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    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    für den führerschein gibt es im unterhaltsrecht keinen anspruch.
    Lächel...das war mir klar.
    Seine Aussage machte mich nur so wütend...denn er zahlt ja zu wenig oder überwiegend gar nicht
    ,meint aber...wenn er dann mal zahlt und womöglich auch einmalig noch mehr als "gemusst",dann müsste das sein Sohn bei ihm abarbeiten...

    Das alles hat rechtlich sicher keinen Belang...macht mich aber endlich wütend genug,um mal konsequenter alle Schritte zu gehen...die halt nötig sein werden...
    Nette Grüße,
    SVEA
    _________________________________
    Die wahre Jugend ist eine Eigenschaft, die sich nur mit den Jahren erwerben lässt.
    .
    Jean Cocteau

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    AW: Nicht (regelmässig) eingehender Kindesunterhalt

    Danke,Ina..


    sehr aufschlussreiche Antwort!! Als Ergänzung zu den anderen bereits eingegangenen Beiträgen...da weiss ich jetzt,wie ich da auftreten werde/muss beim Jugendamt...

    Ich hab keine Angst,das meine Kinder mal gegen mich klagen werden...
    Und ich werde sie immer in meinem Möglichkeiten unterstützen,das wissen sie auch. Ob nun finanziell...oder vor allem eben einfach mit meinem Da-sein,zuhören,Wege-suchen,moralisch unterstützend....Normale Mutter"pflichten" halt

    Ich möcht davon ab auch gern,das mein Sohn sich ein Zimmer in Ausbildungsnähe leisten kann und will ihn gerne dabei unterstützen.
    Beim abnabeln sowie beim zurechtkommen dann...

    Ich bin auch mit 17 ausgezogen ...

    Mir gehts einfach nur (endlich!) darum,das sie das erhalten,was ihnen zusteht...und zwar eben AUCH von ihrem Vater.
    Nette Grüße,
    SVEA
    _________________________________
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    .
    Jean Cocteau

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