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    Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Hallo,

    nach einem langwierigen Trennungsverfahren wurde mir nach der Scheidung kein Unterhalt zugesprochen, da der Vater zu wenig verdient. Mit den aus dem Trennungsjahr entstandenen gerichtlich festgelegten Unterhaltsforderungen und Teilen des Kindesunterhalt ist er dann in die Insolvenz - er hat direkt nach der Trennung begonnen, nur noch selbständig zu arbeiten und konnte sich hier immer gut herunterrechnen.

    Insofern habe ich es aufgegeben, eine Beteiligung an den Betreuungskosten zu fordern oder sofort tätig zu werden, wenn der Kindesunterhalt wieder einmal nicht kam.

    Ich arbeite jetzt voll und wir kommen nach vielen schweren Jahren endlich halbwegs zurecht. Nun kam erst ein Schreiben des Jugendamtes, dass der Vater inzwischen erwerbsunfähig sei und beantragt hat, den Unterhalt auf 0 zu setzen, und jetzt auch noch eins, dass ich ihm gegenüber zu nachehelichen Unterhaltsleistungen verpflichtet bin.

    Ich soll hier alles vorlegen - gleichzeitig wird das Jugendamt aber kein Attest oder ähnliches von seiner Seite verlangen.

    Mit meinem Gehalt, UVG und Kindergeld kommen wir zurecht, ich beziehe selbst keine Leistungen. Ich weiß nun nicht, wie ich weiter vorgehen soll und habe große Angst, dass alles, was ich mir hier mühsam aufgebaut habe, wieder zusammenbricht.

    Hat jemand von Euch ähnliches erlebt? Kann mir eine von Euch irgend etwas raten - ich bin für jede Rat dankbar.

    Viele Grüße,

    die heute völlig verzweifelte Fraurrettich

  2. Inaktiver User

    AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Hallo Fraurettich
    Ich arbeite jetzt voll und wir kommen nach vielen schweren Jahren endlich halbwegs zurecht. Nun kam erst ein Schreiben des Jugendamtes, dass der Vater inzwischen erwerbsunfähig sei und beantragt hat, den Unterhalt auf 0 zu setzen, und jetzt auch noch eins, dass ich ihm gegenüber zu nachehelichen Unterhaltsleistungen verpflichtet bin
    .

    Wer schickte dir das zweite Schreiben? das Jugendamt? oder der Anwalt deines Exmannes.

    Was sagt dein Anwalt dazu?

    Ich soll hier alles vorlegen - gleichzeitig wird das Jugendamt aber kein Attest oder ähnliches von seiner Seite verlangen.
    Ich gehe mal davon aus, das du Unterhaltsvorschuss beantragt hast und das Jugendamt darum deine Einkünfte prüfen will.

    Mit meinem Gehalt, UVG und Kindergeld kommen wir zurecht, ich beziehe selbst keine Leistungen. Ich weiß nun nicht, wie ich weiter vorgehen soll und habe große Angst, dass alles, was ich mir hier mühsam aufgebaut habe, wieder zusammenbricht
    Ich bin rechtlich nicht so bewandert, das ich dir einen guten Rat geben kann, aber ich weiss das KG und UVG nicht dazu gerechnet werden darf, wenn es um die Unterhaltsberechnung für deinen EXmann geht.

    Auch du bist deinem Kind gegenüber Unterhaltsverpflichtet, das wird auch gegen gerechnet.

    Hat jemand von Euch ähnliches erlebt? Kann mir eine von Euch irgend etwas raten - ich bin für jede Rat dankbar.
    Ich werde seit 4 Jahren von meinem Exmann auf Unterhalt verklagt, bis jetzt gibt es keine Einigung, der Rechststreit hält immer noch an.

    Allerdings geht aus unserer relativ kurzen Ehe kein Kind hervor und ich habe auch keine unterhaltspflichtigen Kinder mehr, trotzdem wehre ich mich mit allem was mir zur Verfügung steht, gegen die Unterhaltsforderung.

    ich möchte dir den Rat geben, einen guten Anwalt zu nehmen, leider lassen die neuen Gesetze solchen Forderungen Raum und wie ich gerade höre ist das Unterhaltsgesetz nochmal bestätigt und verstärkt worden.

    lg
    Any
    Geändert von Inaktiver User (11.02.2011 um 23:51 Uhr) Grund: Wort verdreht

  3. User Info Menu

    AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Hallo Any,

    das zweite Schreiben kommt vom Amt für soziale Angelegenheiten, wo er jetzt ALGII beantragt hat. Beim Jugendamt musste ich nie etwas vorlegen, da mein Einkommen, was den Kindesunterhalt betrifft, nicht relevant ist.

    Viele Grüße

    Fraurrettich

  4. User Info Menu

    AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Hallo Fraurrettich,

    gerade habe ich mal kurz gegooglet... und bin dabei gleich auf der ersten Seite auf die Information gestoßen, dass die Erwerbsunfähigkeit ehebedingt (also ihre Ursache in der Ehe haben) sein müsse, damit ein Anspruch auf nacheheliche Unterhaltsleistungen besteht. Ich weiß nicht, ob das in irgendeiner Form weiter hilft...?

    LG
    hm10lb


    Was ist Glück?
    Wohlwollen finden. Und Vertrauen.
    Sich willkommen fühlen.
    Miteinander lachen können.
    Sein dürfen, wie man ist. Unverstellt.
    Sich gut aufgehoben fühlen.
    Verstanden, geborgen, geliebt.

    (J. Mariss)


  5. Inaktiver User

    AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Zitat Zitat von Fraurrettich Beitrag anzeigen
    Hallo Any,

    das zweite Schreiben kommt vom Amt für soziale Angelegenheiten, wo er jetzt ALGII beantragt hat. Beim Jugendamt musste ich nie etwas vorlegen, da mein Einkommen, was den Kindesunterhalt betrifft, nicht relevant ist.

    Viele Grüße

    Fraurrettich
    Hej

    du bist geschieden?

    soweit ich das begreife, kann das Amt das tatsächlich verlangen, aber nur wenn zum Zeitpunkt der Scheidung schon Unterhalt geurteilt wurde.

    Die Unterhaltsansprüche gehen dann an das Amt über, Unterhaltsansprüche vor ALG 2.

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    AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Hallo!

    Und: Schön, so schnell etwas zu hören.

    Nach Trennung und Scheidung hat er ja gearbeitet und phasenweise auch Kindesunterhalt gezahlt - insofern ist die Erwerbsunfähigkeit ganz frisch - ich hatte mich zumindest darauf eingestellt, dass er langfristig keinen Kindesunterhalt zahlen wird.

    Geschieden bin ich - ich hatte damals auf Unterhalt geklagt, mein Sohn war 2 1/2, dieser wurde nach langem Hin und Her abgelehnt, da der Richter davon ausging, er würde nie viel verdienen. Arbeitsbemühungen mussten nie vorgelegt werden.

    Die jetzige Situation ist aber entstaden, weil er angibt, erkrankt zu sein.

  7. Inaktiver User

    AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Ich denke du bist nicht verpflichtet dein Einkommen offenzulegen, würde mir an deiner Stelle aber eine rechtliche Auskunft holen.

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    AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Das werde ich machen. Und ich schlucke jetzt schon beim Gedanken an die Rechnung...

    Das wird auf jeden Fall noch ein schlafloses Wochenende.

    Ich hatte gehofft, ich bin draußen aus der Geschichte, er hatte jetzt eine Zeit lang eine Beziehung, mit der er auch bis vor ein paar Monaten zusammenlebte.

  9. Inaktiver User

    AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Zitat Zitat von Fraurrettich Beitrag anzeigen
    Das werde ich machen. Und ich schlucke jetzt schon beim Gedanken an die Rechnung...

    Das wird auf jeden Fall noch ein schlafloses Wochenende.

    Ich hatte gehofft, ich bin draußen aus der Geschichte, er hatte jetzt eine Zeit lang eine Beziehung, mit der er auch bis vor ein paar Monaten zusammenlebte.
    Ich drück dir die Daumen, das du ein ruhiges Wochenende haben kannst und vielleicht bekommst du ja noch einen Tip, der dir den Rechtsbeistand erspart.

    Ich geh nun schlafen gute Nacht

  10. Inaktiver User

    AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!

    Hallo Fraurettich,

    bin auch keine Juristin, ich war aber gerade vor ein paar Tagen bei meiner Anwältin (lebe in Trennung). Ich habe mich auch erkundigt, ob ein Risiko besteht, dass ich unterhaltspflichtig werden könnte und sie sagte, nach der Scheidung nicht mehr, vermutlich ist es so, dass der Anfang in der Ehezeit begründet sein müsste.

    LG Birke

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