@bimmstein
der kindesvater behauptet ja interesse am umgang mit dem kind zu haben, sonst würde er ja nicht behaupten, die kindesmutter würde diesen umgang verhindern. deshalb kann von erzwungenem umgang keine rede sein.

und an dieser behauptung 'interesse am umgang' könnte man - wenn man die kraft und die lust hat - ihn 'festnageln'. d. h. er hat interesse am umgang, dann soll dieser bitte vom gericht geregelt werden, da die persönlichen absprachen nicht funktionieren.
ein begleiteter umgang wird hier nicht genehmigt werden, da dafür keine gründe (wie die von dir genannten) vorliegen.

mit der liste meinte ich die dokumentation, die die te schon angefertigt hat. wenn es zu einem gerichtsverfahren kommt, kann sie so nachweisen, dass sie sich um einen geregelten umgang bemüht hat.

es ist richtig, dass gefühle und empathie nicht erzwungen werden können. dennoch hat das kind ein recht auf umgang. und dafür sollte auch das elternteil sorgen, bei dem das kind lebt.
die erfahrungen mit dem außerhäusigen elternteil kann man dem kind nicht vorenthalten. auch wenn diese schmerzlich sind. das gehört zum lebenslauf des kindes: meine eltern sind geschieden und mein papa/mama kam nie um mich abzuholen. aber meine mama/papa hat alles versucht, damit ich ihn/sie mal wieder sehen kann.