Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 19 von 19
  1. User Info Menu

    AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Zur Namensfrage:

    Die Einbenennung (Mutter mit Kindern geht eine neue Ehe ein und möchte, dass die Kinder den gleichen Ehenamen haben wie der neue Ehemann und sie selbst) wird in § 1618 BGB geregelt. Unproblematisch möglich, wenn der biologische Vater zustimmt.
    Mein Bruder als biologischer Vater wurde damals vor vollendete Tatsachen gestellt und auf Nachfrage beim Jugendamt hieß es: Frau xy (die Mutter) hat uns versichert, dass Sie einverstanden sind. Gefragt wurde er nie, die Änderung hätte er einklagen und bezahlen müssen. Soviel zur Theorie.

    LG Annika

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?

    Zitat Zitat von schnecke10 Beitrag anzeigen
    hallo

    Mein freund u ich wollen eventuell 2011 heiraten, ich habe eine Tochter 5jahre die aus meiner letzten beziehung stammt. ( waren nicht verheiratet)!!!
    Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter...

    Wenn wir heiraten , bekomm ich dann noch Unterhalt o Unterhaltsvorschuss ?????
    Du bekommst für dich keinen Unterhalt (mehr)

    Zitat Zitat von schnecke10 Beitrag anzeigen
    Wie ist das wenn wir den Namen meines Freund annehmen??
    Wenn es dein Name ist, geht das

    Zitat Zitat von schnecke10 Beitrag anzeigen
    Wie ist es wenn mein Freund meine Tochter adoptiert?
    Dann bekommt auch deine Tochter keinen Unterhalt mehr. Da muss aber der KV die Zustimmung gegeben haben.


    Ich bin echt erstaunt: der KV soll aus dem Leben des Kindes gelöscht werden, aber die Kohle nimmt man gerne?

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich bin echt erstaunt: der KV soll aus dem Leben des Kindes gelöscht werden, aber die Kohle nimmt man gerne?
    Wo steht das?

    Mit der Adoption müsste der KV einverstanden sein. Dann würde der Unterhalt fürs Kind wegfallen.

  4. User Info Menu

    AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?

    Genauso hat es sich für mich auch "angehört":

    Zitat Zitat von schnecke10 Beitrag anzeigen
    Wenn wir heiraten , bekomm ich dann noch Unterhalt o Unterhaltsvorschuss ?????

    .....
    Wie ist es wenn mein Freund meine Tochter adoptiert?

    Wann u wann nicht bekommt man Unterhalt o Unterhaltsvorschuss???????
    Dass beides zusammen nicht geht - so ist die Rechtslage.

    Aber die TE wollte abklären, ob beides zusammen geht.

    Ich zog denselben Rückschluss, was nicht heißen muss, dass es so ist. Allerdings wurde meine Frage danach auch nicht beantwortet.
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
    ----------------------------------------------------
    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?

    Ich vermute mal, dass die TE fürs Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, denn sonst hätte sie nur Unterhalt und nicht Unterhaltsvorschuss geschrieben.
    Wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommt, bedeutet es, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt.

  6. User Info Menu

    AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich vermute mal, dass die TE fürs Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, denn sonst hätte sie nur Unterhalt und nicht Unterhaltsvorschuss geschrieben.
    Wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommt, bedeutet es, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt.
    Stimmt. Nicht zahlt oder nicht zahlen kann.

    Aber mehr kann man darüber nicht sagen. Mehr wissen wir nicht.
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
    ----------------------------------------------------
    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?

    Zitat Zitat von schnecke10 Beitrag anzeigen
    Wenn wir heiraten , bekomm ich dann noch Unterhalt o Unterhaltsvorschuss ?????
    Unterhalt würdest du weiter bekommen, Unterhaltsvorschuss nicht. Der Anspruch auf UHV erlischt mit einer Heirat.

    Wie ist es wenn mein Freund meine Tochter adoptiert?
    Damit übernimmt er alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Vaters. Der eigentliche Vater hat ab der Adoption rechtlich nichts mehr mit dem Kind zu tun...also keinen Anspruch auf Umgang, aber auch keine Unterhaltspflicht. Das Kind hat an ihn keinen Erbanspruch etc.

  8. User Info Menu

    AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?

    Zitat Zitat von Signora Beitrag anzeigen
    Irgendwie bin ich grad neugierig, warum der KV so aus dem Leben der Tochter gelöscht werden soll.

    Besteht da kein Kontakt?
    NEIN es besteht kein Kontakt, er möchte kein kontakt u er hat sie noch nie gesehen...

  9. User Info Menu

    AW: Unterhalt trotz Hochzeit ???? Kann jemand helfen?

    Ich bin echt erstaunt: der KV soll aus dem Leben des Kindes gelöscht werden, aber die Kohle nimmt man gerne?[/QUOTE]


    Nein dir KOHLE nimmt man nicht gerne!!! so nötig hab ich es nicht...
    War nur eine allgemeine Frage...

Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •