hallo
Mein freund u ich wollen eventuell 2011 heiraten, ich habe eine Tochter 5jahre die aus meiner letzten beziehung stammt. ( waren nicht verheiratet)!!!
Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter...
Wenn wir heiraten , bekomm ich dann noch Unterhalt o Unterhaltsvorschuss ?????
Wie ist das wenn wir den Namen meines Freund annehmen??
Wie ist es wenn mein Freund meine Tochter adoptiert?
Wann u wann nicht bekommt man Unterhalt o Unterhaltsvorschuss???????
Kann mir jemand helfen???
DANKE EUCH!!!![]()
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 19
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15.11.2010, 14:39
Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
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15.11.2010, 14:45Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
für deine Tochter bekommst du Unterhalt. Dafür ist der Vater ja auch mit verantwortlich.
Einfach so adoptieren geht nicht, da hat der Kindsvater auch noch mit zu entscheiden!
Der Name den du nach der Heirat trägst spielt keine Rolle. Für den Unterhalt der Tochter muß der Vater auch dann seinen Teil beitragen.
Wie das nach Adoption ist weiß ich allerdings nicht. Könnte mir jedoch vorstellen, dass damit der Kindsvater raus wäre, aber wie gesagt, das weiß ich nicht.
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15.11.2010, 14:48
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
danke für die antwort...
Kann meine Tochter den neuen NAme auch ohne probleme annehmen? oder muss der Kindesvater auch zustimmen???
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15.11.2010, 14:57Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Puh da bin ich überfragt, soweit ich weiß geht das aber nicht. D.h. deine Kinder haben dann einen anderen Namen als dein Mann und du.
Aber da frag lieber nochmal auf dem Standesamt nach - oder beim Jugendamt. Einer von denen wirds genau wissen.
Achja - viel Glück und eine wunderschöne Hochzeit wünsche ich dir!
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15.11.2010, 14:57
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
bei adoption ist der unterhalt futsch - so viel ich weiß.
beim namen weiß ich nicht, ob der vater seine zustimmung geben muß.
mein sohn hat das ganz einfach gelöst, er hat den namen seiner frau angenommen..
love what you do
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15.11.2010, 15:00
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
hmmm ok, weiss nur das bei einer Freundin die hatte das gleiche problem... und ihre kinder haben den namen des neuen Mann von ihr!
Weiss aber nicht wie das da gelaufen ist, kann leider auch nicht fragen,da wir kein Kontakt mehr haben.
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15.11.2010, 16:45
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Irgendwie bin ich grad neugierig, warum der KV so aus dem Leben der Tochter gelöscht werden soll.
Besteht da kein Kontakt?Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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15.11.2010, 16:56
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
aus QuelleNamensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils:
Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter, Frau Müller. Frau Müller heiratet Herrn Schneider und heißt nun Frau Schneider. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Schneider erhalten?
Heiratet die Mutter, bei der Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB). Voraussetzung ist aber, dass der Vater des Kindes zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.
Stimmt der Vater des Kindes zu, kann das Kind statt des neuen Familiennamens auch einen Doppelnamen bekommen, also in unserem Beispiel Müller-Schneider oder Schneider-Müller
Was passiert aber, wenn der Vater der Namensänderung nicht zustimmt?
In diesem Fall kann das Familiengericht unter bestimmten Umständen die Einwilligung des Vaters ersetzen, d.h. das Familiengericht erlaubt, dass die Namensänderung auch ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann. Eine solche Entscheidung trifft das Gericht aber nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Eine Namensänderung ist aber nicht schon deswegen erforderlich, weil die Mutter und ihr neuer Mann einen anderen Familiennamen haben als das bei ihnen lebende Kind. Das allein reicht also nicht. Denn auch die Namensbindung zum "alten" Elternteil ist wichtig und soll grundsätzlich beibehalten werden. Hinzukommen muss vielmehr, dass ohne eine Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen. Da dies selten der Fall ist, kommt es auch selten vor, dass ein Gericht die nicht vorhandene Einwilligung des Vaters ersetzt.
Einfacher ist es, wenn das Kind statt des Familiennamens des neuen Ehemanns einen Doppelnamen bekommen soll. In unserem Beispiel wäre das der Fall, wenn Frau Müller nun Herrn Schneider heiratet und selber Schneider heißt, und das Kind soll den Familiennamen Müller-Schneider bekommen. In diesem Fall behält das Kind ja auch seinen alten Familiennamen. Deswegen stellen die Gerichte in einem solchen Fall nicht so hohe Anforderungen an die Zulässigkeit der Namensänderung (z.B. OLG Köln, 27 UF 221/01). Aus diesem Grund ist zunächst immer zu prüfen, ob das Kind nicht einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und dem neuen Familiennamen tragen kann.
Das trifft zwar nicht ganz Deinen Fall, aber dient der Orientierung.
Unterhalt steht dem Kind trotz Heirat zu. Unterhaltsvorschuß gibt es nur in Ausnahmefällen und das ja auch nur drei jahre lang.
Bei Adoption ( und da muss der leibliche Vater zustimmen) endet die Unterhaltspflicht des leiblichen Vaters, da das Kind in das volle Recht eines in der Ehe gezeugten Kindes eintritt, das gilt dann auch für den Nachnamen. (Es kann aber auch seinen Geburtsnamen behalten). Das Kind muss der Änderung zustimmen, wenn es schon 5 jahre alt ist.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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15.11.2010, 17:06
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Zur Namensfrage:
Die Einbenennung (Mutter mit Kindern geht eine neue Ehe ein und möchte, dass die Kinder den gleichen Ehenamen haben wie der neue Ehemann und sie selbst) wird in § 1618 BGB geregelt. Unproblematisch möglich, wenn der biologische Vater zustimmt.
Zum Unterhalt:
Der Anspruch auf Kindesunterhalt gegenüber dem Kindsvater bleibt unverändert - ABER: Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erlischt. Besorg dir auf jeden Fall einen Titel für den KU, daraus kann man 30 Jahre lang vollstrecken.
Bei einer Adoption durch den neuen Ehemann ist der Kindsvater raus, was den Unterhalt angeht, das Kind ist dann auch nicht mehr Erbe des leiblichen Vaters.A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
(George R. R. Martin)
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15.11.2010, 18:43Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Das Kind ist nicht ehelich geboren und hat in der Regel den Namen der Mutter. Der Kindesvater hat, da das Kind nicht seinen Namen trägt, keinen Einfluss auf die Namensänderung.
Bei einer Adoption ist der der leibliche Vater nicht mehr unterhaltspflichtig. Soweit mir bekannt ist, muss er der Adoption zustimmen, da er damit sämtliche Rechte (z.B. Besuchsrecht) verliert.


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