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  1. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Mandelbluete Beitrag anzeigen
    Dann sollte man vielleicht hier ansetzen. Wenn die gemeinsame Sorge nachgewiesen nicht funktioniert, muss sie im Wohle des Kindes auch wieder aufgehoben oder auf bestimmte Bereiche beschränkt werden können. Wobei letzteres als geringfügigere Ausnahme vom Grundsatz der gemeinsamen Sorge Vorrang haben muss.
    Ja.

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Naja, das ist ja das Problem: Wer automatisch das Sorgerecht hat, der MUSS sich eben auch sorgen. Weil seine Kooperation gesetzlich für alle möglichen Verträge erforderlich ist. Es sei denn, er/sie stellt dem anderen Elternteil eine Vollmacht aus. Aber diese Bereitschaft ist eben nicht immer da.
    Das lässt sich dann aber einfach nachweisen und dann wird mangels Kooperationswilligkeit die Gemeinsame Sorge ganz oder teilweise aufgehoben.
    "Ein Mann kann mit jeder Frau glücklich werden, solange er sie nicht liebt." (Oscar Wilde eigentlich Oscar Fingal O'Flahertie Wills)
    -------------------------------------------------------------------------------------------

    Für mehr anstelle von .

    Tut mir leid, Hühner...ein Hahn tut, was ein Hahn tun muss.
    (by carene)

    Hey Axel!!!! Zauber dir ein Lächeln ins Gesicht!
    (by kazzayyee)

  3. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nett:

    BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 29. 1. 2010 - 1 BvR 374/09, NJW 2010, S. 2333-2336

    Mütter: Offensiver Kinderschutz ist angesagt. Das BVerfG, mehrheitlich Männer, hat versagt.
    Ja, das sind so Aussagen, die eigentlich in den Fassungslos-Strang gehören...

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Ich weiß nicht, wie das in anderen Ländern gehandhabt wird z. B. mit dem Nichtzahlen.

    Hier erscheint es fast wie ein Kavaliersdelikt.

    Oder mit der 'Teilung' der Kinder.

    Ich weiß dadurch nicht wirklich, wie das Gesamtbild aussieht.

    Ich persönlich kenne alle möglichen Erscheinungsformen.

    Ich gehöre auch nicht zur Frustfraktion - wie wohl nieman hier anscheinend.

    Wir äußern uns stellvertretend für die Problemlagen anderer.

    Vielleicht ist es ja sinnvoller hier mal ins Positive zu kommen.

    Wie geht es also anders.

    Warum sehen wir Reibungslos-Zurechtkommer überwiegend Nachteile 'als Frauen' und Vorteile 'als Männer'.

    Stürzen sich die Menschen unüberlegt ins Kinderkriegen und stehen anschließend da?

    Und die Situation von Unverheirateten kann eben vollständig anders aussehen.

    Ich stelle mir da einige wirklich schwierige Situationen vor.

    Konstellationen, die da nicht durch ein vorheriges Miteinander geprägt sind, werden sich nachträglich nicht unbedingt dazu entwickeln.

    'Die Frau hat mir ein Kind angehängt' ist kein Satz aus einer fremden Welt.

    Ob gemeinsames Sorgerecht da sinnvoll ist, wie wird es aufgehoben, mit welchen Hürden?

    Ich sehe den, der das Kind betreut nicht zwangsläufig in einer 'stärkeren' Position und den, der das Kind nicht betreut, in der 'schwächeren'.

    Machtkämpfe sehe ich aber durchaus.

    Liebe Grüße,

    Matratze
    Now, bring me that horizon.

    Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.

    Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
    NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
    Kein Foster - keine Rettung.
    Smashie starb am 17.09.2016.
    Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
    Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.

    Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Matratze Beitrag anzeigen
    Und die Situation von Unverheirateten kann eben vollständig anders aussehen.

    Ich stelle mir da einige wirklich schwierige Situationen vor.

    Konstellationen, die da nicht durch ein vorheriges Miteinander geprägt sind, werden sich nachträglich nicht unbedingt dazu entwickeln.
    Umgekehrt ist die Konstellation des One-Night-Stands aber sehr häufig nicht von verletzten Gefühlen, wie sie nach dem Ende einer Beziehung nicht selten sind und die es den Eltern oft schwer machen, rational und im Kindeswohl zu agieren, geprägt.

    Zitat Zitat von Matratze Beitrag anzeigen
    Ich sehe den, der das Kind betreut nicht zwangsläufig in einer 'stärkeren' Position und den, der das Kind nicht betreut, in der 'schwächeren'.
    Doch, ich denke schon, dass der, der das Kind betreut, einen klaren Vorteil hat, wenn er es denn drauf anlegt.

    Zum einen entspricht es grundsätzlich eher dem Kindeswohl, das Kind in seinem vertrauten Umfeld zu belassen. Die Hürde, es dem anderen Elternteil zu "geben", ist hoch. Es reicht nicht, dass dieses genauso und nur ein wenig besser geeignet ist, das Kind bei sich aufzuziehen.

    Zum anderen hat das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ungleich mehr Möglichkeiten, das Kind in seinem Sinne zu beeinflussen oder den Kontakt zum anderen Elternteil zu reduzieren. Nicht nett und nicht die Regel - aber es kommt vor.

    Mandelblüte

  6. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, das sind so Aussagen, die eigentlich in den Fassungslos-Strang gehören...
    Ich hab's aber eigentlich mehr ironisch gemeint.

  7. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich hab's aber eigentlich mehr ironisch gemeint.
    Mir ist egal wie Du's gemeint hast

    Ich kenne den Kontext der Entscheidung ja auch nicht. Die von Dir zitierte Aussage entspricht aber der allgemeinen Stimmung in unserem Land, die Förderung (insbesondere) von Kleinkindern allein den Eltern zu überlassen. Auch wenn diese mit der Aufgabe überfordert sind.
    (siehe den Hinweis von Axel auf das Cochemer Modell, das eben ein Modell, nicht der Standard ist).

    Erst wenn's schiefgegangen ist, wird der Staat verantwortlich - sei per Strafvollzug oder per Sozialleistungen. Und mich macht das fassungslos.

    Ist aber OT, ich weiß.

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Mandelbluete Beitrag anzeigen
    Umgekehrt ist die Konstellation des One-Night-Stands aber sehr häufig nicht von verletzten Gefühlen, wie sie nach dem Ende einer Beziehung nicht selten sind und die es den Eltern oft schwer machen, rational und im Kindeswohl zu agieren, geprägt.
    Da hast Du natürlich recht.
    Aber gerade in dem Zusammenhang kenne ich eine Beziehungslosigkeit auch zum Kind.
    Und eben so Terminologien vom 'angehängten Kind'.
    Je weniger Bezug/Beziehung zur Mutter
    = je weniger Bezug/Beziehung zum Kind?


    Doch, ich denke schon, dass der, der das Kind betreut, einen klaren Vorteil hat, wenn er es denn drauf anlegt.
    Oft genug muss aber auch eben der Alltag gewuppt werden.
    Was nicht immer ein Zuckerschlecken darstellt.
    Vielleicht gehen viele Eltern auch zu unvorbereitet ins Alleinerziehenden-Dasein.
    Da haben sie sich vorher u. U. keine Gedanken zu gemacht.
    Bzw. das Kind nur bekommen mit Partner.

    Zum einen entspricht es grundsätzlich eher dem Kindeswohl, das Kind in seinem vertrauten Umfeld zu belassen.
    Dann gäbe es keine Umzüge mehr.
    und unvertraut ist der ausziehende Partner auch nicht.
    Eine neue Umgebung kann auch spannend sein.

    Die Hürde, es dem anderen Elternteil zu "geben", ist hoch. Es reicht nicht, dass dieses genauso und nur ein wenig besser geeignet ist, das Kind bei sich aufzuziehen.
    Ich denke, dass es im Alltagsleben schwierig wird, wenn die Eltern sich nicht einig sind.
    Ich stelle es mir überhaupt nicht lustig vor immer wieder vor Entscheidungen die Unterschrift eines Ablehners zu ergattern.

    Wenn Eltern da streiten wollen, dann von beiden Seiten.

    Zum anderen hat das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ungleich mehr Möglichkeiten, das Kind in seinem Sinne zu beeinflussen oder den Kontakt zum anderen Elternteil zu reduzieren. Nicht nett und nicht die Regel - aber es kommt vor.

    Mandelblüte
    Natürlich kommt das vor.

    Aber ein Elternteil, dass von der anderen Seite her ärger bereiten möchte, kann ebenso massiv eingreifen.

    Sonntagspapa, usw.

    Wenn es Dicke kommt, stehen eben nicht die Kinder im Vordergrund.

    Die 'Hauptlasten', den Alltagsärger hat aber eindeutig derjenige, der das Kind betreut.

    Ich bin übrigens kein Anhänger von einseitigem Sorgerecht.
    Leider kenne aber auch ich etliche Fälle, wo es zum Wohle des Kindes ist.

    Und ich habe mir auch oft genug Tiraden von Frauen angehört...in Gegenwart der Kinder versteht sich.

    Liebe Grüße,

    Matratze
    Now, bring me that horizon.

    Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.

    Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
    NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
    Kein Foster - keine Rettung.
    Smashie starb am 17.09.2016.
    Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
    Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.

    Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.

  9. Moderation

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Maßgebend ist künftig ausschließlich das Kindeswohl und nicht das Wohl der Kindsmutter.
    Bei total zerstrittenen Eltern / verhärteten Fronten wird es aber wieder auf Sorgerecht für einen der beiden Elternteile hinauslaufen, denn dem Kindeswohl ist es auch nicht zuträglich, wenn sich die die Sorge teilenden Eltern eben nie einig werden.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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  10. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Bei total zerstrittenen Eltern / verhärteten Fronten wird es aber wieder auf Sorgerecht für einen der beiden Elternteile hinauslaufen, denn dem Kindeswohl ist es auch nicht zuträglich, wenn sich die die Sorge teilenden Eltern eben nie einig werden.
    Ist das jetzt eine Empfehlung für streitbare Mütter? Der Schuss könnte ja auch nach hinten losgehen.

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