mein Gehalt eben grad so zum Überleben aus ...ich leb gern,bin ein optimistischer,fröhlicher Mensch...eigentlich...aber so langsam geht mir doch auch mal die Puste aus...gepaart mit der Enttäschung,wie er als Vater [nicht] agiert...will ich nun endlich handeln...und mir das Recht zugestehen,wütend zu sein...

    Aber...wie verhalte ich mich also nun am schlausten bezüglich Kindesunterhalt?
    Nette Grüße,
    SVEA
    _________________________________
    Die wahre Jugend ist eine Eigenschaft, die sich nur mit den Jahren erwerben lässt.
    .
    Jean Cocteau

  2. User Info Menu

    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Hallo, also bei kindern unter 12 kann man sich ja Unterhaltsvorschuss vom JA holen. Auch wenn der KV wenig verdient oder arbeitslos ist, muss er die Schulden angeblich innerhalb von 30 Jahren zurückzahlen. (Ob das überall ist, weiss ich nicht)
    Wenn Kinder über 12 sind, oder das JA für 6 oder 7 JAhre den Vorschuss geleistet hat, hören diese Leistungen auf. Dann kann die Mutter zur Gemeinde gehen, die entweder einen Teil des Unterhalts übernehmen müssen oder alles. Der betrag ist mir nicht bekannt. Ich bin auch nicht sicher, ob es dann auch eine Altersgrenze gibt.
    Das Jugendamt kann entscheiden, dass ein Vater in der LAGE ist, mehr zu verdienen als er es tut, und ihm ein fiktives Einkommen dazurechenen, dementsprechend wird der Unterhaltssatz höher angerechnet, auch wenn der Vater nicht mehr arbeiten sollte.
    Du kannst Dir einen Anwalt nehmen, Gerichtsvollzieher schicken etc.
    Ob das gericht auch solche fiktiven Einkommen anrechnen können, weiss ich nicht.
    Aber es lohnt sich bestimmt, einen Anwalt auf zu suchen, und eine Beratung zu holen.
    Unter der Düsseldorfer Tabelle wirst Du sehen können, wieviel Unterhalt den Kindern zusteht,
    viel Glück...

  3. User Info Menu

    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Hallo,

    doofe Situation. Geh zum Jugendamt, die sind zuständig bis Kind 18 ist und kümmern sich auch um die Beitreibung. Ab dem 18. ist das Kind selber zuständig und muß sich darum kümmern, dass Vater zahlt.

    Wenn ein oder beide Kinder über 18 sind bist du auch barunterhaltspflichtig. Bei deinem Unterhaltsanteil werden aber deine Einkommensverhältnisse und deine Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sollte darüber noch ein Unterhaltsdefezit verbleiben, gibt es staatliche Hilfen.

    Lieben Gruß

    mariechen
    Wer nicht handelt, wird behandelt.
    (Gustav Heinemann)

    Erfahrung heißt gar nichts, man kann eine Sache auch 35 Jahre lang falsch machen
    (Kurt Tucholski)

  4. User Info Menu

    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Hallo svea,

    erster Ansprechpartner ist das JA, die können sich darum kümmern, dass der KU ausgerechnet wird und können, falls KV einverstanden ist, auch einen Titel über den berechneten Unterhalt schreiben.

    Hast Du einen Titel, kannst Du theoretisch monatlich den Gerichtsvollzieher schicken, wenn er nicht zahlt.

    Unterschreibt er den Titel beim JA nicht, musst Du klagen. Bzw. Du würdest im Namen Deiner Kinder klagen, sprich, PKH müsste den KINDERN gewährt werden, nicht Dir. Wenn die kein Vermögen haben, dürfte das kein Problem sein. Frage aber sicherheitshalber mal bei einem Anwalt nach.

    Im Prinzip dürften auch die Kosten beim Antragsgegner (KV) verbleiben, wenn eindeutig ist, dass er zahlen muss, es aber nicht tut.

    Bei Selbständigen bleiben nur leider viele Schlupflöcher, wie die sich arm rechnen können. Deshalb: gönn Dir eine Beratung erst beim JA (hartnäckig bleiben lohnt sich da meist), oder dann eben bei einem Anwalt.

    Und immer dran denken: das Geld ist für Deine Kinder, darauf würde ich nicht verzichten. Wobei man das Geld nachträglich nicht mehr fordern kann, wenn es keinen Titel gibt.

    Also, werd aktiv!

    Lg, amazone

    P.S.
    Ganz aus den Unterhaltsverpflichtungen raus kommt er nicht. Keine Angst! Ein Titel gilt 30 Jahre, irgendwann wird er schon wieder zu Geld kommen.

  5. User Info Menu

    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Zitat Zitat von Svea71 Beitrag anzeigen
    Fakten:
    Aber damit reicht mein Gehalt eben grad so zum Überleben aus ...ich leb gern,bin ein optimistischer,fröhlicher Mensch...eigentlich...aber so langsam geht mir doch auch mal die Puste aus...gepaart mit der Enttäschung,wie er als Vater [nicht] agiert...will ich nun endlich handeln...und mir das Recht zugestehen,wütend zu sein...

    Aber...wie verhalte ich mich also nun am schlausten bezüglich Kindesunterhalt?
    Hallo Svea,

    ich bekomme seit vielen Jahren vom Kindesvater keinen Kindesunterhalt mehr. Er macht es auf die typische Art: Firma an Göttergattin verkauft, wohnt zur Untermiete, sie verdient angeblich das Geld, er beantragte Berufsunfähigkeit, die aber abgelehnt wurde. Ich vermute, eine Allergie gegen das Arbeiten reicht nicht aus.

    Jugendamt: na ja. Familiengericht: na ja

    Das einzige, was ihm sein Leben seit einiger Zeit sehr ungemütlich gemacht hat, ist die Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.

    Auf Grund meiner ersten Strafanzeige wurde er rechtskräftig verurteilt und ist seitdem vorbestraft. Die zweite Anzeige wollte die Staatsanwaltschaft einstellen, da ich nicht nachweisen könnte, dass er nicht alles getan hätte, um Geld zu verdienen. Aber die Rechtslage ist eine ganz andere und deswegen mussten die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

    Er muss nämlich nachweisen, dass er wirklich ALLES tut, um Unterhalt zu verdienen. Und dazu gehört auch kellnern, putzen oder Zeitung austragen. Seit sich ein sehr nettes Polizeirevier um den Fall kümmert, ist es vorbei mit dem gemütlichen Nichtstun.

    Ob ich wirklich Geld sehe, weiß ich nicht. Aber ich habe ihm die Maske vom Gesicht genommen und er hat große Probleme bekommen. Das versöhnt mich.

    Makrele

  6. User Info Menu

    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Makrele,

    hattest Du einen Titel, bevor Du Anzeige erstattest hast?? Dein Anspruch muss ja irgendwie nachgewiesen werden...

    amazone

  7. User Info Menu

    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Zitat Zitat von amazone41 Beitrag anzeigen
    Makrele,

    hattest Du einen Titel, bevor Du Anzeige erstattest hast?? Dein Anspruch muss ja irgendwie nachgewiesen werden...

    amazone
    Amazone,

    das ist nicht mein Anspruch, das ist der meiner Kinder, den ich nur stellvertretend einfordere. Der Anspruch ist gesetzlich, den Titel hätte ich für Zwangsmaßnahmen wie Pfändungen gebraucht.

    Bei der ersten Strafanzeige hatte ich keinen Titel, bei der zweiten schon.

    Makrele

  8. User Info Menu

    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Danke für eure Antworten.

    Dann werde ich mal beim JA auflaufen und da *nerven*...am Tele speisten die mich nämlich damals ab,das sie nicht zuständig seien...da die "Kinder zu alt sind"...darum hab ichs ja damals übern Anwalt mitlaufen lassen,im Zuge des Scheidungsverfahrens (und dafür auch ordentlich extra bezahlt!)...aber da es dann erstmal lief einigermassen mit dem KU und ich einfach nur meinen Frieden will,es nicht bis zum Titel kommen lassen...
    ... ich will ja nicht Mal den Vorschuss vom JA -ist mir schon klar-das sie diesen nimmer zahlen-,sondern einfach nur,daß mir jemand hilft,die fällige Zahlung auszurechnen und ggf "einzutreiben".

    Ausserdem hat er sich ja erst wieder selbständig gemacht...und heimst Förderungen dafür ein...dafür musste er ja einen Businessplan vorliegen haben...und in diesem musste ja der KU mitberechnet worden sein.
    Also...eigentlich *betrügt* er doch,wenn er Fördergelder von der Arbeitsagentur einheimst,der KU aber eben gar nicht gewährleistet ist?

    Hatte grad mal wieder ein sehr ermüdenes Gespräch mit ihm...und bin es einfach leid,wirklich leid...
    Er meint nämlich nicht,das den heut 14 und 17jährigen Jungs mehr zusteht als den damals 11 und 14jährigen...
    Im Gegenteil...er meinte sogar,WENN er was zum Führerschein vom Grossen dzaugeben WÜRDE,müsste dieser das bei ihm abarbeiten!!

    und ich denke...es sollte mir nun wirklich mehr als genug reichen mit seinen Allüren...

    Und lege auch schon lange keinen Wert mehr auf die sogenannte Freundschaft...und die Kids sind G.s.D. alt genug,zu verstehen...das es da einen feinen Unterschied gibt,ob ich für sie auf den KU bestehe...oder ob sie ihren Dad trotzdem einfach lieb haben und einfach mal Zeit mit ihm verbringen...

    Aber selbst das wird ja immer,immer weniger...und das liegt bestimmt nicht an den Jungs!!
    Nette Grüße,
    SVEA
    _________________________________
    Die wahre Jugend ist eine Eigenschaft, die sich nur mit den Jahren erwerben lässt.
    .
    Jean Cocteau

  9. Inaktiver User

    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    für den führerschein gibt es im unterhaltsrecht keinen anspruch.

  10. Inaktiver User

    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Das Jugendamt muss dir helfen. Auch für Kinder über 12 sind die noch zuständig. Du kannst eine Beistandschaft beantragen, das ist so etwas ähnliches wie früher ein gesetzlicher Vormund. Dann bist du aus den Nachforschungen und Nachweispflichten raus, die müssen sich darum kümmern. Das Jugendamt muss ihn anschreiben, Verdienstnachweise fordern und daraus einen pfändbaren Titel stricken. Zuckt er nicht, müssen sie klagen. Wenn sie versuchen dich abzuwimmeln würde ich eine Dienstaufsichts- bzw. Untätigkeitsbeschwerde anstrengen. Manchmal hilft ja auch nur die Drohung damit. Du brauchst keine Prozesskostenhilfe, weil nicht du den Anspruch hast, sondern deine Kinder. Und vor allen Dingen, du musst auch was unternehmen, wenn du die Dinge schleifen lässt, könnte das unter Umständen Grund für deine Kinder sein, beim Erreichen der Vollährigkeit gegen dich zu klagen, weil du ihre Interessen nicht genügend wahrgenommen hast.

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •