Mein Bruder als biologischer Vater wurde damals vor vollendete Tatsachen gestellt und auf Nachfrage beim Jugendamt hieß es: Frau xy (die Mutter) hat uns versichert, dass Sie einverstanden sind. Gefragt wurde er nie, die Änderung hätte er einklagen und bezahlen müssen. Soviel zur Theorie.
LG Annika
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Ergebnis 11 bis 19 von 19
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15.11.2010, 21:39
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
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16.11.2010, 14:46Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Du bekommst für dich keinen Unterhalt (mehr)
Wenn es dein Name ist, geht das
Dann bekommt auch deine Tochter keinen Unterhalt mehr. Da muss aber der KV die Zustimmung gegeben haben.
Ich bin echt erstaunt: der KV soll aus dem Leben des Kindes gelöscht werden, aber die Kohle nimmt man gerne?
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16.11.2010, 15:59Inaktiver User
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16.11.2010, 16:15
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Genauso hat es sich für mich auch "angehört":
Dass beides zusammen nicht geht - so ist die Rechtslage.
Aber die TE wollte abklären, ob beides zusammen geht.
Ich zog denselben Rückschluss, was nicht heißen muss, dass es so ist. Allerdings wurde meine Frage danach auch nicht beantwortet.Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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16.11.2010, 16:51Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Ich vermute mal, dass die TE fürs Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, denn sonst hätte sie nur Unterhalt und nicht Unterhaltsvorschuss geschrieben.
Wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommt, bedeutet es, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt.
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16.11.2010, 17:08
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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18.11.2010, 21:01Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Unterhalt würdest du weiter bekommen, Unterhaltsvorschuss nicht. Der Anspruch auf UHV erlischt mit einer Heirat.
Damit übernimmt er alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Vaters. Der eigentliche Vater hat ab der Adoption rechtlich nichts mehr mit dem Kind zu tun...also keinen Anspruch auf Umgang, aber auch keine Unterhaltspflicht. Das Kind hat an ihn keinen Erbanspruch etc.Wie ist es wenn mein Freund meine Tochter adoptiert?
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25.11.2010, 16:59
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25.11.2010, 17:01
AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?
Ich bin echt erstaunt: der KV soll aus dem Leben des Kindes gelöscht werden, aber die Kohle nimmt man gerne?[/QUOTE]
Nein dir KOHLE nimmt man nicht gerne!!! so nötig hab ich es nicht...
War nur eine allgemeine Frage...



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