hallo
folgender fall: paar seit einem jahr geschieden, die kinder leben bei der mutter und es besteht geteiltes sorgerecht. inwieweit kann die mutter ohne zustimmung des vaters einen schulwechsel erwirken? muss dies einvernehmlich geschehen? gibt es dazu eine gesetzliche regelung? wißt ihr was dazu?
lg bohnenfrau![]()
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10.09.2010, 20:33
schulwechsel ohne zustimmung kv
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10.09.2010, 21:01
AW: schulwechsel ohne zustimmung kv
Hier findest du eine ganz gute Übersicht des EFB, wer welche Entscheidungen alleine treffen darf, der Schulwechsel gehört nicht dazu.
Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung treffen bei gemeinsamer Sorge beide Eltern gemeinsam:
- Aufenthalt des Kindes
- religiöse Orientierung
- Kindergarteneintritt
- Schulwahl/ -wechsel
- schwerwiegende gesundheitliche Entscheidungen
Entscheidungen des täglichen Lebens kann der, bei dem sich das Kind vorwiegend aufhält allein treffen:
- Organisation des täglichen Lebens
- Freizeitgestaltung des Kindes
- Kleidung
- Hausaufgaben
- Freundeskreis
Entscheidungen während der tatsächlichen Betreuung kann der Umgangsberechtigte während des Umgangs allein treffen:
- Ernährung
- Tageskleidung
- Schlafenszeit
- Art und Weise der Ausgestaltung des Umgangs
- Kontaktgestaltung
- Notvertretungsrecht bei Gefahr im Verzug (z.B. bei lebensbedrohlichen Situationen)
Geändert von izzie (10.09.2010 um 21:04 Uhr)
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10.09.2010, 22:42
AW: schulwechsel ohne zustimmung kv
super, vielen dank! das hilft schonmal weiter!
lg
die bohnenfrau
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16.09.2010, 10:20
AW: schulwechsel ohne zustimmung kv
Leider sieht der Alltag anders aus. Jedenfalls in unserem Fall.
Mein Liebster erfuhr von seinem Sohn, dass die KM mit den Kindern 600 km weit weg zieht. Sie hat dort einen Job gefunden. (Sie hat einen Allerweltsjob, den sie überall ausüben könnte - wenn sie gewollt hätte)
Sie hat das Kind dort auch bereits in der Schule angemeldet und zwar ohne das ihm irgendwelche Papiere zum Unterschreiben vorgelegt wurden. Anscheinend hat das dort keiner verlangt.
Er hat sich beraten lassen und erhielt die Auskunft, dass er natürlich eine einstweilige Verfügung beantragen könne aber sie vor Gericht immer noch Recht bekäme, er daran letztendlich nichts ändern könne und sich das Geld für die Verhandlung sparen könne.
Gruß
AnJu
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20.09.2010, 14:43
AW: schulwechsel ohne zustimmung kv
... übel.
und bei 600 km entfernung dürfte der schulwechsel bei euch leider das geringste problem geworden sein.
haben wir in ähnlicher weise auch erlebt: im trennungsjahr hat die mutter auch eigenmächtig die beiden jüngsten auf eine andere schule verfrachtet... weil wieder auf eigenen wunsch erwerbstätig und somit der weg zur vorherigen schule morgens nicht mehr zu bewältigen.
in der sache klar und nachvollziehbar und die schule selbst legte wohl keinen wert auf die unterschrift beider elternteile.
dass mein lg vor vollendete tatsachen gesetzt wurde... verbuchen wir unter "rache-aktion". sie wußte, dass meinem lg sehr viel in der damaligen schule lag.
im aktuellen fall hat es sich wahrscheinlich in wohlgefallen aufgelöst... da wurde groß geredet und angekündigt... und die wichtigen "kleinigkeiten" einfach vergessen.
schade nur wieder fürs kind. erst hü, dann wieder hott.



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