..also den Anwalt kannst Du Dir erst mal sparen, schick dem Amt eine Kopie Deiner Scheidungsurkunde und verweigere jede weitere Auskunft mit dem Hinweis auf die Scheidung. Dein Ex hat wohl ganz vergessen einige Kleinigkeiten zu erwähnen.
Schlaf gut
Antworten
Ergebnis 11 bis 15 von 15
-
13.02.2011, 00:02
AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!
-
13.02.2011, 10:10
AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!
Hallo!
Ich werde schon mal den Amwalt kontaktieren - hier stehen diverse Paragraphen, nach denen ich auskunftspflichtig sei.
- Interessant ist auch, dass nicht geprüft werden soll, ob ich pflichtig bin, sondern ob und wieviel ich zahlen kann.
Wenn mein Selbstbehalt hier mit 1000 berechnet wird, bricht hier alles zusammen - so viel mehr haben wir auch nicht und ich bringe nach und nach gerade alles ganz langsam auf die Reihe, was in den ganz knappen Zeiten liegengeblieben ist...
-
13.02.2011, 12:06
AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!
Mach Dich nicht verrückt, die Schreiben der Ämter sind in der Regel bedrohlich geschrieben, da heißt aber noch längst nicht, das die auch berechtigt sind.
Den Unterhaltsverzicht würde ich nie unterschreiben, denn manchmal erholen sich solche Wesen auf wundersame Weise und leben dann vergnüglich, Unterhalt kannst Du dann aber nicht mehr einfordern. Sofern jetzt kein Geld da ist, dann kannst Du trotzdem den Titel gegen ihn erwirken, der ist dann zumindest 25 Jahre wirksam und Dein Kind kann später selbst entscheiden wie es weitergeht.
Nur Mut und viel Erfolg beim Anwalt
-
13.02.2011, 12:27
AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!
gerade beim googeln gefunden:
Nach der Scheidung kommt ein (nachehelicher) Unterhaltsanspruch grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der unterhaltsbegehrende Ehegatte im Zeitpunkt der Scheidung unterhaltsbedürftig ist. Wird der Ex-Ehegatte dagegen erst Monate oder Jahre nach der Scheidung erstmals unterhaltsbedürftig, scheidet ein Unterhaltsanspruch aus,...
also auskunft geben in der gewissheit: da muss ich nichts zahlen.
das amt muss aber prüfen, ob andere unterhaltsverpflichtete herangezogen werden können, bevor aus der steuerkasse gelöhnt wird. das die formulierungen abschrecken/ erschrecken...
nicht bange machen lassen.
kadewe
-
14.02.2011, 15:37Inaktiver User
AW: Alleinerziehend und unterhaltspflichtig? Ich brauche Hilfe!
Kleiner Tip noch: solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, deckt die auf jeden Fall das erste Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt, auch in Unterhaltsfragen. Viel Glück


Zitieren
